Kündigung innerhalb der Probezeit -> Urlaubsanspr?

Guten Tag zusammen,

angenommen, ein Arbeitnehmer kündigt innerhalb der Probezeit. Hat er für die Zeit der Beschäftigung Urlaubsanspruch? (z. B. Probezeit 6 Monate, Kündigung arbeitnehmerseitig zum Ende des 3. Monats, Urlaub = 6 Tage bei 24 Tagen Gesamturlaub?).

Macht es hinsichtlich des Urlaubsanspruchs einen Unterschied, ob der AG oder AN kündigt?

Danke vorab und viele Grüße,
Eva

Hallo Eva,

das Recht auf Urlaub gilt sogar für 400-Euro-Jobs. Schlag in den Urlaubsgesetz nach, es ist sehr einfach. 24 Tage pro Jahr bei Vollzeit und alles darunter ist prozentuell zu rechnen. Pro Monat sind dann zwei Tage.

GRüße

Paul Riedel

Danke! Es macht also auch keinen Unterschied, ob der AN oder der AG kündigt?

Pauschal falsch
Hi!

24 Tage pro Jahr
bei Vollzeit und alles darunter ist prozentuell zu rechnen.
Pro Monat sind dann zwei Tage.

Das gilt aber nur, wenn man 6 Tage pro Woche arbeitet, denn im BUrlG steht nicht einfach Tage, da steht WERKtage.

Gruß
Guido

Hallo,

Danke! Es macht also auch keinen Unterschied, ob der AN oder
der AG kündigt?

Nein !

&Tschüß

Hallo,

nach intensivem und teils sprachlich kryptischem Mailverkehr hat sich Paule abgemeldet.

Garantiert kein Verlust.

VG
EK

Hi!

nach intensivem und teils sprachlich kryptischem Mailverkehr
hat sich Paule abgemeldet.

Und ich wunderte mich schon über die ganzen Löschbenachrichtigungen :smile:

Garantiert kein Verlust.

Nicht wirklich.

VG
Guido

P.S. Mir fielen da noch ein paar Leute ein, die Du mal anmailen könntest *fg*