kündigung kündigungsfrist

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Wenn ich kommenden Dienstag das Gespräch mit der Personalleitung suche und sage,ich möchte gerne einen Aufhebungsvertrag z.01.07.10 mit Entschädigung für die zehn Jahre Betriebszugehörigkeit.Hätte ich damit Chancen?

Oder soll ich gleich zum 01.07.10 kündigen,obwohl ich noch keinen Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber in der Hand habe?

Viele Grüße

Jens

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Wenn ich kommenden Dienstag das Gespräch mit der Personalleitung suche und sage,ich möchte gerne einen Aufhebungsvertrag z.01.07.10 mit Entschädigung für die zehn Jahre Betriebszugehörigkeit.Hätte ich damit Chancen?

Oder soll ich gleich zum 01.07.10 kündigen,obwohl ich noch keinen Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber in der Hand habe?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

fragen kann man immer. Aber es kommt darauf an ob man z.Bsp. im Osten oder Westen arbeitet. Dies zum Einen und welche Option ich im Hinterkopf habe. Will ich vielleicht bei meinem alten Arbeitgeber vielleicht doch bleiben und mehr Gehalt oder bessere Arbeitsbedingungen rausschlagen oder so. Oder weis ich z.Bsp. mein alter AG will mich los werden, dann kann ich es Ihm schmackhaft machen mit eimem Aufhebungsvertrag puls Abfindung. Ist aber alles i.O. stehen die Chancen natürlich nicht so gut. Aber generell gilt „wer nicht fragt bekommt keine Antwort“.
Na ja, und wie sicher ist es mit dem neuen AG???
Noch schöne Pfingsten.
SG Kundy

das ist die mail vom neuen AG:

Hallo Herr Starick,

wie bereits heute telefonisch besprochen, würden wir Sie gerne zu den zwischen uns besprochenen Konditionen als neuen Mitarbeiter in unserem Hause begrüßen. Als frühsten Einstellungstermin können wir uns den 15.6.10, als spätesten Termin den 1.8.10 vorstellen. Bitte klären Sie dies mit ihrem augenblicklichen Arbeitgeber. Wir möchten Sie auf jeden Fall bitten, absolute Vertraulichkeit über unser Agreement zu bewahren, um von Ihnen und uns Stress mit ihrem jetzigen Arbeitgeber abzuhalten.

Wegen einer Lösung für ihren geplanten Urlaub in den beiden letzten Juli-Wochen sind wir selbstverständlich offen.

Bitte bestätigen Sie uns kurz, dass Sie mit diesen Verfahren einverstanden sind, so dass wir innerhalb der nächsten 10 Tagen auch den vertraglichen Teil erledigen können.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und verbleiben

mit besten Grüßen

Hi Jens,
damit ist doch alles klar. Ich würde um einen Aufhebungsvertrag bitten, weil Du dann keine Kündigungsfrist einhalten brauchst. Naja und wenn es Dir dort gefällt bei dem neuen AG, greif zu.
Wenn noch Fragen einfach schreiben. [email protected]
SG Kundy

Hallo,

Nun habe ich heute vom neuen AG erfahren,das ich den AV frühestens zum 01.06.10 bekomme.Aber wenn ich danach(nach Erhalt des AV) kündige,kann ich ja die Kündigungsfrist zum 01.07.10 nicht einhalten.
Soll ich trotzdem warten,bis ich am kommenden Dienstag mein AV habe und dann kündigen?
Dann komme ich aber nur mit einem Aufhebungsvertrag heraus

Oder soll ich es riskieren, diese Woche die Kündigung einzureichen?

Viele Grüße

Jens

hab eben diese mail als bestätigung bekommen:

Zeit: Dienstag, 1. Juni 2010 16:00-16:30 (GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien.
Ort: HTS

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*

Vertragsunterzeichnung: Arbeitsbeginn ab 1.7.

gilt dies als schriftlicher beweis für arbeitsvertrag?

hallo

erkundige dich bitte bei deinem jetzigen Betriebsrat, wie die Rechtslage heute ist.
Der Betriebsrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Viele Grüße

Ich weiß nicht warum ich dazu angesprochen werde. Ich habe Arbeitnehmerrechte nicht als Interessensgebiet angegeben.

sorry kann nicht helfen