der Vermieter hat einem Mietinteressenten zugesagt eine Renovierung (neue Fliesen, Armaturen) des Badezimmers vorzunehmen, wenn sich der Interessent für die Wohnung entscheidet. Im Gegenzug sollte der Mieter versprechen, mindestens 3 Jahre in der Wohnung wohnen zu bleiben. Diese Sondervereinbarung wurde schriftlich zusätzlich im Mietvertrag festgehalten. Das Bad wurde auch renoviert. Nach einem halben Jahr folgte prompt eine Mieterhöhung wegen der Modernisierung.
Der Mieter hätte jetzt die Möglichkeit eine wesentlich günstigere und besser ausgestattete Wohnung zu mieten. Gibt es eine Möglichkeit, trotz dieser Vereinbarung im Mietvertrag, auszuziehen? Der Mieter wäre auch bereit, einen Nachmieter zu suchen.
Da der Vermieter im Haus wohnt, wäre eine gütliche Einigung von Vorteil.
Der Mieter hat grundsätzlich nach einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB. Allerdings muss die Kündigung vor Ablauf der Überlegungsfrist erfolgen.
Hallo, die Überlegungsfrist wegen der Mieterhöhung ist, soweit ich weiss,vorbei bzw. war nicht bekannt.
Es geht auch eher um die Frage, ob der Mieter trotz der gesonderten Vereinbarung, dass er wegen der Renovierung mindestens 3 Jahre wohnen bleiben soll, den Mietvertrag kündigen kann.
Ein Kündigungssausschluss von drei Jahren ist grundsätzlich rechtswirksam. Welche Gründe diesem vertraglich vereinbarten Kündigungsausschluss zugrunde liegen ist unerheblich.
Der Mieter wäre auch bereit, einen Nachmieter zu suchen.
Warum glauben alle, dass das Sonderrechte verschafft, wenn man einen Nachmieter sucht? Das erhöht vielleicht die Kulanzbereitschaft des Vermieters - sonst nix!
Der Mieter wäre auch bereit, einen Nachmieter zu suchen.
Warum glauben alle, dass das Sonderrechte verschafft, wenn man
einen Nachmieter sucht? Das erhöht vielleicht die
Kulanzbereitschaft des Vermieters - sonst nix!
Sonderrechte sind nicht gewünscht. Es sollte lediglich ausgedrückt werden, dass der Mieter bei Kulanz des Vermieters diesen gerne bei der Suche nach einem Nachmieter unterstützen möchte. Trotzdem danke für den Beitrag.