Kündigung Kfz Versicherung

Hallo Forum,

es gibt da ein Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers, wenn der Beitrag sich erhöht.
Wie sieht es aus, wenn ich eine Jahresfahrleistung von 10000 km angegeben habe und die sich jetzt durch gewisse Umstände auf ca.20000 km pro Jahr erhöht? Der Beitrag wird dann wahrscheinlich steigen. Habe ich dieses Sonderkündigungsrecht dann auch?

Andere Frage.
Ein Zweitwagen wird normalerweise mit 140% eingestuft.
Wenn ich meinen Zweitwagen bei einer anderen Versicherung, über eine Zweitwagenregelung und mit der gleichen Prozentzahl wie bei der ersten Versicherung angemeldet habe, habe ich dann auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Erstwagen plötzlich wegfällt?
Die günstige Zweitwagenregelung hätte ja meiner Meinung nach dann keinen bestand mehr. Ich habe schon mit der Vers. geredet, wo mein Zweitwagen angemeldet ist, dort sagte man mir, das wäre kein Problem, sie würden die Prozente von der Erstversicherung rüberholen und meinen Zweitwagen dann als Erstwagen versichern.
Das möchte ich aber nicht, da diese Versicherung um einiges teurer ist.
Ich möchte also meinen Zweitwagen bei der Gesellschaft versichern, wo mein Erstwagen versichert ist. Denn dieser fällt demnächst weg.
Gibt es eine saubere Möglichkeit, aus der Zweitwagenversicherung rauszukommen?

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt, es ist aber auch ein kompliziertes Problem.

Vielen Dank für die Mühe
Gruß
roland

Hi,

es gibt da ein Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers,
wenn der Beitrag sich erhöht.
Wie sieht es aus, wenn ich eine Jahresfahrleistung von 10000
km angegeben habe und die sich jetzt durch gewisse Umstände
auf ca.20000 km pro Jahr erhöht? Der Beitrag wird dann
wahrscheinlich steigen. Habe ich dieses Sonderkündigungsrecht
dann auch?

Das Sonderkündigungsrecht gilt nur, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne das die Versicherungsbedingungen geändert werden. Dies ist hier aber nicht der Fall, da mehr gefahrene Kilometer versichert werden. Daher gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Aber spätestens zum Jahresende greift doch das normale Kündigungsrecht, sollte also kein allzu großes Problem sein.

Andere Frage.
Ein Zweitwagen wird normalerweise mit 140% eingestuft.
Wenn ich meinen Zweitwagen bei einer anderen Versicherung,
über eine Zweitwagenregelung und mit der gleichen Prozentzahl
wie bei der ersten Versicherung angemeldet habe, habe ich dann
auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Erstwagen plötzlich
wegfällt?
Die günstige Zweitwagenregelung hätte ja meiner Meinung nach
dann keinen bestand mehr. Ich habe schon mit der Vers.
geredet, wo mein Zweitwagen angemeldet ist, dort sagte man
mir, das wäre kein Problem, sie würden die Prozente von der
Erstversicherung rüberholen und meinen Zweitwagen dann als
Erstwagen versichern.
Das möchte ich aber nicht, da diese Versicherung um einiges
teurer ist.
Ich möchte also meinen Zweitwagen bei der Gesellschaft
versichern, wo mein Erstwagen versichert ist. Denn dieser
fällt demnächst weg.
Gibt es eine saubere Möglichkeit, aus der
Zweitwagenversicherung rauszukommen?

Wie gesagt, kündige einfach bis 30.11. zum Jahresende, dann bist Du ganz normal zum Jahresende aus der Versicherung raus und kannst Dich anderweitig umsehen. Das jetztige Zweitfahrzeug wird dann automatisch zum Erstfahrzeug, wenn dieses bis dahin weggefallen ist.

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich
ausgedrückt, es ist aber auch ein kompliziertes Problem.

nö, eigentlich ganz einfach :wink:)

Gruß
Micha

Vielen Dank o.T.
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