Moin moin,
wenn jemand kündigen und dann sofort bis zum Ende der Beschäftigungsdauer krank werden würde, in dieser Zeit auch keinen Urlaub beantragt, hätte er dann Anspruch auf Bar-Auszahlung des Resturlaubs?
Schonmal Danke für Antworten.
Moin moin,
wenn jemand kündigen und dann sofort bis zum Ende der Beschäftigungsdauer krank werden würde, in dieser Zeit auch keinen Urlaub beantragt, hätte er dann Anspruch auf Bar-Auszahlung des Resturlaubs?
Schonmal Danke für Antworten.
Moin moin,
wenn jemand kündigen und dann sofort bis zum Ende der
Beschäftigungsdauer krank werden würde, in dieser Zeit auch
keinen Urlaub beantragt, hätte er dann Anspruch auf
Bar-Auszahlung des Resturlaubs?
Hei, war bei mir mal so.
Schonmal Danke für Antworten.
Gerne Jo
Hallo,
ja der Auszahlungsanspruch besteht lt. § 7 Abs. 4 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
&Tschüß
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
wenn jemand kündigen und dann sofort bis zum Ende der
Beschäftigungsdauer krank werden würde, in dieser Zeit auch
keinen Urlaub beantragt, hätte er dann Anspruch auf
Bar-Auszahlung des Resturlaubs?
Bar ganz sicher nicht - Abrechnung schon.
Wenn der Mensch allerdings zum Ende der Beschäftigung nicht wieder gesund ist, wird es schwieriger, da der AG zunächst mal davon ausgehen kann, dass der AN weiterhing arbeitsunfähig ist und somit keine Gewährung des Urlaubs in Frage kommt (auch die Abgeltung ist eine Form der Gewährung)
LG
Guido