Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meines Arbeitsvertrages.
Ich würde gerne einen neuen Job anfangen und bin mir nicht sicher, ob ich mich an die Klausel im Vetrag halten muss.
Ich arbeite 7 Jahre dort.
Hier nun der Text:
Nach Beendigung der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit den gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB in der jeweils geltenden Fassung gekündigt werden. Sofern sich bei längerer Betriebszugehörigkeit für den Arbeitgeber längere Kündigungsfristen ergeben, sollen diese auch für den Arbeitnehmer verbindlich sein.
Ist das wirklich so? Muss ich 2 Monate Kündigungsfrist einhalten?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Knightrider