Kündigung Kabelanschluss - welche Konsequenzen?

Person A hat einen Kabelanschluss und ist selber Vertragspartner des Kabelanbieters X (also kein Bezug über den Hauseigentümer). A hat Anfang 2005 den Kabelanschluss gekündigt und ist auf DVBT umgestiegen. Die Kündigung wurde vom Kabelanbieter bestätigt, die monatl. Gebühren nicht mehr abgebucht.

Jetzt hat sich Anbieter X nach zig Monaten bei der Nachbarin von A gemeldet (A ist berufstätig und nur am Wochenende zu Hause). X möchte den Anschluss im Keller sperren. Da A nicht da war, wurde der Nachbarin eine Karte überreicht, mit der A um Rückruf gebeten wird, und auf der hingewiesen wird, dass es sich bei Nutzung eines Anschlusses ohne Vertrag um ein Vergehen nach Strafgesetzbuch § 265a handelt.

Folgende Fragen stellen sich:

  1. Welche Konsequenzen können sich ergeben, wenn A der Rückrufbitte nicht nachkommt? (Auf der Karte werden keinerlei Maßnahmen wie etwa kostenpflichtiger Folgebesuch o.Ä. angekündigt.)
  2. Muss A - falls er/sie zu Hause angetroffen wird - dem Mitarbeiter von X Zugang zur Wohnung gewähren und diesen die Geräte überprüfen lassen?
  3. Muss die Nachbarin dem Mitarbeiter von X bei Abwesenheit von A Zugang zum Keller gewähren, damit der Anschluss gesperrt werden kann? Muss sie in diesem Fall die Zustimmung des Hauseigentümers einholen?

Vielen Dank für Diskussion der geschilderten Problematik.

Liebe Grüße,

Gerry.

Zusatz zu meinem Artikel oben:

Habe grade gehört, dass bei Stillegung im Mehrfamilienhaus anscheinend nichts im Keller gesperrt wird, sondern in der Wohnung die Antennendose verplombt wird?

Daher Korrektur der Fragestellung in die folgende Richtung:

Muss A sich Urlaub nehmen, damit der Mitarbeiter Zugang zur Wohnung bekommt? A ist alleinstehend und nicht gewillt, den Nachbarn einen Schlüssel zu überlassen.

Danke für Antworten.

Lg,

Gerry.

Hallo!

Was steht denn im Vertrag, den A mit X geschlossen hat?
Natürlich muss A seinen Nachbarn keinen Schlüssel geben, aber vielleicht muss er für die Abschaltung Zutritt erteilen. Dazu könnte etwas im Vertrag stehen…

VG, Stefan

hi,

hatte das selbe problem, bei uns wurde aber im keller „abgeklemmt“. der abklemmer kam mir auch pampig, warum ich mich nicht melde, er habe immerhin einen zettel in meinen briefkasten geworfen. meinte ich: „ich rufe nicht auf handy oder 0180er an“. das mit der strafbarkeit ist schon ein dicker hund. wenn du DVB-T hast, wird der richter einen dicken lachanfall bekommen, wenn wirklich ein staatsanwalt sowas anklagen würden. naja und staatsanwälte haben eigentlich auch besseres zu tun, als solchen anzeigen nachzugehen. ich habe dem abklemmer gesagt: „bitte, klemme ab, ich habe seit dem xx.xx. eine DVBT anlage und nutze die dose nicht mehr“.

that’s it!

der showbee

Hallo,

Muss A sich Urlaub nehmen, damit der Mitarbeiter Zugang zur
Wohnung bekommt? A ist alleinstehend und nicht gewillt, den
Nachbarn einen Schlüssel zu überlassen.

In unserem Vertrag mit einem Kabelanbieter steht, dass man dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben muss, nach Terminvereinbarung Zugang zur Wohnung zu erhalten, um Reparaturen, Wartung oder eben auch die Stillegung des Anschlusses zu ermöglichen.

Wie du das nun bewerkstelligst, bleibt ganz dir überlassen.

Gruß,
Doro

Hallo!

Was steht denn im Vertrag, den A mit X geschlossen hat?
Natürlich muss A seinen Nachbarn keinen Schlüssel geben, aber
vielleicht muss er für die Abschaltung Zutritt erteilen. Dazu
könnte etwas im Vertrag stehen…

Es ist ja (noch) üblich, dass die meisten Menschen einer geregelten Arbeit nachgehen. Ich denke auch, dass sowas im Vertrag stehen wird, aber dann hat sich der Abklemmbeauftragte an einen geeigneten Termin zu halten und ggf. seinen Plombenapparat mal am Wochenende zu schwingen.

Frank

Was soll DAS denn bringen?
Hi,

Habe grade gehört, dass bei Stillegung im Mehrfamilienhaus
anscheinend nichts im Keller gesperrt wird, sondern in der
Wohnung die Antennendose verplombt wird?

DAS kenne ich aber anders.
Es wird immer im keller verplombt.
Die antennendose in der wand gehört schliesslich dir.
Wie oft habe ich schon antennendosen, steckdosen etc. gewechselt. Was soll da ne plombe bringen???

Daher Korrektur der Fragestellung in die folgende Richtung:

Muss A sich Urlaub nehmen, damit der Mitarbeiter Zugang zur
Wohnung bekommt? A ist alleinstehend und nicht gewillt, den
Nachbarn einen Schlüssel zu überlassen.

Nun dann könnte der anbieter auch annehmen, dass du den theoretisch nutzbaren anschluss auch tatsächlch nutzt.
Das ist doch die gleiche leier wie mit der GEZ, die auch keinem menschen glaubt, dass die glotze nur da steht, um vasen hübsch platzieren zu können…

LG Alex:smile:

Hallo Gerhard,

ich gratuliere Dir zu der kostensparenden Entscheidung.
Schau doch mal in Deinen Vertrag. NUR wenn dort drinsteht, daß Du denen nach Terminvereinbarung Zugang gewähren mußt, dann mußt Du das auch tun. Allerdings mußt Du Dir keinen Urlaub nehmen, sondern kannst enen einen Termin mitteilen, wann Du zuhause bist, oder die warten, bis Du Urlaub hast.

Wenn im Vertrag nichts derartiges steht, würde ich mich stocktaub stellen - die Nachberin anzusprechen halte ich für eine Frechheit, die eine derartige Reaktion durchaus rechtfertigt.

Wir haben ähnliches mit der Kabelkom erlebt:
Wir haben ein Haus mit Kabelanschluss (und Dachantenne) gekauft. Die Kabelkom hat den Verkäufer beauftragt (!?), uns einen Vertrag anzubieten, was wir schon nach dem ersten Satz abgelehnt haben, da wir absolut kein Interesse haben. Nun hatten wir aber den Anschluß im Keller, den wir wirklich nicht genutzt haben, den die Kabelkom aber gerne sperren wollte. Da wir aber keinerlei Geschäftsbeziehung mit denen haben, haben wir auf die frechen Briefe und die unverschämten Nachrichten auf unserem AB nicht reagiert. Ein Einschreiben habe ich „Annahme verweigert“ und danach haben die uns den Anschluß dann auf der Straße gesperrt.

Grüße
Gordie

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