kündigung kündigungsfrist

Hallo,

meine damalige Firma wurde 2007 durch meine jetztige Firma mit allen Mitarbeitern übernommen.
Durch meine 9jährige Betriebszugehörigkeit(seit 01.10.2000) habe ich lt.Manteltarifvertrag (der jetztigen Firma)5 Monate Kündigungsfrist aber lt.Arbeitsvertrag (erstellt durh damaligen Firma)4 Monate Kündigungsfrist.

Welche Kündigungsfrist greift nun bei einer Kündigung,wenn ich eine neue Stelle in Aussicht habe?Bzw.welche Antrittsbeginn kann ich in einem Vorstellungsgespräch sagen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Starick
leider kann ich Dir zu diesem Thema bezüglich des Einflusses eines Firmenwechsels nichts sagen - im Normalfall schlägt meines wissens aber der Einzelvertrag den Manteltarifvertrag, insbesondere wenn der Mitarbeiter besser gestellt wird.

Gruß
Franz

„Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten,soweit in diesem Manteltarifvertrag nichts anderes bestimmt ist,die gesetzlichen Bestimmungen.Bei beiderseitiger Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonates.Ergebnisniederschrift:Im Arbeitsvertrag können jeweils längere Fristen vereinbart werden.“

Aber im Arbeitsvertrag steht:
„Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.“

Hallo Jens,

ich habe mal gelernt, dass das, was im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten ist, bindend ist.
Zumal: Du möchtest kündigen!
Ein Arbeitsvertrag darf dich nicht schlechter stellen als der Tarifvertrag, da ein untergeordnetes Gesetz, dich nicht schlechter stellen darf als das Übergeordnete. Ansonsten sollte es gute Aussichten auf Erfolg bei Klage vor’m Arbeitsgericht haben.

Die Parole hierzu heißt: Günstigkeitsprinzip
Dabei ist für den Arbeitnehmer die günstigere Regelung anzuwenden.

Ich hoffe, ich konnte dir mit dieser Antwort weiter helfen.

Liebe Grüsse & viel Erfolg beim Jobwechsel,
Reini

Hallo Starick
ich denke da musst Du Dich an einen Arbeitsrechtler wenden - aber die Einschränkung auf die Gültigkeit eines Manteltarifvertrags wird hier ja gemacht - Hast Du keine Ansprechpartner beim Betriebsrat? Du könntest Dir ja Deine rechtliche Situation ja von ihm ganz unverbindlich erläutern lassen - der Betriebsrat hat übrigens Schweigepflicht !!!
Gruß
Franz

habe nochmals nachgeschlagen und die entsprech.Passagen herausgeschrieben.Bei Manteltarifvertrag steht:

„Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten,soweit in diesem Manteltarifvertrag nichts anderes bestimmt ist,die gesetzlichen Bestimmungen.Bei beiderseitiger Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonates.Ergebnisniederschrift:Im Arbeitsvertrag können jeweils längere Fristen vereinbart werden.“

Aber im Arbeitsvertrag steht:
„Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.“

Hallo Jens,

es ließt sich für mich so als wenn es um die Kündigung von Arbeitgeber Seite handelt. In den Standart Arbeitsvertägen steht oft 4 Wochen zum Monatsende. Kündigungsfristen kann man aber auch durch Aufhebungsverträge umgehen.
Es gilt aber immer das was im Arbeitsvertrag steht, was die eigene Kündigungsfrist anbelangt. Wenn in eine Firma einen Manteltarifvertrag hat (wo die Kündigungsfrist von Arbeitgeber her festgelegt ist) gilt dieser. Man bekommt dann immer eine Ergänzung zu seinem Arbeitsvertrag.
Ich empfehle Dir wenn Du Gerwerkschaftsmitglied bist, Deinen Arbeitsvertrag mal von der Rechtsstelle prüfen zu lassen. Die können Dir genau sagen was da drin steht und für dich gilt.

Ich hoff, dass ich Dir einwenig helfen konnte.

SG
Kundy

habe nochmals nachgeschlagen und die entsprech.Passagen herausgeschrieben.Bei Manteltarifvertrag steht:

„Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten,soweit in diesem Manteltarifvertrag nichts anderes bestimmt ist,die gesetzlichen Bestimmungen.Bei beiderseitiger Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonates.Ergebnisniederschrift:Im Arbeitsvertrag können jeweils längere Fristen vereinbart werden.“

Aber im Arbeitsvertrag steht:
„Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.“
.

Hallo Jens,

ich weiß nicht, wie ich als Experte für Fragen zum Arbeitsrecht benannt werden konnte. Kurz: Ich habe keine Ahnung.
Bitte versuche es im entsprechenden Brett. Ggf. solltest Du einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Ich weiß nicht, ob Du Rechtsschutzversichert bist oder welche Einkommensverhältnisse Du hast (ggf. steht Dir PKH zu).

Viele Grüße
Thomas

Ich habe keine Ahnung. Aber ich bin auch kein Experte.

Lieber Jens
Wie die Rechtsprechung in D aussieht kann ich nicht beurteilen. In der CH gilt grundsätzlich, dass Mitarbeitende durch Einzelarbeitsverträge gegenüber übergeordneten Gesetzen nicht schlechter gestellt werden dürfen. Dies wird beu euch auch gelten …

Liebe Grüsse
Oski Egli

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Hallo,

habe ich lt.Manteltarifvertrag (der jetztigen Firma)5 Monate
Kündigungsfrist aber lt.Arbeitsvertrag (erstellt durh
damaligen Firma)4 Monate Kündigungsfrist.

Welche Kündigungsfrist greift nun bei einer Kündigung:

Hallo Jens,

mein Gebiet ist eigentlich Arbeitsschutz, deine Anfrage fällt in den Bereich Arbeitsrecht.

Grundsätzlich gilt das was im Vertrag steht. Der Manteltarifvertrag ist als Rahmenbedingung anzusehen.

Folglich müsste, wenn dein Vertrag noch gültig ist,
die Kündigungsfrist bei 4 Monaten liegen.

Zur Sicherheit empfehle ich dir Auskunft bei einem Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einzuholen. Damit wärst du auf der sicheren Seite.

MfG Günther

Hallo Jens,

wenn ich das so lese heißt das folgendes:

[Manteltarifvertrag] wenn du heute kündigst, dann ist die Frist 1 Monat (ich gehe mal von dem Begriff Kalendermonat aus) am 17.6.10 um. Da Kündigungen nur zum Monatende akzeptiert werden, bedeutet dies, das der Arbeitsvertrag bis zum 30.6.10 läuft.
Wenn du die Kündigung am 30.5.10 abgibst, dann läuft der Vertrag bis zum 30.6.10.

[Arbeitsvertrag]wenn du heute kündigst, dann sind die 6 Wochen am 28.6.10 um. Das Quartal läuft bis zum 30.6.10, somit endet der Vertrag zum 30.6.10.
Wenn du aber die Kündigung am 30.5.10 abgibst, dann sind die 6 Wochen am 11.7.10 um. Das Quartal läuft aber bis zum 30.9.10. Das bedeutet, das dein Vertrag zum 30.9.10 läuft.

Wie du siehst, wäre es bei heutiger Kündigung egal, auf welche Formvorschrift du dich berufst.
Gibst du deine Kündigung aber z.B. am 30.5.10 ab, dann macht das schon einen sehr großen Unterschied. Immerhin will der Arbeitgeber dich länger an sich binden.
Diese Regelung hat der Arbeitgeber zum Schutz des Arbeitnehmers eingebaut (unterstelle ich ihn mal, da das so im Arbeitsrecht gesehen wird). Als Arbeitnehmer hättest du durch den Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist, wenn der Arbeitgeber dich kündigen will. (Um dich als Arbeitnehmer neu zu orientieren und einen Nachfolgejob zu suchen, ist das für dich als Arbeitnehmer günstiger.)

Somit wären wir dann schon wieder beim Günstigkeitsprinzip. Dabei geht es immer zum Wohl des Arbeitnehmers.
Da du als Arbeitnehmer kündigen möchtest, dann gilt folgendes: Die günstigere Regelung hat für den tarifgebundenen Arbeitnehmer Vorrang. (kannst ja mal googeln, was du zu dem Begriff Günstigkeitsprinzip findest)
Im Klartext bedeutet das für dich als Arbeitnehmer, der kündigen möchte: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats. (das ist die für dich günstigere Regelung, wenn du schnell aus dem bestehenden Vertrag raus möchtest) Somit läuft der Arbeitsvertrag nach Abgabe der Kündigung bis zum Ende des Folgemonats.

Je nachdem, wie du dich mit deinem Arbeitgeber stehst, läßt sich noch etwas anderes vereinbaren. Z.B. durch einen Änderungsvertrag zu deinem bestehendem Arbeitsvertrag. Da kommt es aber meist darauf an, wie gut sich dein jetziger Betrieb finanziell oder mit deiner zu erbringenden Arbeitsschuld steht.(besondere Fachkräfte läßt man nur ungern gehen; evtl. kannst du auf dem Weg auch noch was rausholen, was für dich günstiger als bei dem neuen Arbeitgeber ist und bei deinem jetzigem Arbeitgeber bleiben)
Ein Auflösungsvertrag ist aber immer drin, was letztlich auch keine schlechte Lösung in deinem Fall wäre, da das Datum des Arbeitsvertragsende frei wählbar ist. (wenn der Arbeitgeber sich darauf einläßt) Dann könntest du, wenn du heute hin gehst, mit Glück als Enddatum deines Arbeitsvertrages den 31.5.10 oder 15.6.10 aushandeln. (was wahrscheinlich von der Zahl deiner restlichen Urlaubstage und deiner Überstunden abhängig ist, da dies meist nur ungern ausgezahlt wird)
Evtl. kannst du den Betriebs-/Personalrat deines jetzigen Betriebes mal fragen, was die empfehlen würden (falls ihr einen habt und der nicht zu Arbeitgeberorientiert ist. Den neuen Betriebs-/Personalrat würde ich eher nicht fragen, da du wahrscheinlich nicht sicher sein kannst, wie die Betriebsleitung sich mit dem versteht. Eine andere Option ist, wenn der neue Arbeitgeber dich schnell haben will und du ein Datum für den Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses brauchst, mit offenen Karten zu spielen und ihn zu fragen, zu was er dir raten würde.) Ob es besser ist einen Auflösungsvertrag zu machen oder ordentlich zu kündigen. (Auflösungsverträge sind eher schlecht, wenn der Arbeitgeber dich los werden möchte und du Kohle beim Amt beantragen müsstest, von wegen Sperrklauseln vom Amt)
Egal, wie du dich entscheidest, ob Kündigung oder Auflösungsvertrag. Ich würde erst den neuen Vertrag unterschreiben, bevor ich das Ende des bestehenden Arbeitsvertrages schriftlich mache.
Denn wie heißt es so schön: Ich habe schon Pferde kotzen gesehen.
Ein Kollege aus der Weiterbildung hatte auch schon 'nen Job sicher, da sein alter Jobbereich aufgelöst wurde. Nur kam der neue Arbeitgeber nicht mit dem Vertrag um die Ecke. Am Ende stellte sich heraus, dass der neue Arbeitgeber schon insolvent ist und deshalb nicht den Vertrag zur Unterschrift vorlegte und voll die Verzögerungstaktik fuhr. Somit war das mündliche Arbeitsversprechen des neuen Arbeitgebers nicht mehr als 'ne große Seifenblase, die zerplatzte.
Für dich gilt jedenfalls, ohne selbst ein Arbeitsrechtler von Berufswegen zu sein, im Fall der Kündigung das Günstigkeitsprinzip ganz sicher. (So habe ich das noch für die Prüfungen vor einem Monat lernen müssen) Somit ist mit deinen geschriebenen Textpassagen: Ende des bestehenden Arbeitsvertrags mit dem Ende des Folgemonats nach Abgabe der Kündigung, dessen Eingangs du dir immer schriftlich bestätigen lassen solltest. (Quittung bei Abgabe bzw. Einschreiben am besten mit Rückschein, um auf ganz sicher zu gehen)

Ich hoffe, du hast etwas Klarheit mit den Fristen gewonnen.

Liebe Grüsse,
Reini

Hallo Jens,

ich bin kein Arbeitsrechtexperte und möchte Dir keine falsche Auskunft geben.
Schau doch mal bei den Juristen unter Arbeitsrecht nach.

Viel Glück

Rainer

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Hallo Jens,

leider kann ich da nicht weiterhelfen. Meine Spezialität ist: Zeiterfassung, aber aus gerätetechnischer Sicht. Zum Thema Arbeitsverträge fehlt mir das Fachwissen.

Freundliche Grüße
Günther

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Hallo Jens,

Welche Kündigungsfrist greift nun bei einer Kündigung,wenn ich
eine neue Stelle in Aussicht habe?Bzw.welche Antrittsbeginn
kann ich in einem Vorstellungsgespräch sagen?

Ich weiß nicht, was Du als Suchworte eingegeben hast, aber zu dem Thema kann ich nichts sagen…

Gruß
Karsten

Habe nun nach meinen Vorstellungsgespräch heute die mündliche Zussage telefonisch für die Stelle bekommen.
Lt.Aussage soll ich am besten gleich zu meinen alten Arbeitgeber gehen und zum 15.6. oder bzw. zum 01.07. kündigen.
Mein Einwand war,das ich was schriftliches für mich brauche,das ich die neue Stelle habe.Die Antwort war,das ich ein Schreiben bekomme,wo dies mir bestätigt wird.
Aber brauche ich nicht erst ein Arbeitsvertrag schriftlich?
Eine Kündigung zum 15.6. ist diese machbar?

Habe nun nach meinen Vorstellungsgespräch heute die mündliche Zussage telefonisch für die Stelle bekommen.
Lt.Aussage soll ich am besten gleich zu meinen alten Arbeitgeber gehen und zum 15.6. oder bzw. zum 01.07. kündigen.
Mein Einwand war,das ich was schriftliches für mich brauche,das ich die neue Stelle habe.Die Antwort war,das ich ein Schreiben bekomme,wo dies mir bestätigt wird.
Aber brauche ich nicht erst ein Arbeitsvertrag schriftlich?
Eine Kündigung zum 15.6. ist diese machbar?

Hallo Jens,

dies würde sicherlich nur noch über einen Aufhebungsvertrag gehen.

Ein Arbeitsvertrag kann auch zu Beginn der Tätigkeit geschlossen werden.

SG Kundy

Herzlichen Glückwunsch zum neuen Job!

na,ja, ich würde zumindest die schriftliche Zusage abwarten, dann handeln. Im Arbeitsvertrag steht das Eintrittsdatum bei der neuen Firma, wenn das noch nicht klar ist, dann lässt sich das nur schwerlich unterzeichnen.
Zum 1.7. zu kündigen wäre laut Manteltarifvertrag (nach deinem Zitat deines letzten Postings) drin. Da würde es ausreichen, wenn die Kündigung nachweislich bis spätestens 30.5. beim jetzigen Arbeitgeber eingegangen ist. (Günstigkeitsprinzip, da Manteltarif eine für dich bessere Ausgangposition bietet als der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag hat eine höhere rechtliche Stufe als der Arbeitsvertrag)
Eine ordentliche Kündigung zum 15.6. sehe ich nicht. Es sei denn du strebst einen Auflösungsvertrag an, da ist das schon machbar.
Wenn es einen Betriebsrat/Personalrat gibt, dann konsultiere den doch mal.