Hallo,
wenn ich meine Kfz-Versicherung bis zum 30.11. kündige, was genau muss ich reinschreiben?
- … kündige ich fristgerecht zum 30.11.2008
oder - … kündige ich fristgerecht zum 31.12.2008
oder - … kündige ich fristgerecht zum 01.01.2009
Danke und Gruß
Hallo,
wenn ich meine Kfz-Versicherung bis zum 30.11. kündige, was genau muss ich reinschreiben?
Danke und Gruß
Hallo Miss_Sea,
meistens (aber nicht immer) enden die KFZ Versicherungsverträge zum 31.12.
Ich selber habe letzten Monat erst festgestellt dass ich einen der seltenen Verträge hatte die nicht zum 31.12 endeten.
Also schau zur Vorsicht mal genau in deinen Vertrag was dort als Ablaufdatum (bis zum) steht. Im Normalfall reicht es aber aus wenn du schreibst:
Hiermit kündige ich meine oben genannte Kfz-Versicherung fristgemäß zum Vertragsablauf
Meine neue Versicherung bietet eine Musterkündigung für den alten Versicherer an. Ich schicke dir diese PDF Datei mal als Mail.
Gruß Horst
Hallo
meistens (aber nicht immer) enden die KFZ
Versicherungsverträge zum 31.12.
nicht ganz.
beginn und ende einer kfz-versicherung ist IMMER 0 uhr.
wenn du zum 31.12. 0 uhr kündigen würdest (und könntest) würdest du von 31.12. 0 uhr bis 01.01. 0 uhr (1 tag) ohne versicherungsschutz fahren und dich strafbar bachen.
ergo: ablauf bei 98 % aller pkw-versicherungen ist der 01.01.
mfg
snake
ps: schau mal in deinen versicherungsschein, da steht ein ablauf. das ist der tag zu dem du kündigen kannst.
Hi,
da hast Du natürlich recht, Du Erbsenzähler, aber die werden das ja wohl auch ohne Nennung einer Uhrzeit ansehmen… 
Ab dem 01.01.09 gilt übrigens neues VVG, und dann 01.01. o.oo h bis 31.12.24 h, nicht wahr?! Müsste so sein, habe ich mir in der Praxis aber noch nicht näher angesehen.
Grüße, M
hallo
da hast Du natürlich recht, Du Erbsenzähler, aber die werden
das ja wohl auch ohne Nennung einer Uhrzeit ansehmen…
ich weiß, die nehmen das auch an wenn man 31.12. drauf schreibt. mach ich ja auch so, allerdings trotzdem erst zu 01.01.!
ich hab nur was gegen pauschalisierungen.
Ab dem 01.01.09 gilt übrigens neues VVG, und dann 01.01. o.oo
h bis 31.12.24 h, nicht wahr?! Müsste so sein, habe ich mir in
der Praxis aber noch nicht näher angesehen.
hm, das ist mir neu. hast du mal ne quelle?
mir war so daß die uhrzeit in den akb bzw. versicherungsschein festgelegt ist und nicht im vvg. bin mir jetzt aber nicht sicher
grüßle snake
hm, das ist mir neu. hast du mal ne quelle?
§ 10 VVG-neu, nicht abdingbar