Kündigung Kindergartenplatz

Hallo, ich habe da eine dringende Frage. Unsere Tochter wurde kurzfristig als Kann-Kind eingeschult. Dieses wurde erst nach mehreren Beratungsgesprächen in den Ferien vor Schulbeginn beschlossen. Der Kindergarten war dann natürlich nicht sehr glücklich und wir haben damit gerechnet, noch für´s begonnene Quartal zahlen zu müssen oder bis zum Jahresende, nun wurde uns aber in Aussicht gestellt, das wir quasi erst zum Ende des Kindergartenjahres 2014 kündigen können, da sich das Kindergartenjahr automatisch um ein Jahr verlängert, wenn keine Kündigung bis 30.06. des laufenden Jahres eingeht. Im Vertrag sind keine Sonderkündigungsfristen eingeräumt. Jedoch ist dort folgendes zu lesen:

* Eine vorzeitige Auflösung der Betreuungsvereinbarung ist in besonderen Fällen auf Antrag möglich und wird vom Vorstand in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Kindergartenpersonal entschieden.

* Die Abmeldung des Kindes muss bis zum 30.06. des Kindergartenjahres schriftlich im Kindergarten vorliegen.

* Erfolgt bis zum 30.06. keine Abmeldung, wird das Betreuungsverhältnis um ein weiteres Kindergartenjahr in der gleichen Gruppe verlängert. Ausnahme sind Kinder, die im selben Jahr in die Grundschule wechseln.

Ich meine, ich kann verstehen, das es für den Kindergarten eine doofe Situation ist. Aber die Gruppen sind voll, es wurden sogar bereits Notfallkinder aufgenommen (also nicht geplante Plätze vergeben).
Und normalerweise müsste es ja Sonderkündigungsrechte geben. Als ich die Schulpflicht ansprach wurde mir gesagt, meine Tochter wäre ja nicht schulpflichtig, da sie ein Kann-Kind sei. Ja, schon richtig, aber trotzdem,ist sie nun zum Zeitpunkt der Einschulung nun schulpflichtig geworden. Oder sehe ich das verkehrt?

Wie würdet ihr das Ganze nun handhaben? Hat jemand einen Rat für mich?

Guten Tag,
ich fürchte ihr Suchbegriff „Kindergarten“ ist irreführend. Ich würde Ihnen Raten sich einen Profi für Vertragsrecht zu suchen.

Danke für den Tip! War nicht sicher, wo ich das unterbringen muss.

Guten Morgen,
also das ist ja unerhört… Ich bin nun kein Rechtsbeistand, aber es steht doch eindeutig in den Statuten der Vertrag endet automatisch wenn das Kind in die Grundschule wechselt. Ich würde mich da auf nichts anderes einlassen. Viel Erfolg!

wenn keine einigung auf dem „kurzen dienstweg“ möglich ist, würde ich den vertrag prüfen lassen. ich selbst habe in einem kirchlichen und einem städtischen kindergarten gearbeitet. solche vertragsinhalte sind mir völlig fremd.

Hallo Kieler,
von außen gesehen und als Nichtjurist erscheint mir der Kindergarten formal im Recht.
Das Fehlen eines Sonderkündigungsrechts hast Du beim Abschuss des Betreuungsvertrages nicht moniert.
Das heißt aber nicht, dass Du gleich aufgeben und zahlen musst.
Versuch direkt mit dem Träger ins Gespräch zu kommen und zeige auf, dass der Kindergarten bereits überfüllt ist. Auch das Landratsamt, das für die Belegung der KITAs zuständig ist, wäre ein weiterer Ansprechpartner.
Versuche, sachlich, mit Fakten und mit einem freundlichen Ton zu verhandeln.

Ich hoffe Du hast das nötige Glück.
KITA

Hallo,
also vorab, so einen Vertrag, der über ein ganzes Kindergartenjahr läuft, habe ich noch nie gesehen.
Ich denke es gibt zwei Ansatzpunkte.
Der erste wäre die Kündigung wegen Sonderfall, die ja im Vertrag ermöglicht ist.
Zum zweiten steht ja im Vertrag: Ausnahme sind Kinder, die im selben Jahr in die Schule wechseln. Also ist der Wechsel maßgeblich und nicht die Schulpflicht.

viel Glück. Es würde mich mal interessieren wie die sache ausgeht, da ich selbst einen Kindergartverein leite. Rückmeldung wäre schön

MfG

Klingt eher nach einem rechtlichen Problem - da kann ich nicht helfen
, sorry.

bitte zunächst eine Begriffsklärung: Was ist ein Kann-Kind?

Hallo ich muß dir sagen sowas kenne ich überhaupt nicht, bei uns in Berlin hast du eine Kündigungsfrist von 4 Wochen entweder zum 15.des Monats oder zum Ende des Monats. Ich würde mich in diesem Fall an das zuständige Jugendamt wenden und nachfragen ob es keine Möglichkeit gibt aus dem Vertrag vorher rauszukommen. Eventuell auch noch mal mit der Geschäftsführung reden und den Fall schildern vieleicht könnt ihr eine erträgliche Lösung finden. Ich wünsche dir viel Glück.

Entschuldigung, kann nicht helfen, da in der Schweiz die organisation und das recht anders ist.

Viel glück und gute hilfe wünscht

jdee

Hallo,
ich weiß nicht in welcher Einrichtung ihr seid, bzw. um welchen Träger es sich dabei handelt. Normalerweise bedarf es bei Einschulung keine extra Kündigung, auch nicht bei frühzeitiger Einschulung der Kinder. Der Vertrag endet automatisch zu 31.08. des jeweiligen Jahres. Bei anderen Gründen z.B. Umzug oder KiGa-Wechsel besteht eine bestimmte Kündigungsfrist, ich glaube 6 Wochen, weiß es aber nicht genau. Ihr habt zwar die Klausel mit dem 30.06. im Vertrag, aber selbst wenn das Kind ein „Kann Kind“ ist, kommt es ja trotzdem in die Schule und der Kindergartenplatz wird frei. Also ich würde da nicht locker lassen.
Alles Gute, Evi

Kann leider dazu keine Aussage treffen, bin nur erzieherin. Würde aber mich mal beim Amt erkundigen ob es rechtens ist .

Hallo,

ich würde jetzt auch sagen, dass das Sonderkündigungsrecht greift. Kenne mich aber nicht gut aus, da ich in Rheinland-Pfalz arbeite und die Eltern dort keine Beiträge leisten müssen.

Viele Grüsse

Hallo,
ich arbeite zwar im Kindergarten, kann aber zu den rechtlichen Dingen bei An- und Abmeldung nichts sagen. Tut mir leid.

Guss Iris

Da bin ich zwar keine Expertin, da es sich hier eher um Vertragsrecht - also eine juristische Frage handelt, aber im letzten von dir beschriebenen Sternchen steht doch drin, dass in Ausnahmen von der Kündigungspflicht zum 30.06. abgesehen werden kann. - es steht nicht, dass dann das Kind schulpflichtig sein muss, sondern es steht da, dass die Ausnahmen die Kinder betrifft, die in die Schule WECHSELN.
Soweit ich das verstanden habe, hat das deine Tochter.

Ich würde nochmal mit dem Vorstand (es scheint eine private Einrichtung zu sein), sprechen und gegebenenfalls eine Rechtsberatung aufsuchen.

Viel Erfolg und entschuldige bitte die verspätete Antwort, ich hatte Probleme mit meinem Internetzugang.