Kündigung Kranken-Zusatzversicherung

Hallo,

folgende Problemstellung:

Jemand wechselt von der gesetzlichen in eine Privatversicherung.

Zu diesem Zeitpunkt besteht noch eine ambulante / Stationäre Krankenzusatzversicherung.

Nach Kündigung dieser besteht der Versicherer auf die Kündigungsfrist zum Jahresende, mit dem Hinweis das die Leistungen der Zusatzversicherung auch ohne die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse erhalten werden können.

Allerdings ist es doch unverständlich das jemand der Privatversichert ist, noch die Beiträge für die Private Zusatzversicherung muss.

Was meint ihr dazu?

Allerdings ist es doch unverständlich das jemand der
Privatversichert ist, noch die Beiträge für die Private Zusatzversicherung muss.

Das erlebe ich leider auch immer wieder, dass wenn ein Volltarif abgeschlossen werden soll, nicht an die vorhandenen Zusatztarife gedacht wird. Da der stationäre Zusatztarif ein Tagegeld leistet, wenn die anderen Leistungen nicht in Ansruch genommen werden (weil man einen Volltarif hat), besteht auch keine Doppelversicherung, die aufzuheben wären.

Der Zusatztarif muß tatasächlich bis zum Ablauf weitergeführt werden, weil sowohl der Versicherte, als auch der Vermitteler des Volltarifes nicht sorgfältig genug gearbeitet haben.

Nordlicht hat die passende Antwort schon gegeben. Ich würde mal ein Wort mit demjenigen reden, der mich in dieser Sache beraten hat, bzw. das entsprechende Produkt verkauft hat… wie kann man denn so etwas übersehen…tststs.

Killvaas