Hallo, ich habe da eine dringende Frage. Unsere Tochter wurde kurzfristig als Kann-Kind eingeschult. Dieses wurde erst nach mehreren Beratungsgesprächen in den Ferien vor Schulbeginn beschlossen. Der Kindergarten war dann natürlich nicht sehr glücklich und wir haben damit gerechnet, noch für´s begonnene Quartal zahlen zu müssen oder bis zum Jahresende, nun wurde uns aber in Aussicht gestellt, das wir quasi erst zum Ende des Kindergartenjahres 2014 kündigen können, da sich das Kindergartenjahr automatisch um ein Jahr verlängert, wenn keine Kündigung bis 30.06. des laufenden Jahres eingeht. Im Vertrag sind keine Sonderkündigungsfristen eingeräumt. Jedoch ist dort folgendes zu lesen:
* Eine vorzeitige Auflösung der Betreuungsvereinbarung ist in besonderen Fällen auf Antrag möglich und wird vom Vorstand in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Kindergartenpersonal entschieden.
* Die Abmeldung des Kindes muss bis zum 30.06. des Kindergartenjahres schriftlich im Kindergarten vorliegen.
* Erfolgt bis zum 30.06. keine Abmeldung, wird das Betreuungsverhältnis um ein weiteres Kindergartenjahr in der gleichen Gruppe verlängert. Ausnahme sind Kinder, die im selben Jahr in die Grundschule wechseln.
Ich meine, ich kann verstehen, das es für den Kindergarten eine doofe Situation ist. Aber die Gruppen sind voll, es wurden sogar bereits Notfallkinder aufgenommen (also nicht geplante Plätze vergeben).
Und normalerweise müsste es ja Sonderkündigungsrechte geben. Als ich die Schulpflicht ansprach wurde mir gesagt, meine Tochter wäre ja nicht schulpflichtig, da sie ein Kann-Kind sei. Ja, schon richtig, aber trotzdem,ist sie nun zum Zeitpunkt der Einschulung nun schulpflichtig geworden. Oder sehe ich das verkehrt?
Wie würdet ihr das Ganze nun handhaben? Hat jemand einen Rat für mich?