Kündigung / Krankenschein / Urlaubsanspruch

Hallo zusammen,

mal angenommen:

Fred Fröhlich hat in einem Unternehmen am 01.05.2007 angefangen zu arbeiten. Zu dem Zeitpunkt hätte er einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen auf das laufende Kalenderjahr.

Fred Fröhlich hätte dann die 6 Monate Probezeit nicht überstanden und zum heutigen Zeitpunkt noch einen Resturlaubsanspruch (allerdings auf das laufende Kalenderjahr!) von 18 Tagen…

Fred Fröhlich hätte heute zum 30.09. die Kündigung bekommen.

Fragen:

Hätte Fred Fröhlich dann trotzdem noch einen Anspruch auf 18 Tage Urlaub? Und wenn nicht: Auf wieviel denn?

Was wäre, wenn Fred Fröhlich nun bis zum 30.09. krank würde und den Urlaub bis zur Beendigung der Tätigkeit in dem Unternehmen nicht mehr in Anspruch nehmen könnte? Würde ihm der Urlaub dann zwangsläufig ausgezahlt? Müsste ihm der Urlaub dann ausgezahlt werden?

Fred Fröhlich grübelt… :wink:

Dank an alle Antwortenden,

Gruß,

Luzie

Hallo,

Fred Fröhlich hat in einem Unternehmen am 01.05.2007
angefangen zu arbeiten. Zu dem Zeitpunkt hätte er einen
Urlaubsanspruch von 20 Tagen auf das laufende Kalenderjahr.

Soweit klar.

Fred Fröhlich hätte dann die 6 Monate Probezeit nicht
überstanden und zum heutigen Zeitpunkt noch einen
Resturlaubsanspruch (allerdings auf das laufende
Kalenderjahr!) von 18 Tagen…

Das heißt also er hat schon Urlaub genommen?

Fred Fröhlich hätte heute zum 30.09. die Kündigung bekommen.

Hätte Fred Fröhlich dann trotzdem noch einen Anspruch auf 18
Tage Urlaub?

Nö. Auf 5/12 des Gesamtjahresanspruchs minus die 2 Tage, die er scheinbar schon genommen hat.

Und wenn nicht: Auf wieviel denn?

Na wenn er - scheinbar - schon 2 Tage genommen hat 20/12*5 -2

Müsste ihm der
Urlaub dann ausgezahlt werden?

Ja.

MfG

Hallo nochmal,

Fred Fröhlich hätte dann die 6 Monate Probezeit nicht
überstanden und zum heutigen Zeitpunkt noch einen
Resturlaubsanspruch (allerdings auf das laufende
Kalenderjahr!) von 18 Tagen…

Das heißt also er hat schon Urlaub genommen?

Jap. Hat er. Zwei Tage zwecks Scheidungstermins und Ummeldung in eine andere Gegend. Weder das eine (klar!), noch das andere (weniger klar!) hätten „Sonderurlaub“ in den Augen des Unternehmens gerechtfertigt.

Fred Fröhlich hätte heute zum 30.09. die Kündigung bekommen.

Hätte Fred Fröhlich dann trotzdem noch einen Anspruch auf 18
Tage Urlaub?

Nö. Auf 5/12 des Gesamtjahresanspruchs minus die 2 Tage, die
er scheinbar schon genommen hat.

Also hätte er noch Anspruch auf 10,5 Urlaubstage? Ist das korrekt? Wenn nicht, hilf Fred bitte mal auf die Sprünge!

Und wenn nicht: Auf wieviel denn?

Na wenn er - scheinbar - schon 2 Tage genommen hat 20/12*5 -2

Müsste ihm der
Urlaub dann ausgezahlt werden?

Ja.

Welche Rechenformel würde dann hier greifen, um auszurechnen, mit welchem Betrag Fred zu rechnen hätte?

Dank dir sehr,

Luzie

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Auch Hallo nochmal,

Also hätte er noch Anspruch auf 10,5 Urlaubstage? Ist das
korrekt? Wenn nicht, hilf Fred bitte mal auf die Sprünge!

Na 20/12 = 1,6666… * 5 = 8,3333333… abgerundet = 8. Davon hat er bereits 2 genommen und dann bleiben 6 Tage übrig.

Welche Rechenformel würde dann hier greifen, um auszurechnen,
mit welchem Betrag Fred zu rechnen hätte?

Nix Rechenformel sondern -> http://bundesrecht.juris.de/burlg/__11.html (in dem Fall ist es natürlich nicht vor Antritt auszuzahlen, da es ja keine Urlaubsgewährung gibt)

MfG

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WOW!!!
Hey,

Nix Rechenformel sondern ->
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__11.html (in dem Fall ist
es natürlich nicht vor Antritt auszuzahlen, da es ja keine
Urlaubsgewährung gibt)

Es blieben demnach vom 01.05 bis zum 30.09 (nach Abzug der beiden bereits genommenen 2 Urlaubstage) 6 (???) Urlaubstage übrig?

Diese würden ausbezahlt werden, wenn Fred „krank“ wäre und einen diesbezüglichen Schein vorweisen würde?

Mal wieder Sternchen und lieben Dank,

Luzie

Huhu,

Es blieben demnach vom 01.05 bis zum 30.09 (nach Abzug der
beiden bereits genommenen 2 Urlaubstage) 6 (???) Urlaubstage
übrig?

Ja. Wie du auf über 10 Tage kamst ist mir ein Rätsel, denn 6/12 des Jahres wären die Hälfte des Jahres = 10 Tage. In dem Fall ergeben sich bei 5 Monaten aber nur 5/12, also können das nie im Leben 10[,5] Tage sein.

Diese würden ausbezahlt werden, wenn Fred „krank“ wäre und
einen diesbezüglichen Schein vorweisen würde?

Ähm nein. Ich hab vergessen zu schreiben, dass die Auszahlung nur erfolgt, wenn Fred wieder arbeitsfähig ist (und dies dem Ex-AG auch nachweisen kann … so jener dies verlangt). Das ist analog wie während eines Arbeitsverhältnisses. Da gehen Urlaub und Krankschreibung auch nicht gleichzeitig. Ist etwas unverständlich, weils auch nicht explizit irgendwo steht. Wird aber so gehandhabt.

(Und ums ganz genau zu machen: Auch dieser Urlaubsabgeltungsanspruch besteht nicht bis zum St.-Nimmerleins-Tag, da er - analog zum Gesetz - am 31.03. des Folgejahres verfällt)

MfG

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Danke dir sehr!!!
Hi du!

Es blieben demnach vom 01.05 bis zum 30.09 (nach Abzug der
beiden bereits genommenen 2 Urlaubstage) 6 (???) Urlaubstage
übrig?

Diese würden ausbezahlt werden, wenn Fred „krank“ wäre und
einen diesbezüglichen Schein vorweisen würde?

Mit „Schein“ meinst du einen „normalen Krankenschein“?

Ähm nein. Ich hab vergessen zu schreiben, dass die Auszahlung
nur erfolgt, wenn Fred wieder arbeitsfähig ist (und dies dem
Ex-AG auch nachweisen kann … so jener dies verlangt). Das
ist analog wie während eines Arbeitsverhältnisses. Da
gehen Urlaub und Krankschreibung auch nicht gleichzeitig. Ist
etwas unverständlich, weils auch nicht explizit irgendwo
steht. Wird aber so gehandhabt.

Fred hat vor lauter Angst vor, nach dem heutigen Erhalt der Kündigung diesem vorgesetzten Menschen aus dem Weg zu gehen: Mobbig und Psychoterror (nicht beweisbar!) haben einen neuen Namen…

Also nochmal: Krankenschein ab Montag bis zum 30.09. zu nehmen wäre eine „Arbeitnehmerfreundliche Maßnahme“? Müssten dann die X-Tage des Resturlaubes ausgezahlt werden??? Und meiner „blonden“ Rechnung wären das dann 6 Tage. Oder wieviel jetzt tatsächlich???

Liege ich (mal wieder) falsch???

Lieben Gruß,

Luzie
(immer noch mit Fred am Tel…)

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ähm doofe frage, aber wären es nicht 20/8 Urlaubstage pro monat ? da der fred ja erst im mai angefangen hat und die 20 tage ja von mai bis dezember gelten.

also wären es gesamt 12,5 urlaubstag -2 genommene = 10,5

Gruß
Phillip

Hallo nochmal,

Mit „Schein“ meinst du einen „normalen Krankenschein“?

In dem Fall der Gesundung braucht Fred (eventuell) eine Bescheinigung, dass er wieder gesund ist (wenns der AG verlangt … vielleicht glaubt ers ihm auch ohne Bescheinigung). Das wird nicht auf einer AU („gelber Schein“) bescheinigt.

Also nochmal: Krankenschein ab Montag bis zum 30.09. zu
nehmen wäre eine „Arbeitnehmerfreundliche Maßnahme“?

Einen Krankenschein „nehmen“ hat immer so ein Gschmäckle.
Die AU stellt ein Arzt aus … und dieser allein beurteilt das nach seinen Kriterien. Kein med. Laie, kein Arbeitgeber, keine Kollegen und auch keine Forenuser aus der Ferne.

Müssten
dann die X-Tage des Resturlaubes ausgezahlt werden?

Ja.

Und
meiner „blonden“ Rechnung wären das dann 6 Tage. Oder wieviel
jetzt tatsächlich?

Ähm, das mit den 6 Tagen hatte ich ausgerechnet. Du kannst es gerne nochmal nachrechnen. Wie ich drauf gekommen bin, findest du in einer der vorherigen Antworten.

MfG

AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Hallo,

ähm doofe frage, aber wären es nicht 20/8 Urlaubstage pro
monat ?

Nö, wären es nicht, da der Urlaubsanspruch (diese 20 Tage) ja fürs ganze Jahr gilt [zumindest hab ich das der Beschreibung nach so verstanden].

Fred Fröhlich hat in einem Unternehmen am 01.05.2007 angefangen zu arbeiten.
Zu dem Zeitpunkt hätte er einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen auf das laufende Kalenderjahr.

sacht doch aus vom 01.05 - 31.12 20 Tage oder versteh ich das falsch?
weil 24 Tage urlaub muss man doch mindestens im jahr haben…

aber ist schon länger her als ich arbeitsrecht in der schule hatte…

daher :wink:

LG
Phillip

sacht doch aus vom 01.05 - 31.12 20 Tage oder versteh ich das
falsch?

Es ist eher die Regel im Vertrag die Urlaubstage fürs Kalenderjahr auszuweisen.

weil 24 Tage urlaub muss man doch mindestens im jahr haben…

Achtung! Man beachte, dass im Bundesurlaubsgesetz von Werk tagen die Rede ist! 24 Werktage entsprechen - bei einer 5-Tage-Woche - also durchaus 20 Arbeitstagen (ergibt beides 4 Wochen pro Kalenderjahr).

aber ist schon länger her als ich arbeitsrecht in der schule
hatte…

Bei mir ist Schule überhaupt schon lange her (genau genommen sehr lange :wink:

Achtung! Man beachte, dass im Bundesurlaubsgesetz von
Werk tagen die Rede ist! 24 Werktage entsprechen - bei
einer 5-Tage-Woche - also durchaus 20 Arbeitstagen (ergibt
beides 4 Wochen pro Kalenderjahr).

Ok

aber ist schon länger her als ich arbeitsrecht in der schule
hatte…

Bei mir ist Schule überhaupt schon lange her (genau genommen
sehr lange :wink:

heißt ja nix :wink: bei mir ist se noch net so lange her und hab trotzdem schon wieder so gut wie alles vergessen :smiley:

LG
Phillip

o.t.

Bei mir ist Schule überhaupt schon lange her (genau genommen
sehr lange :wink:

heißt ja nix :wink: bei mir ist se noch net so lange her und hab
trotzdem schon wieder so gut wie alles vergessen :smiley:

Es ist nie zu spät zum (wieder-, weiter-, nach-, dazu-)lernen. :wink:
Meine Mutter pflegte zu sagen: „Man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu.“

MfG

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