Kündigung + Kollektivvertrag

Hallo liebe Experten.

Ich hätte gerne eure Meinung zu folgender Falldarstellung.
Arbeitnehmer ist seit 12 Monaten (1 Monat Praktikum (Vollzeit) + 11 Monate Teilzeit (24 Stunden/Woche) in einer Softwarefirma angestellt.

Am Ende des 12. Monat (28.2) wird vom Arbeitgeber eine Kündigung per telefon ausgesprochen.

Im Dienstvertrag steht drin, dass der kollektivvertrag von 2009/2010 bzw neuere gültig sind.

-) Ist dies eine rechtsgültige „Klausel“. Kann davon ausgegangen werden, dass tatsächlicher immer der aktuelle Kollektivvertrag gilt?

Hallo Neugieriger,
soweit mir bekannt ist, bedarf es in Österreich nicht zwingend der Schriftform. Somit wäre eine mündliche Kündigung wirksam.
Der Kollektivvertrag in der zur Zeit gültigen Fassung ist auch wirksam.
Kollektivverträge sind gegenüber einzelvertraglichen Regelungen vorrangig. Es sollte nicht vergessen werden die Abfertigungsansprüche mitzunehmen, welche meines Wissens nach zweimonatiger Beschäftigung bestehen.
Ich bin kein Anwalt, sondern mein Hobby ist das Arbeitsrecht.
Gruß
Manfred Horwege

Danke für die Antwort.

mich würde interessieren wie man folgende Formulierung auslegen kann:

"Es gilt der Kollektivvertrag 2010 für … ODER die folgende, aktuelle Version.

Die folgende wäre in diesem Fall KV 2011.
Es gibt ja bereits den KV für 2012, muss man hier den für 2011 Kündigen damit der KV für 2012 gilt?

Hallo Neugieriger,
mit dem Inkrafttreten des Kollektivvertrages 2012 endet die Gültigkeit der Version von 2011.
Gruß Manfred