Kündigung Kindergartenplatz

Hallo, ich habe da eine dringende Frage. Unsere Tochter wurde kurzfristig als Kann-Kind eingeschult. Dieses wurde erst nach mehreren Beratungsgesprächen in den Ferien vor Schulbeginn beschlossen. Der Kindergarten war dann natürlich nicht sehr glücklich und wir haben damit gerechnet, noch für´s begonnene Quartal zahlen zu müssen oder bis zum Jahresende, nun wurde uns aber in Aussicht gestellt, das wir quasi erst zum Ende des Kindergartenjahres 2014 kündigen können, da sich das Kindergartenjahr automatisch um ein Jahr verlängert, wenn keine Kündigung bis 30.06. des laufenden Jahres eingeht. Im Vertrag sind keine Sonderkündigungsfristen eingeräumt. Jedoch ist dort folgendes zu lesen:

* Eine vorzeitige Auflösung der Betreuungsvereinbarung ist in besonderen Fällen auf Antrag möglich und wird vom Vorstand in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Kindergartenpersonal entschieden.

* Die Abmeldung des Kindes muss bis zum 30.06. des Kindergartenjahres schriftlich im Kindergarten vorliegen.

* Erfolgt bis zum 30.06. keine Abmeldung, wird das Betreuungsverhältnis um ein weiteres Kindergartenjahr in der gleichen Gruppe verlängert. Ausnahme sind Kinder, die im selben Jahr in die Grundschule wechseln.

Ich meine, ich kann verstehen, das es für den Kindergarten eine doofe Situation ist. Aber die Gruppen sind voll, es wurden bereits zwei Notfallkinder aufgenommen.
Und normalerweise müsste es ja Sonderkündigungsrechte geben. Als ich die Schulpflicht ansprach wurde mir gesagt, mein Sohn wäre ja nicht schulpflichtig, da er ein Kann-Kind sei. Ja, schon richtig, aber trotzdem,ist er nun zum Zeitpunkt der Einschulung nun schulpflichtig geworden. Oder sehe ich das verkehrt?

Wie würdet ihr das Ganze nun handhaben? Hat jemand einen Rat für mich?

Guten Morgen!
Tut mir leid, aber dass ist nicht mein Fachgebiet. Bitte stellen Sie die Frage an einen Fachkundigen.
Alles Gute,
TT

Hallo, wenn ihr Kind nach dem 30.06. ein den Kindergarten kam, kann ja wohl nicht zum 30.06. gekündigt werden. Für ihren Fall liegt also keine vertragliche Regelung vor. Hier muss außervertraglich eine Entscheidung getroffen werden, die offenbar beim Vorstand liegt. Also dort einen Antrag stellen.

Hallo,

schwierig…spontan würde ich mich auf den dritten Punkt berufen, das Kind wechselt ja in die Grundschule. Ist das ein Privatkindergarten? Das macht es natürlich doppelt schwer. Bei einem staatlichen Kindergarten könnte man sich noch an die Behörde wenden, um eine Lösung zu finden.
Mehr kann ich leider nicht beisteuern.

Gruß,

twilight666