Hallo,
ein Arbeitnehmer arbeitet in der Gastronomie undhat seinen Job zum 1.1.2013 fristgerecht gekündigt. Insgesamt hat er noch 6 Tage Resturlaub, welche über Weihnachten genommen werden sollen. Im Betrieb heißt es, dass zu Weihnachten kein Urlaub genommen werden darf, somit will der Arbeitgeber ihn nicht gewähren. Kann der Arbeitnehmer aufgrund seines Rechtsanspruches aber auf diesen Urlaub bestehen?