hab da mal ne Frage. Ich wurde vor kurzem innerhalb der Probezeit mit einer 3 monatigen Frist gekündigt, so dass ich noch Zeit habe mir etwas neues zu suchen. Ist es meinem AG jetz noch möglich mich doch noch früher zu kündigen oder gilt dies was in der Kündigung steht?
Hallo,
also ganz grundsätzlich gilt die Regelung des Vertrages. Die gesetzlichen Regelungen würden erst dann greifen, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen wurden.
Wenn bei Ihnen also drei Monate Frist vereinbart wurden, dann gelten auch die drei Monate Frist. (Nebenabsprachen müssten sonst aus dem Vertrag erkennbar sein.)
Eine Freistellung muss aber nicht einhergehen. Es kann also sein, dass sie noch drei Monate arbeiten müssen.
Half die Antwort?
funny5
Mir wurde gesagt, dass ich noch zur Arbeit erscheinen soll, aber Freigestellt werde, falls ich z.B. ein Vorstellungsgespräch hätte. Ich bin nur so verdammt sauer und unzufrieden wegen dieser Kündigung aus vielen verschiedenen Gründen und wenn es nach mir gehen würde, würde ich am liebsten 3 Monate mich krank schreiben lassen.
Nur frage ich mich, ob man diese 3 monatige Verlängerung oder Zusatzfrist, wie auch immer man dies nennen mag, verkürzt werden kann - so dass man mich doch schon nach z.B. 2 statt 3 Monaten kündigt. Oder ob ich z.B. was vorlegen muss, falls ich ein Vorstellungsgespräch habe…
Fühle mich dort einfach nur noch unwohl un möchte lieber gestern schon mich verabschiedet haben, jedoch benötige ich noch das Geld…
Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten (1jahres Vertrag), in der Kündigung, welcher innerhalb der 6 Monate mir übergeben wurde, steht, dass ich fristgerecht gekündigt werde mit einem Datum jedoch was 3 Monate über die Kündigungsfrist drüber ist. Hab hier in einem anderen Beitrag gelesen, dass dies möglich sei.
Nennen wir das Kündigungsfrist, auf die Sie sich bei Vertragsabschluss geeinigt haben. Natürlich kann der Arbeitgeber eine Arbeitsleistung verlangen in dieser Zeit. Sie verlangen ja auch im Gegenzug Arbeitsentgelt.
Vermutlich kann man sich auf einen „Kompromiss“ einigen, aber wenn nur sie Vorteile daraus ziehen, dann wird der Arbeitgeber vermutlich kein Interesse an einem solchen „Kompromiss“ haben.
Also geben und nehmen.
Da kann man nur ein Gespräch suchen.
Viel Erfolg.
Eine Freistellung für Gespräche muss der Arbeitgeber grundsätzlich nicht gewähren. Da kommt er entgegen.
1Jahresvertrag
6 Monate Probezeit
Innerhalb der Probezeit gekündigt aber zu einem Datum welches 3 Monate hinter der Probezeit liegt.
Jetzt die Frage: Ich fühle mich mitlerweile extrem unwohl auf der Arbeit und würde am liebsten mich so lang wie möglich krank schreiben lassen (plus Resturlaub), bin aber unsicher, ob man mich jetz doch noch frühzeitiger Kündigen kann. Sprich nach 1 Monat nach Probezeit statt 3 im nachhinein.
Welche Kündigungsfrist steht denn im Arbeitsvertrag? Wenn da z.B. drin steht „Frist 1 Monat“, dann kann auch zu einem früheren Zeitpunkt gekündigt werden.
Es steht keine Frist drinne, nur dass, es keiner Kündigung bedarf nach Ablauf des 1Jahres Vertrages und dass man auch innerhalb dieses Jahres ordentlich und außerordentlich gekündigt werden kann.