Kündigung Kabelfernsehen Mehrfamilienhaus

Im Mietrecht ist dies eine gängige Frage, aber der Sachverhalt in einem Mehrfamilienhaus unterscheidet sich ein bisschen davon. Leider ist nirgends eine konkrete Anwort zu finden.

In einem abstrakten Fall bezieht eine Wohneigentümergemeinschaft die Dienstleistungen eines Kabelanbieters an einem Verteilerpunkt. Eine Teilungserklärung besagt, dass „die monatlichen Grundgebühren (…) von jedem angeschlossenen Miteigentümer getragen“ werden. Unter dem Aspekt, dass Kabelanschlusskosten schon bezahlt sind, kann bzw. wie kann ein Miteigentümer sich davon lösen? D.h. wenn er nicht mehr angeschlossen ist, muss auch nicht mehr bezahlen? Ist hier ein Mehrheitsbeschluss der WEG notwendig?

Viele Grüße
Marc

Zum Ändern der Teilungserklärung ist ein allstimmiger Beschluss nötig.
u.U. nach der WEG-Reform eine doppelt qualifizierte Mehrheit (Mehrheit von 3/4 der stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile) ausreichend für Änderung des Kostenverteilungsschlüssels?

Gruß n.

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Hallo Marc,

Ich habe zwei Wohnungen und ebenfalls nur einen Kabeluebergabepunkt. Allerdings hat uns der Kabel Deutschland Mitarbeiter die Situation komplett anders erklaert. Angenommen an dem einen Anschluss haengen zwei oder mehr Wohnungen dann hat jede Einheit fuer sich die Grundgebuehr zu tragen sowie sein gekauftes Angebot, dabei ist unerheblich wem das Backend (Verstaerker, Verteiler und Kabel) gehoert.

Unser Mieter wollte das Kabel Dt. Angebot nicht mehr haben, hat sich eine Satschuessel montiert und „sich“ bei Kabel Deutschland abgemeldet. Ich habe ihn von der Verteilung abgetrennt. Das waere die einfache Variante.

So wie sich das bei euch anhoert laeuft das alles ueber einen gemeldeten Anschluss – wenn das so ist denke ich hat diese Variante eh nur so lange Bestand bis der Kontrolleur bei euch vorbeischaut und evtl. eine saftige Nachkalkulation (davon bekommt er Provision) pro Einheit macht. Ich wuerde mich mal anonym bei deinem Anbieter melden und nachfragen wie Mehrfacheinheiten behandelt werden. Ansonsten haettest du damit einen guten Trumpf in der Hand das dich der Rest der Truppe von den Kosten befreit die dir keinen Nutzen bringen.

Gruss LCS

Hallo Marc,

So wie sich das bei euch anhoert laeuft das alles ueber einen
gemeldeten Anschluss – wenn das so ist denke ich hat diese
Variante eh nur so lange Bestand bis der Kontrolleur bei euch
vorbeischaut und evtl. eine saftige Nachkalkulation (davon
bekommt er Provision) pro Einheit macht. Ich wuerde mich mal
anonym bei deinem Anbieter melden und nachfragen wie
Mehrfacheinheiten behandelt werden. Ansonsten haettest du
damit einen guten Trumpf in der Hand das dich der Rest der
Truppe von den Kosten befreit die dir keinen Nutzen bringen.

Gruss LCS

Hi LCS,

bei Mehrfachanschlüssen ist die Monatsgebühr etwas niedriger (bei dem Netzbetreiber eigentlich nicht wirklich viel) wobei die von der Zahl der Anschlüsse abhängt. Nur ist die Befürchtung da, dass wenn ein Mehrheitsbeschluss der WEG notwendig ist, kaum jemand zustimmen wird, selbst wenn der Betrag sich bei einem Anschluss noch nicht verändert. Aber erstmal eine Nachfrage beim Betreiber ist keine schlechte Idee, danke!

Gruß
Marc