Halli Hallo,
auch ich hab da mal eine Frage,
und zwar, war ich ZWEI ganze Tage in einem Unternehmen beschäftigt bin dann am 3.3 gekündigt wurden und bin ab dem 4.3 leider krank gewesen bis einschl. dem 18.3 bis dahin ging auch meine Kündigungsfrist.
Beim Abreitsamt habe ich mich bereits gemeldet, direkt nach dem Erhalten der Kündigung.
Was bekomm ich denn jetzt nun für die 15 Tage als ich krank war. Krankengeld? Lohnzahlung? oder was
Denn ich bin von meinem Ex Arbeitsgeber angerufen worden, dass sie nur die zwei Tage wo ich wirklich beschäftigt war bezahlen und den Rest über die Krankenkasse läuft Oo…
Stimmt das?
Ich bitte um schnelle Antwort 
Ich würde sagen, dass dein Arbeitgeber dir die zwei wochen vergüten muss, da es zu seinen pflichten gehört. die voraussetzung dafür ist, dass du rechtzeitig die krankmeldung beim arbeitgeber eingereicht hast.
Die zahlung durch die Krankenkasse greift meines erachtens erst nach 6 wochen.
mfg
hallo,
Krankengeld bis 18.03.,sofern die Meldung rechtzeitig bei der Krankenkasse eingereicht worden sind (innerhalb einer Woche) -
Ja, das ist so korrekt. Im EntgFG ist in §3(3) eben dieses geregelt. In den ersten 4 Wochen deiner neuen Beschäftigung hast du keinerlei Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Hm also ich meine das man dann Lohnfortzahlung bekommt, Sie sind ja noch in der Zeit der Erkrankung in dem Arbeitsverhältnis gewesen!