Ich habe eine kapitallebensversicherung vor-
zeitig vor ablauf gekündigt.
Die Versicherungsdauer war 14 Jahre lang.
Bei der Auszahlung und Berechnung des
Rückkaufwertes/Rückvergütung hat meine
Versicherung für den Zeitraum 4.85 bis 9.99
Abzüge für Kapitalertragssteuer und
Solidaritätszuschlag angekündigt.
Sind Kapitallebensversicherungen abm einer
Laufzeit von mehr als 12 Jahren nicht generell steuerfrei ?
Hallo Manfred,
möglicherweise wurde die KLV innerhalb der letzten 12 Jahre geändert?
Nichtsdestotrotz - einfach einen Freistellungsantrag in Höhe der Kapitalerträge von der Gesellschaft anfordern (sofern noch Freibeträge für einen Freistellungsauftrag übrig sind), dann wird das Kapital voll ausgezahlt.