Ich habe eine kapitallebensversicherung vor-
zeitig vor ablauf gekündigt.
Die Versicherungsdauer war 14 Jahre lang.
Bei der Auszahlung und Berechnung des
Rückkaufwertes/Rückvergütung hat meine
Versicherung für den Zeitraum 4.85 bis 9.99
Abzüge für Kapitalertragssteuer und
Solidaritätszuschlag angekündigt.
Sind Kapitallebensversicherungen abm einer
Laufzeit von mehr als 12 Jahren nicht generell steuerfrei ?
Wer kann mir hierzu eine Erklärung liefern ?