Guten Tag,
eine Mitarbeiterin ist nach einem auch kritisch auswertenden Mitarbeitergespräch (im ersten Drittel der Probezeit) krank geworden.
Die Krankheit dauert seit zwei Wochen an. In der gesamten Zeit war sie weder telefonisch noch per Mail oder Messenger zu erreichen.
Jetzt erhielt der Arbeitgeber ihre Kündigung zum Ende des nächsten Monats (Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertrag).
Sofortige (auch schriftliche) Nachfragen, ob sie vorher nochmal gesund wird, blieben bisher ebenfalls unbeantwortet.
Der Arbeitgeber geht davon aus, dass sie nicht wiederkommt.
Gibt es eine Möglichkeit, sie unbezahlt freizustellen oder vor Ende Juni zu kündigen?
Was wäre dafür erforderlich?
Eine einvernehmliche Lösung scheint auszuscheiden, wenn sie die Kommunikation verweigert.
Vielen Dank!
Hallo,
In der gesamten Zeit
war sie weder telefonisch noch per Mail oder Messenger zu
erreichen.
Dazu ist sie auch nicht verpflichtet, wenn sie immer brav und rechtzeitig ihre [Folge-]Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgibt bzw. der Firma zusendet.
Die ansonsten alles entscheidende Frage (bevor weitere Fragen beantwortet werden können) ist, ob momentan eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, und wenn nicht, seit wann die Dame unentschuldigt fehlt.
MfG
Stimmt. Verpflichtet ist sie nicht. Aber durch den Komplettabbruch der Kommunikation ist das Vertrauensverhältnis gerade massiv gestört.
(Ist eine sehr kleine Firma und die interne Kommunikation ist extrem wichtig. Diverse offene Tasks, von denen niemand den Stand weiß, gefährden teilweise die Arbeit. Die Tatsache, dass ihre Organisation/Ablage sehr undurchsichtig ist, war u.a. Thema bei dem Mitarbeitergespräch, nachdem sie krank wurde.)
Noch ist sie gültig krank geschrieben und der Arbeitgeber geht davon aus, dass Anfang nächster Woche die Folgebescheinigungen eintrudeln werden.
Sehe ich das richtig, dass nur unentschuldigtes Fehlen eine unbezahlte Freistellung ermöglichen kann?
Danke nocheinmal.
Noch ist sie gültig krank geschrieben und der Arbeitgeber geht
davon aus, dass Anfang nächster Woche die Folgebescheinigungen
eintrudeln werden.
Dann ist auchEntgeltfortzahlung zu leisten. Wenn der AG die AU anzweifelt, hat er die Möglichkeit sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, wegen Überprüfung der AU durch den medizinischen Dienst.
Sehe ich das richtig, dass nur unentschuldigtes Fehlen eine
unbezahlte Freistellung ermöglichen kann?
Wenn sie unentschuldigt fehlt, dann braucht sie der AG ja nicht freizustellen, sondern einfach die Zahlung einzustellen. Sofort abzumahnen, dass sie gefälligst ihren Ar*** zum arbeiten in die Firma bewegen möge (natürlich nicht in so krasser Form, wie ich das hier ausdrücke
… und wenn sie dann nach 2-3 Tagen (Postlaufzeit beachten) noch immer nicht erscheint, gleich die fristlose Kündigung hinterher.