Im Mietrecht ist dies eine gängige Frage, aber der Sachverhalt in einem Mehrfamilienhaus unterscheidet sich ein bisschen davon. Leider ist nirgends eine konkrete Anwort zu finden.
In einem abstrakten Fall bezieht eine Wohneigentümergemeinschaft die Dienstleistungen eines Kabelanbieters an einem Verteilerpunkt. Eine Teilungserklärung besagt, dass „die monatlichen Grundgebühren (…) von jedem angeschlossenen Miteigentümer getragen“ werden. Unter dem Aspekt, dass Kabelanschlusskosten schon bezahlt sind, kann bzw. wie kann ein Miteigentümer sich davon lösen? D.h. wenn er nicht mehr angeschlossen ist, muss auch nicht mehr bezahlen? Ist hier ein Mehrheitsbeschluss der WEG notwendig?
Viele Grüße
Marc