Kündigung Kabelgesellschaft wirksam?

Hallo,

angenommen Mr. X hat einen Kabelanschluss, der immer zum Jahresende kündbar ist und über den gleichen Anbieter ein Sportabo, was noch bis zum 30.06. läuft.
Jetzt erhöht der Kabelanbieter die Gebühren für den Kabelanschluss. Mr. X kündigt zum 30.06. (wegen Sport), schickt diese per Einschreiben (AGB = schriftlich) und bittet um eine Bestätigung. Diese bleibt jedoch aus.
Kann dies als anerkenntnis bewertet werden?
Was ist, wenn noch die Mitteilung kommt, dass nur zum Ende des Jahres gekündigt werden kann? Muss der Kabelbetreiber Mr. X auch aus dem Sportabo herauslassen, obwohl die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgeschlossen ist? Danke im Voraus.

Gruß Frank

Habe ich mich unverständlich ausgedrückt oder warum antwortet keiner darauf?

Gruß Frank

Hallöchen,

ne unverständlich hast du dich glaub ich nicht ausgedrückt. Ich muß grad nur der drängenden Frage widerstehen zu fragen bei wem der Kabelanschluß abgeschlossen wurde. grins Kenne auch so einen Kandidaten von einer Kabelgesellschaft mit der es nur Ärger gibt, deswegen :wink:

Tja, also normal würd ich sagen mit der Kündigungsfrist haben sie wohl Recht, wenn es sich um 2 separate Verträge handelt. Also einmal Kabel und einmal Sport.

Die Frage ist, kann man das Sportabo noch empfangen, obwohl der Kabelvertrag gekündigt wurde? Bei manchen Anbieter ist das ja heutzutage möglich, einzelne Abo´s zu bestellen ohne die anderen gleich mitnehmen zu müssen.

Das würde ich vielleicht mal klären, sollte der Empfang des Sportabo´s zwar möglich sein, aber der dazu passende Receiver zusammen mit der Kündigung des Kabelabo´s abgegeben werden müssen, würd ich mich erkundigen, ob vom Anbieter die Möglichkeit besteht, für das halbe Jahr den Receiver zu mieten, ober ggf. für einen geringen Teil (Restwert) zu kaufen. Kann evtl. ja später wenn das Sportabo ausgelaufen ist, weiterverkauft werden, weil dann ist es ja Eigentum.

Hoffe etwas weitergeholfen zu haben…

Lieben Gruß
Angie

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