Kündigung Kapital LV

Ich habe eine kapitallebensversicherung vor-
zeitig vor ablauf gekündigt.

Die Versicherungsdauer war 14 Jahre lang.

Bei der Auszahlung und Berechnung des
Rückkaufwertes/Rückvergütung hat meine
Versicherung für den Zeitraum 4.85 bis 9.99
Abzüge für Kapitalertragssteuer und
Solidaritätszuschlag angekündigt.

Sind Kapitallebensversicherungen abm einer
Laufzeit von mehr als 12 Jahren nicht generell steuerfrei ?

Wer kann mir hierzu eine Erklärung liefern ?

Hallo Manfred,
möglicherweise wurde die KLV innerhalb der letzten 12 Jahre geändert?
Nichtsdestotrotz - einfach einen Freistellungsantrag in Höhe der Kapitalerträge von der Gesellschaft anfordern (sofern noch Freibeträge für einen Freistellungsauftrag übrig sind), dann wird das Kapital voll ausgezahlt.

Viel Erfolg
Franz K. Kern
http://www.bca.de/atlas

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Versicherungen gegen Einmalbeitrag
sind nicht steuerfrei.
(Außer Depotvariante)

Oder

Wenn sie nicht mind. 5 Jahre Beiträge erhalten hat und mind. 12 Jahre Laufzeit hatte, ist sie steuerpflichtig.

Sonst gibts keine Probleme. Ist dann wahrscheinlich ein Standardbrief :wink:

Das war Grobes von
Lutz