Hallo,
folgende Problemstellung:
Jemand wechselt von der gesetzlichen in eine Privatversicherung.
Zu diesem Zeitpunkt besteht noch eine ambulante / Stationäre Krankenzusatzversicherung.
Nach Kündigung dieser besteht der Versicherer auf die Kündigungsfrist zum Jahresende, mit dem Hinweis das die Leistungen der Zusatzversicherung auch ohne die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse erhalten werden können.
Allerdings ist es doch unverständlich das jemand der Privatversichert ist, noch die Beiträge für die Private Zusatzversicherung muss.
Was meint ihr dazu?