kündigung kreditkarte und kontokorrentkredit

Hallo Ihr Wissenden,

ich hatte seit ca. 3 Jahren eine Visa Card für private Zwecke mit Teilzahlungsfunktionen gehabt.
Die Karte wurde mir am 11.Januar diesen Jahres ohne Angaben von Gründen gekündigt. Ich mußte sie zerschnitten zurücksenden.
Auch meine Teilzahlungsfunktion wurde gekündigt. Ein Missbrauch lag nicht vor.Die Abbuchung der Rückzahlung der Visakarte erfolgte zum 01.02. .

Im gleichen Schreiben wurde mir mein Kontokorrentkredit( bestand seit Juli 2009)meines Firmenkontos zum 15.02.gekündigt. ( wegen 8 Rücklastschriften auf meinem Konto im letzten halben Jahr)
Ich habe einen Umsatz von ca. 3.500,00 und soll innerhalb von 4 Wochen ca. 4.000,00 aufbringen ohne meine Fixkosten in Höhe von 2.500,00.
Auch eine Bitte den Kontokorrentkredit in 2 Teilraten zurück zu zahlen wurde ignoriert. Ich bekam noch nicht mal eine Antwort auf mein Schreiben.
Ist das rechtmäßig? Hat jemand von so etwas schon mal gehört?

Vielen Dank für Eure kostbare Zeit

A.

Hallo,
möglicherweise wurde ein SCHUFA-Eintrag bei Ihrem Namen gemacht, der vielleicht nicht Ihnen gehört.
Lassen Sie sich online registrieren www.schufa.de und fordern Sie eine Eigenauskunft an.
Wenn dort nichts neues/schlechtes hinzukam, was Sie angeht, sehen Sie nach auf www.frag-einen-anwalt.de .
Denn nach einer Kündigung stehen einem auch Ratenzahlungen zu!
VG
Heinz

Sowohl Kontokorrentkredit als auch Kreditrahmen der Kreditkarte können von der Bank ohne Angabe von Fristen auf 0 gesetzt werden. Auslöser für das Verhalten der Bank waren offensichtlich Ihre 8 Rücklastschriften auf Ihrem Konto im letzten halben Jahr, welche scheinbar eine Rückstufung Ihrer Bonität aus Sicht der Bank zur Folge hatten.

Wir empfehlen den Gang zum Anwalt oder zur Schuldnerberatung.

Hallo Antje,

sowohl der Kreditkarten- also auch der Kontokorrentkreditvertrag kann seitens der Bank ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Allerdings liegt in solch einem Fall üblicherweise ein wichtiger Grund (z.B. wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse etc.) vor. Für die Bank scheinen insbesondere die 8 Rücklastschriften ausschlaggebend gewesen zu sein. Genauere Angaben zu den Hintergründen kann aber nur die Bank selbst machen. Deshalb empfehle ich dringend ein persönliches Gespräch mit der Bank vor Ort in einer Filiale. Schriftverkehr oder Ähnliches ist meines Erachtens nach in solch einem Fall eher unnütz.

Viele Grüße

Ich darf Sie gruessen, und in solchen Faellen nuetzt ein sachlich - persoenlich gefuehrtes Gespraech meistens sehr viel.
BG/ar