Guten Tag zusammen,
angenommen, ein Arbeitnehmer kündigt innerhalb der Probezeit. Hat er für die Zeit der Beschäftigung Urlaubsanspruch? (z. B. Probezeit 6 Monate, Kündigung arbeitnehmerseitig zum Ende des 3. Monats, Urlaub = 6 Tage bei 24 Tagen Gesamturlaub?).
Macht es hinsichtlich des Urlaubsanspruchs einen Unterschied, ob der AG oder AN kündigt?
Danke vorab und viele Grüße,
Eva