Kündigung innerhalb der Probezeit

Hallo,

Herr XYZ ist am 7.7.2009 zum 21.7.2009 innerhalb der Probezeit gekündigt worden. An diesem Tag wurde Herrn XYZ mitgeteilt, dass er freigestellt sei. Das hat Herr XYZ leider nicht schriftlich.

Herr XYZ wartete am Ende des Monats auf die Überweisung seines letzten Lohns, erhielt es aber nicht.

Auf telefonische Nachfrage teilte man ihm mit, dass Herr XYZ seit dem 8.7.2009 unentschuldigt gefehlt habe. Es wurde aber nicht nachgefragt, warum Herr XYZ fehlt, wie es in dieser Firma üblich war und was ja auch im Interesse der Firma ist, schließlich fehlt ja eine Arbeitskraft.

Man teilte ebenso Herrn XYZ mit, dass er ebenfalls Minusstunden hätte, die sich dann mit dem Lohn und dem unentschuldigten Fehlen verrechnet haben und Herr XYZ noch der Firma einen häheren Betrag zu zahlen hat.

Die Minusstunden entstanden durch die anfängliche Schulung, wo Herr XYZ früher nach Hause geschickt wurde,weil man mit dem Stoff durch war, ebenso wenn er während der Arbeitszeit nach Hause geschickt wurde, weil nicht genug Arbeit da war.

Muss Herr XYZ überhaupt für Minusstunden aufkommen, die er gar nicht zu verantworten hat?

Und was kann Herr XYZ dagegen machen, dass er 2 Wochen unentschuldigt gefehlt habe, wo Herrn XYZ doch beim Kündigungsgespräch mitgeteilt wurde, dass er freigestellt ist, auch wenn er es im schlimmsten Falle auch falsch verstanden hat?

Hier stehen wir wieder vor einem Problem der Beweisbarkeit… wenn schon eine Kündigung schriftlich erfolgt, sollte auch die Freistellung schriftlich festgehalten sein. Wenn dem nicht so ist können wir nur die grosse Palmblatt-Bibliothek fragen wie ein Richter das ganze beurteilt.

Hallo

Ergänzend zu dem von HighQ:

Muss Herr XYZ überhaupt für Minusstunden aufkommen, die er gar
nicht zu verantworten hat?

Nein.

Gruß,
LeoLo

hi,

kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. wenn nix schriftliches vorhanden, dann auch keine kündigung.
die kiste mit der „freistellung“ ist kritisch - gibt´s dafür zeugen? wenn ja, kein problem. wenn nicht, dann kommt´s auf die „glaubwürdigkeit“ und auf den richter an.
mindergeleistete stunden dürfen gegengerechnet werden. wird ein arbeitnehmer nach hause geschickt, weil keine arbeit zu tun ist (bzw. das seminar früher aufhört als geplant), dann wurde auch keine arbeitsleistung erbracht. ergo auch kein lohnanspruch.

gruß, boris

Hallo

mindergeleistete stunden dürfen gegengerechnet werden. wird
ein arbeitnehmer nach hause geschickt, weil keine arbeit zu
tun ist (bzw. das seminar früher aufhört als geplant), dann
wurde auch keine arbeitsleistung erbracht. ergo auch kein
lohnanspruch.

Das ist vor allen Dingen eins: Falsch.

Gruß,
LeoLo

nö, ist es nicht, zumindest nicht so pauschal.
genau diesen fall hatte ich nämlich schon mehrfach, da ging es auch darum, daß arbeitnehmer auf fortbildung geschickt wurden (seminare), die offiziell für 8 std. angesetzt waren, am letzten tag aber schon nach 6 std. schluß war. und diese zwei stunden differenz wurden nicht als arbeitszeit angerechnet, wenn der arbeitnehmer nach hause gegangen ist (fall liegt anders, wenn er danach noch arbeiten geht). da hat auch die rechtsberatung der gewerkschaft nichts anderes gesehen, und die, sollte man meinen, wissen es wohl.

gruß zurück!

Hi

nö, ist es nicht, zumindest nicht so pauschal.

Genauso, wie es pauschal nicht richtig ist…
Das Zitat:
mindergeleistete stunden dürfen gegengerechnet werden. wird ein arbeitnehmer nach hause geschickt, weil keine arbeit zu tun ist
IST zumindest falsch (Stichwort Annahmeverzug)

genau diesen fall hatte ich nämlich schon mehrfach, da ging es
auch darum, daß arbeitnehmer auf fortbildung geschickt wurden
(seminare), die offiziell für 8 std. angesetzt waren, am
letzten tag aber schon nach 6 std. schluß war. und diese zwei
stunden differenz wurden nicht als arbeitszeit angerechnet,
wenn der arbeitnehmer nach hause gegangen ist (fall liegt
anders, wenn er danach noch arbeiten geht).

Hier ging es nicht ums „nach Hause gehen“, hier ging es um das „nach Hause geschickt werden“!

da hat auch die
rechtsberatung der gewerkschaft nichts anderes gesehen, und
die, sollte man meinen, wissen es wohl.

Dazu sage ich jetzt mal nichts…

Gruß
Guido

Hallo Boris

nö, ist es nicht, zumindest nicht so pauschal.

Ehhh, mich dünkt, daß genau Du es warst, der angefangen hat, pauschale Aussagen in den Raum zu werfen.

genau diesen fall hatte ich nämlich schon mehrfach,

Du hattest genau diesen Fall schon mehrfach? Komisch dabei, daß dieser Fall, den Du schon mehrfach hattest, nicht mit dem Fall der fiktiven Frage identisch ist…

da ging es
auch darum, daß arbeitnehmer auf fortbildung geschickt wurden
(seminare), die offiziell für 8 std. angesetzt waren, am
letzten tag aber schon nach 6 std. schluß war.

Ehhhh, wieso „auch“? Die Ähnlichkeit zur Ausgangsfrage ist alles andere als verblüffend.

und diese zwei
stunden differenz wurden nicht als arbeitszeit angerechnet,
wenn der arbeitnehmer nach hause gegangen ist (fall liegt
anders, wenn er danach noch arbeiten geht).

Erstens ist der Umstand, daß es in diesem Falle so gemacht wurde, kein Indiz dafür, daß es rechtlich so in Ordnung war. Zweitens dürfte hier die Kernfrage erst einmal die sein, ob es den AN nach Fortbildungsende freigestellt war, die Arbeit am reguären Arbeitsort wieder aufnehmen zu können oder bis zum Ablauf der acht Stunden am Fortbildungsort zu verbleiben.

da hat auch die
rechtsberatung der gewerkschaft nichts anderes gesehen, und
die, sollte man meinen, wissen es wohl.

mmmmpf… (*mundzusammenpress*) grpflmpf… (*aufdielippebeiß*)

Gruß,
LeoLo

1 „Gefällt mir“