Ich bin gerade per Suche auf diese W-W-W Seite aufmerksam geworden.
Es geht um ein Schreiben meiner KFZ-Versicherung.
Meine aktuelle KFZ-Versicherung habe ich am 30.11. um etwa 22:30 per Fax gekündigt.
Protokolle habe ich alle noch. Das FAX ging über einen
Faxdienstleister im Internet.
Die Versicherung bemängelt, das ich die Frist nicht eingehalten habe.
Dabe ist das Fax doch nachweislich am 30.11. bei denen eingegangen.
Oder gilt wirklich der Zeitpunkt, wenn der Mitarbeiter das Schreiben
in den Händen hält?
Nein es gilt der Tag der Absendung. Nun ist es an dir die ganze Sache glaubhaft zu machen dass das Fax auch beim Versicherer angekommen ist. Ein Faxprotokoll wird dieses aber unter Umständen nicht zweifelsfrei belegen können - nur weil du es in den Händen hälst heißt es ja nicht dass das Schreiben beim Versicherer auch angekommen ist. Hast Du schon mal versucht das ganze telefonisch zu klären??
Wir ziehen zum Beispiel grundsätzlich um diese Zeit den Stecker am Faxgerät raus ***kleinerscherz***
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und danke für die Antwort.
Das Fax ist angekommen. Ich habe ja ausschließlich ein Fax gesendet.
Und darauf haben sie dann reagiert.
Nur berufen die sich darauf, das es erst nach der Frist angekommen ist.
Das Fax kommt ja sofort an
Nur das eben keiner mehr gearbeitet hat. Aber es ist rechtzeitig bei der Gesellschaft angekommen.
Ich setzte nochmals ein Schreiben auf.
Gruß Jan
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Ich bin gerade per Suche auf diese W-W-W Seite aufmerksam
geworden.
Es geht um ein Schreiben meiner KFZ-Versicherung.
Meine aktuelle KFZ-Versicherung habe ich am 30.11. um etwa
22:30 per Fax gekündigt.
Protokolle habe ich alle noch. Das FAX ging über einen
Faxdienstleister im Internet.
Die Versicherung bemängelt, das ich die Frist nicht
eingehalten habe.
Dabe ist das Fax doch nachweislich am 30.11. bei denen
eingegangen.
Oder gilt wirklich der Zeitpunkt, wenn der Mitarbeiter das
Schreiben
in den Händen hält?
Vielen Dank
Gruß Jan Brandstein
Nein es gilt der Tag der Absendung. Nun ist es an dir die
ganze Sache glaubhaft zu machen dass das Fax auch beim
Versicherer angekommen ist. Ein Faxprotokoll wird dieses aber
unter Umständen nicht zweifelsfrei belegen können - nur weil
du es in den Händen hälst heißt es ja nicht dass das Schreiben
beim Versicherer auch angekommen ist. Hast Du schon mal
versucht das ganze telefonisch zu klären??
Wir ziehen zum Beispiel grundsätzlich um diese Zeit den
Stecker am Faxgerät raus ***kleinerscherz***
Hallo
und danke für die Antwort.
Das Fax ist angekommen. Ich habe ja ausschließlich ein Fax
gesendet.
Und darauf haben sie dann reagiert.
Nur berufen die sich darauf, das es erst nach der Frist
angekommen ist.
Das Fax kommt ja sofort an
Nur das eben keiner mehr gearbeitet hat. Aber es ist
rechtzeitig bei der Gesellschaft angekommen.
Ich setzte nochmals ein Schreiben auf.
ich würde es vorab telefonisch versuchen - wirkt wunder! in den meisten fällen sitzen da auch nur menschen
Hallo Jan,
ich vermute, das Problem ist ein ganz anderes. Du schreibst, du hättest das Kündigungsschreiben über einen Faxprovider verschickt. Ich gehe somit davon aus, dass es sich um ein Computerfax OHNE Unterschrift handelt. Ein Kündigungsschreiben ist jedoch nur gültig, wenn es unterschrieben ist. Somit war dem Versicherer zwar dein Kündigungsschreiben rechtzeitig zugegangen, jedoch lag ihm kein gültiges Kündigungsschreiben innerhalb der Fist vor.
Gruß
Michael
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das ist ja das gute an dem Dienst, ich kann selbst doc und pdf dokumente absenden.
so habe ich das schreiben ausgedruckt unterschrieben, wieder eingescannt und dann gesendet.
also wie ein richtiges fax, das mag ich ja so an dem service.
gut dafür kostet die seite auf 10ct aber das macht mich jetzt nicht arm.
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also ich bin kein Rechtsberater oder Anwalt. Laut Rechtssprechung gilt die Frist nur gewahrt, wenn die Willenserklärung (in dem Fall die Kündigung) zu den üblichen Geschäftszeiten beim Empfänger eingeht. Die meisten Versicherer erkennen eine Kündigung auch an, wenn sie am 30.11. um 23:30 Uhr per Fax eingeht. Es gibt aber auch Versicherer, die eine Kündigung dann nicht mehr als fristgerecht akzeptieren.
Eine weitere Kündigungsmöglichkeit hat man als Versicherungsnehmer aber auch, wenn die Beiträge erhöht werden. Die Frist beträgt dann vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung.
Viel Erfolg!
Marc
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einfach mal telefonieren, mitunter sund die versichrungen ganz umgänglich.
hatte mal bei einen kündigungschreiben das falsche jahr hingeschrieben.
telefonisch im nachhinein geklärt und der vertrag wurde rückwirkend aufgehoben.
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