Kündigung Kfz-Versicherung?

Hallo allerseits,

ich habe meinen Erstwagen bei der Versicherung x und einen Zweitwagen bei der Versicherung y, die mir einen günstigen Zweitwagentarif angeboten hatte. Jetzt werde ich demnächst meinen Erstwagen verkaufen. Damit entfällt doch der Zweitwagentarif und ich kann dadurch einfach aus der Versicherung raus oder? Quasi mit Sonderkündigungsrecht? Weiß jemand Rat?

Danke im voraus.
LG Sylvi

Hallo Sylvi,

die Frage ist pauschal schwer zu beantworten, weshalb ich natürlich keine Garantie für die Richtigkeit geben kann.

Ich denke erst einmal, dass der Zweitwagen nachlass bei Gesellschaft y nicht unbedingt wegfallen müsste, da Gesellschaft x ja darüber informieren müsste. Vielleicht ist es aber auch einfach günstiger den jetzt freien Rabatt von gesellschaft x auf Gesellschaft y zu übertragen.

Liebe Grüße

Stephan

Hallo Sylvie,

ein Sonderkündigungsrecht besteht in keinem Fall. Die Zweitwageneinstufung entfällt, aber der Rabatt vom Erstwagen, der verkauft wurde, kann auf diesen Vertrag angerechnet werden.

Viele Grüße

Hallo,
danke erstmal für deine Antwort. Bist der einzige, der die Frage verstanden hat. Jetzt ist es noch so, dass die Direct-line meint, der Zweitwagen-Tarif-Vertrag könnte halt so weiterlaufen, wenn ich das will. Find ich komisch, da ich ja nur noch ein Auto habe, natürlich hab ich dann bis zum Ende des Vertrages am 08.06.12 die SFK 11, obwohl ich schon in der SFK 15 bin. Aus Kulanz (pah!) haben die mir jetzt einen ganz neuen Vertrag geschickt wo sie mich wieder ein ganzes Jahr versichern möchten, diesmal halt mit der SFK 15, dabei hab ich ja nächstes Jahr schon die 16, aber die schreiben nichts davon. Gibt es nicht die Möglichkeit meinen Zweitwagen-Tarif-Vertrag einfach nur zu ändern mit der gleichen Laufzeit, also bis zum 08.06? Möchte ja nicht mehr noch ein ganzes Jahr bei dieser Versicherung bleiben. Was ist denn, wenn ich diesen Neuvertrag nicht annehme, dürfen die mich dann tatsächlich weiter mit dem Zweitwagen-Tarif-Vertrag versichern. Ich kapier das nicht. Hilfe.

Hallo Sylvi,
grundsätzlich sollte man in der Kfz-Versicherung nur Kalenderjahresverträge abschließen - bedeutet - Vertragsablauf 1.1. eines jeden Jahres. Das ist der früheste mögliche Zeitpunkt, in die nächst höhere SF-Klasse zu kommen.
An deiner Stelle würde ich beantragen, dass der SFR von deinem Erstvertrag übernommen wird - Vertragsablauf meinetwegen 8.6.12. Dann kommst du zu diesem Datum aus dem Vertrag raus. Sofort nach Annahme den Vertrag zum Ablauf 8.6.12 kündigen. Andere Variante wäre, den SFR vom Erstfahrzeug zu übernehmen und den Vertragsablauf 1.1.12 zu beantragen. Dann würdest du ab diesem Zeitpunkt in die nächst höhere SF-Klasse kommen. Nachteil: Vertragsbindung bis 31.12.2012.
Und dann geh zu einer gscheiten Versicherung.

Gruß
Walter