Kündigung Krankenversicherung

Hallo Leute!

ich steh grad vor einem großen Problem und weiß eigentlich nicht wer recht hat.
Ich habe mich bei meiner alten Krankenkasse (BKK) gekündigt und habe mich bei der AOK angemeldet.

Jetzt bekomme ich eine Rechnung von der BKK von über 300 Euro, weil Sie meinten, dass ich noch nicht gekündight habe. Der Grund dafür ist, dass keine Bestätigung von der Neuen KV (AOK) bei Ihnen eingereicht wurde. Das meine habe ich schon gemacht und die Kündigungsbestätigung habe ich auch schon bekommen (s.u.). Ist damit eigentlich die Kündigung abgeschlossen?
Es steht ja nichts mit Vorzeigen der Bestätigung der AOK…

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten.

Sehr geehrte Herr …,

die Deutsche BKK ist gerne auch Ihr Partner in der Kranken- und Pflegeversicherung. Umso mehr bedauern wir, dass Sie uns verlassen möchten.

Wir bestätigen Ihnen die Kündigung Ihrer am 01.04.2002 begonnenen Mitgliedschaft bei unserer Krankenkasse zum 28.02.2010 und danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns in der Vergangenheit entgegengebracht haben.

Möchten Sie innerhalb von 18 Monaten nach dem Ende der Mitgliedschaft in der Deutschen BKK bei einer anderen Krankenkasse Mitglied werden, legen Sie diese Kündigungsbestätigung bitte bei der aufnehmenden Kasse vor.

Die Beiträge werden jeweils zum 15. eines Monats für den abgelaufenen Monat fällig. Wir werden sie letztmalig zum 15.03.2010 für den Monat Februar abbuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen, da der Bereich der PKV mein Gebiet ist, jedoch nicht die GKV.

Bin aber sicher, dass sich hier jemand findet, der das zuverlässig beantworten kann.

LG
Guido

Hallo

also das sind Machenschaften die bekannt sind von diversen KK, aber sie als Kunde sollten sich das nicht gefallen lassen.
Gerne wird immer behauptet das die Nachweise nicht eingegangen sind um sie halten zu können oder zumindest noch was dran zu verdienen.
Auf der Kündigungsbestätigung steht doch ein Datum drauf mit dem sie belegen können das alles regelmäßig gelaufen ist.

Dringend druck machen und auf keinenfall zahlen.

gruß Anja

Hallo tiger,

deiner Schilderung entnehme ich, dass du freiwilliges Mitglied bist.

In diesem Fall empfehle ich die Kontaktaufnahme mit der AOK. Sofern die Kollegen einigermaßen kompetent sind, haben die der BKK eine Mitgliedsbescheinigung zugefaxt oder zugesandt.

Lass dich am besten von der AOK zum dem Kassenwechsel beraten.

Andi

PS: Da hier eine individuelle Rechtsberatung nicht möglich und auch nicht erlaubt ist, stelle deine Frage nächstes mal bitte anders („Person A“, „Krankenkasse B“ usw.). Dann kann ich dir auch genauer antworten.

Hallo
sehe ich als dummenfang, die Kündigungsbestätigung
wird ja nur gegeben wenn Sie den Nachweis einer neuen Versicherung erbracht haben.
Gruß

ich steh grad vor einem großen Problem und weiß eigentlich
nicht wer recht hat.
Ich habe mich bei meiner alten Krankenkasse (BKK) gekündigt
und habe mich bei der AOK angemeldet.

Jetzt bekomme ich eine Rechnung von der BKK von über 300 Euro,
weil Sie meinten, dass ich noch nicht gekündight habe. Der
Grund dafür ist, dass keine Bestätigung von der Neuen KV (AOK)
bei Ihnen eingereicht wurde. Das meine habe ich schon gemacht
und die Kündigungsbestätigung habe ich auch schon bekommen
(s.u.). Ist damit eigentlich die Kündigung abgeschlossen?
Es steht ja nichts mit Vorzeigen der Bestätigung der AOK…

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten.

Sehr geehrte Herr …,

die Deutsche BKK ist gerne auch Ihr Partner in der Kranken-
und Pflegeversicherung. Umso mehr bedauern wir, dass Sie uns
verlassen möchten.

Wir bestätigen Ihnen die Kündigung Ihrer am 01.04.2002
begonnenen Mitgliedschaft bei unserer Krankenkasse zum
28.02.2010 und danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns in
der Vergangenheit entgegengebracht haben.

Möchten Sie innerhalb von 18 Monaten nach dem Ende der
Mitgliedschaft in der Deutschen BKK bei einer anderen
Krankenkasse Mitglied werden, legen Sie diese
Kündigungsbestätigung bitte bei der aufnehmenden Kasse vor.

Die Beiträge werden jeweils zum 15. eines Monats für den
abgelaufenen Monat fällig. Wir werden sie letztmalig zum
15.03.2010 für den Monat Februar abbuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

da die Pflicht zur Krankenversicherung besteht, benötigt die gekündigte BKK den Nachweis der neuen (AOK)Versicherung. Lege einfach den Nachweis nochmal vor. Daraus muss hervorgehen dass eine versicherung besteht und ab wann.
Gruß
H

Hallo Leute!

ich steh grad vor einem großen Problem und weiß eigentlich
nicht wer recht hat.
Ich habe mich bei meiner alten Krankenkasse (BKK) gekündigt
und habe mich bei der AOK angemeldet.

Jetzt bekomme ich eine Rechnung von der BKK von über 300 Euro,
weil Sie meinten, dass ich noch nicht gekündight habe. Der
Grund dafür ist, dass keine Bestätigung von der Neuen KV (AOK)
bei Ihnen eingereicht wurde. Das meine habe ich schon gemacht
und die Kündigungsbestätigung habe ich auch schon bekommen
(s.u.). Ist damit eigentlich die Kündigung abgeschlossen?
Es steht ja nichts mit Vorzeigen der Bestätigung der AOK…

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten.

Sehr geehrte Herr …,

die Deutsche BKK ist gerne auch Ihr Partner in der Kranken-
und Pflegeversicherung. Umso mehr bedauern wir, dass Sie uns
verlassen möchten.

Wir bestätigen Ihnen die Kündigung Ihrer am 01.04.2002
begonnenen Mitgliedschaft bei unserer Krankenkasse zum
28.02.2010 und danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns in
der Vergangenheit entgegengebracht haben.

Möchten Sie innerhalb von 18 Monaten nach dem Ende der
Mitgliedschaft in der Deutschen BKK bei einer anderen
Krankenkasse Mitglied werden, legen Sie diese
Kündigungsbestätigung bitte bei der aufnehmenden Kasse vor.

Die Beiträge werden jeweils zum 15. eines Monats für den
abgelaufenen Monat fällig. Wir werden sie letztmalig zum
15.03.2010 für den Monat Februar abbuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Dann übersende doch einfach noch einmal die Bestätigung der AOK. Die BKK ist verpflichtet dich auch weiter zu versichern, wenn keine Bestätigung der neuen Krankenversicherung vorliegt, da in Deutschland alle Bürger krankenversichert sein müssen.