Hallo Ralf-Hannover,
ich verstehe den Sinn der Frage nicht wirklich.
Wenn im AV steht, dass das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann und die Probezeit am 31.August endet, dann wird am 30.August doch innerhalb der Probezeit gekündigt, oder? Und vier Wochen zum Monatsende heißt klar, am 30. September ist der letzte Arbeitstag.
Es hätte z.B. auch am 19. August gekündigt werden können, dass wäre der letzte AT immer noch der 30.9… Vier Wochen zum Monatsende heißt nur, dass der Zeitraum nicht kürzer sein darf, länger geht immer.
Es gibt keine Verordnung, die besagt, dass das Ende der Arbeitszeit innerhalb der Probezeit liegen muss. Das wäre ohne jeden Sinn. Die Probezeit dient ausschließlich dazu festzustellen, ob man miteinander auskommt. Klappt das nicht, trennt man sich, in diesem Fall, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende. Damit haben beide Seiten etwas Zeit, mit anderen Partnern einen Neuanfang zu versuchen. Das ist völlig normal.
Gruß Fredo
in einem Arbeitsvertrag wird vereinbart, dass innerhalb der
Probezeit das Arbeitsverhältnis 4 Wochen zum Monatsende
gekündigt werden kann. Danach gilt eine 8 wöchige
Kündigungsfrist zum Monatsende.
Die PRobezeit endet am 31.August. Jetzt kündigt der
Arbeitgeber am 30.08.12. zum 30.09.12.
Ist das korrekt? Hätte die Kündigung nicht 4 Wochen früher
erfolgen müssen, sodaß der Arbeitnehmer zum Ende der Probezeit
ausscheidet? ODer reicht es, wenn die Kündigung zwar innerhalb
der Probezeit erfolgt, dass Ausscheiden des Arbeitnehmers aber
außerhalb der Probezeit erfolgt. Oder gilt hier dann schon die
8 wöchige Kündigungsfrist?
Danke für hilfreiche Hinweise.
MfG
Ralf