Kündigung KFZ-Versicherung

Hallo!
Ich habe ein KFZ-Versicherung Versicherungsbeginn und Ablauf ist am
04.10.–.
1.
Ich wollte ein Versicherungswechsel machen und kündigte vor dem 30.11.–.Die Versicherung weigerte die Kündigung ich müsste vor dem
04.09-- ein Monat vor dem Versicherungsablauf Kündigen.
2.
Die Rückstufung erfolgte immer am 04.10 aber diesmal am 01.01–.Wenn ich nicht am 01.01.Kündigen kann wiso dann am 01.01–Rückstufung?
3.
Ich habe ein Sonderkündigungsrecht wenn die Versicherung sich erhöht
bis ein Monat nach Rechnungseingang.Ist die erhöhung Prozentual zbs.
5% oder so?
Danke für eure Antworten

Ich habe ein KFZ-Versicherung Versicherungsbeginn und Ablauf
ist am 04.10.–.

Nicht unmöglich, aber recht ungewöhnlich.

Ich wollte ein Versicherungswechsel machen und kündigte vor
dem 30.11.–.Die Versicherung weigerte die Kündigung ich
müsste vor dem
04.09-- ein Monat vor dem Versicherungsablauf Kündigen.

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen würde Klarheit verschaffen. In der Regel ist eine Kündigungsfrist von 1 Monat vereinbart. Somit hätte die Kündigung bis zum 03.09. erfolgen müssen.

Die Rückstufung erfolgte immer am 04.10 aber diesmal am
01.01–.Wenn ich nicht am 01.01.Kündigen kann wiso dann am
01.01–Rückstufung?

Gute Frage! Die Antwort kennt aber wohl nur der Versicherer.

Ich habe ein Sonderkündigungsrecht wenn die Versicherung sich
erhöht
bis ein Monat nach Rechnungseingang.Ist die erhöhung
Prozentual zbs.
5% oder so?

Sobald die Versicherung aufgrund einer Tarifänderung auch nur einen Cent teurer wird, kann gekündigt werden.