angenommen, ein Arbeitnehmer kündigt innerhalb der Probezeit. Hat er für die Zeit der Beschäftigung Urlaubsanspruch? (z. B. Probezeit 6 Monate, Kündigung arbeitnehmerseitig zum Ende des 3. Monats, Urlaub = 6 Tage bei 24 Tagen Gesamturlaub?).
Macht es hinsichtlich des Urlaubsanspruchs einen Unterschied, ob der AG oder AN kündigt?
das Recht auf Urlaub gilt sogar für 400-Euro-Jobs. Schlag in den Urlaubsgesetz nach, es ist sehr einfach. 24 Tage pro Jahr bei Vollzeit und alles darunter ist prozentuell zu rechnen. Pro Monat sind dann zwei Tage.