Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden ?

Hallo!

es gibt eine Auseinandersetzung mit einem jetzigen Chef wegen der Kündigungsfrist. In dem Arbeitsvertrag steht folgender Satz:

„es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen mit der Maßgabe, dass die Kündigung jederzeit ausgesprochen werden kann, so wie die Kündigungsfrist unabhängig vom zeitlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses vier Wochen betragen soll.“

Wie legt ihr das aus? Kann jederzeit, also zu beliebigem Termin mit dem Vorlauf von vier Wochen gekündigt werden oder gilt die Kündigungsfrist bis zum 15. oder Ende des Monats?

Was wäre der nächste Schritt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichtet bis zum 15. bei ihm zu arbeiten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo

Wie lange arbeitet der AN schon dort?
Wie groß ist der Betrieb?
Wer will kündigen? AN oder AG?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Der AN arbeitet am 17.05.10 fünf Jahre in dem Betrieb. Es gibt noch zwei weitere AN ausser des betroffenen ANs.

Der AN kündigt, und eben mit vier Wochen Vorlauf, allerdings nicht zum 15. oder Ende des Monats.

Danke und viele Grüße.

Hallo

Unter Bezugnahme auf den Arbeitsvertrag i.V.m. Absatz 5 von http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html halte ich die arbeitsvertragliche Vereinbarung für wirksam - zumindest, was eine Kündigung durch den Arbeit nehmer angeht und eine Kü mit 4 Wochen zu einem beliebigen Termin für zulässig und korrekt.

Bisher ist nichts geschrieben worden, was ich als Indiz dafür werten würde, eine Kü sei nur zum 15. oder zum Monatsende möglich.

Daß der AG gerne möchte, daß der AN länger arbeitet, ist zwar süß, aber ich sehe hier keinen Grund, daß der AN dem nachkommen sollte. Ganz im Gegenteil könnte man die Kündigung durch bloßes Weiterarbeiten als konkludent aufgehoben erachten.

Es spricht natürlich nichts dagegen, einen Fachanwalt vor Ort einmal dazu zu befragen, der sich dann auch den Arbeitsvertrag in Gänze ansehen kann.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für die Einschätzung!

Und viele Grüße aus Hamburg.