Kündigung -> Klage -> nochmal Kündigung?

erstmal herzlich willkommen zu einem weiteren rein fiktiven fall :smile:

wir nehmen folgende situation an:
ein arbeitnehmer arbeitet seit 4 1/2 jahren in einer gmbh mit ca. 40-50 mitarbeitern.
erst übernimmt er kaufmännische tätigkeiten wie Disposition und Kundenbetreuung später wird er zum systemadministrator gemacht.
nun würde die firma in im mai eine Kündigung zum ende des Juni aussprechen. Die kündigung enthält keine begründung, mündlich wird dem arbeitnehmer erklärt aus wirtschaftlichen gründen (die arbeit übernimmt eine fremdfirma)
Der mitarbeiter geht daraufhin zu einem anwalt und der rät auf kündigungsschutzklage weil in dieser firma im april 2 neue mitarbeiter für den vertrieb innendienst eingestellt wurden.
Begründung wäre, der arbeitgeber hätte dem gekündigten diese stellen anbieten müssen. (Die stelle wäre für ihn aufgrund seiner ausbildung und vorkenntissen mit etwas schulung und einarbeitung durchaus zumutbar gewesen)
wir gehen auch davon aus das im arbeitsvertrag des arbeitsnehmers ein pasus steht in dem ihm ein anderer arbeitsplatz zumutbar wäre innerhalb der firma (zb bei evtl umstrukturierungen)

In den weiteren verhandlungen würde folgendes passieren:
in der aussergerichtlichen verhandlung bietet der AG 500,- abfindung an welche der AN ablehnen würde.

dann erfolgt der erste gerichtliche termin wobei sich die parteien nicht einigen könnten. Vom gericht wird dem AG aufgetragen die soziale rechtfertigung der kündigung zu beweisen.

wenige tage später würde der AG persönlich beim Gekündigten eine weitere Kündigung mit dem Text „hiermit kündigen wir das bestehende arbeitsverhältnis hilfsweise zum nächstmöglichen termin“ überbringen (unter zeugen, ausser dem pasus wegen meldung beim arbeitsamt kein weiterer nennenswerter text)

nun meine frage zu diesem rein fiktiven fall.
mit der weiteren kündigung macht der AG doch den selben scheiß wie beim ersten mal wieder? es steht ja noch immer die soziale gerechtigkeit im raum.
was bedeutet hilfweise?
und muss in einer kündigung nicht der efektive beendigungstermin drinstehen?
hat sich der arbeitgeber damit nicht selbt ins knie geschossen oder nur wieder in das selbe?

Hilfsweise
Hi!

Hilfsweise in einem solchen Fall heißt so in etwa: Wenn das Gericht die vorhandene Kündigung zum genannten Termin zerfetzt und nicht umdeutet, ist zumindest schon mal die nächste Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ raus.

Ein Anwalt sollte dazu genaues sagen können, ob diese neue Kündigung bspw. mit ins laufende Feststellungsverfahren aufzunehmen ist…

LG
Guido

Hallo,

Du bist doch hoffentlich in der Gewerkschaft. Schon alleine wegen des Rechtschutzes bei der Kündigungsklage.

Vielleicht wäre es Zeit, dass Ihr Euch mal um einen Betriebsrat kümmert.

Gruß

Peter

Hi!

Hilfsweise in einem solchen Fall heißt so in etwa: Wenn das
Gericht die vorhandene Kündigung zum genannten Termin zerfetzt
und nicht umdeutet, ist zumindest schon mal die nächste
Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ raus.

aha! ok wieder gleiches verfahren dann weil noch immer die gleichem umstände gegeben sind *lach*

Hallo,

Du bist doch hoffentlich in der Gewerkschaft. Schon alleine
wegen des Rechtschutzes bei der Kündigungsklage.

der arbeitnehmer in diesem fiktiven fall ist in keiner gewerkschaft.

Vielleicht wäre es Zeit, dass Ihr Euch mal um einen
Betriebsrat kümmert.

ebenso wird angenommen das es zwar einen betriebsrat gibt, der aber nix taugt, zumal der arbeitnehmer schon eine neue stelle hat und die auch heute angetreten hat.