Hallo Jens,
wenn ich das so lese heißt das folgendes:
[Manteltarifvertrag] wenn du heute kündigst, dann ist die Frist 1 Monat (ich gehe mal von dem Begriff Kalendermonat aus) am 17.6.10 um. Da Kündigungen nur zum Monatende akzeptiert werden, bedeutet dies, das der Arbeitsvertrag bis zum 30.6.10 läuft.
Wenn du die Kündigung am 30.5.10 abgibst, dann läuft der Vertrag bis zum 30.6.10.
[Arbeitsvertrag]wenn du heute kündigst, dann sind die 6 Wochen am 28.6.10 um. Das Quartal läuft bis zum 30.6.10, somit endet der Vertrag zum 30.6.10.
Wenn du aber die Kündigung am 30.5.10 abgibst, dann sind die 6 Wochen am 11.7.10 um. Das Quartal läuft aber bis zum 30.9.10. Das bedeutet, das dein Vertrag zum 30.9.10 läuft.
Wie du siehst, wäre es bei heutiger Kündigung egal, auf welche Formvorschrift du dich berufst.
Gibst du deine Kündigung aber z.B. am 30.5.10 ab, dann macht das schon einen sehr großen Unterschied. Immerhin will der Arbeitgeber dich länger an sich binden.
Diese Regelung hat der Arbeitgeber zum Schutz des Arbeitnehmers eingebaut (unterstelle ich ihn mal, da das so im Arbeitsrecht gesehen wird). Als Arbeitnehmer hättest du durch den Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist, wenn der Arbeitgeber dich kündigen will. (Um dich als Arbeitnehmer neu zu orientieren und einen Nachfolgejob zu suchen, ist das für dich als Arbeitnehmer günstiger.)
Somit wären wir dann schon wieder beim Günstigkeitsprinzip. Dabei geht es immer zum Wohl des Arbeitnehmers.
Da du als Arbeitnehmer kündigen möchtest, dann gilt folgendes: Die günstigere Regelung hat für den tarifgebundenen Arbeitnehmer Vorrang. (kannst ja mal googeln, was du zu dem Begriff Günstigkeitsprinzip findest)
Im Klartext bedeutet das für dich als Arbeitnehmer, der kündigen möchte: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats. (das ist die für dich günstigere Regelung, wenn du schnell aus dem bestehenden Vertrag raus möchtest) Somit läuft der Arbeitsvertrag nach Abgabe der Kündigung bis zum Ende des Folgemonats.
Je nachdem, wie du dich mit deinem Arbeitgeber stehst, läßt sich noch etwas anderes vereinbaren. Z.B. durch einen Änderungsvertrag zu deinem bestehendem Arbeitsvertrag. Da kommt es aber meist darauf an, wie gut sich dein jetziger Betrieb finanziell oder mit deiner zu erbringenden Arbeitsschuld steht.(besondere Fachkräfte läßt man nur ungern gehen; evtl. kannst du auf dem Weg auch noch was rausholen, was für dich günstiger als bei dem neuen Arbeitgeber ist und bei deinem jetzigem Arbeitgeber bleiben)
Ein Auflösungsvertrag ist aber immer drin, was letztlich auch keine schlechte Lösung in deinem Fall wäre, da das Datum des Arbeitsvertragsende frei wählbar ist. (wenn der Arbeitgeber sich darauf einläßt) Dann könntest du, wenn du heute hin gehst, mit Glück als Enddatum deines Arbeitsvertrages den 31.5.10 oder 15.6.10 aushandeln. (was wahrscheinlich von der Zahl deiner restlichen Urlaubstage und deiner Überstunden abhängig ist, da dies meist nur ungern ausgezahlt wird)
Evtl. kannst du den Betriebs-/Personalrat deines jetzigen Betriebes mal fragen, was die empfehlen würden (falls ihr einen habt und der nicht zu Arbeitgeberorientiert ist. Den neuen Betriebs-/Personalrat würde ich eher nicht fragen, da du wahrscheinlich nicht sicher sein kannst, wie die Betriebsleitung sich mit dem versteht. Eine andere Option ist, wenn der neue Arbeitgeber dich schnell haben will und du ein Datum für den Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses brauchst, mit offenen Karten zu spielen und ihn zu fragen, zu was er dir raten würde.) Ob es besser ist einen Auflösungsvertrag zu machen oder ordentlich zu kündigen. (Auflösungsverträge sind eher schlecht, wenn der Arbeitgeber dich los werden möchte und du Kohle beim Amt beantragen müsstest, von wegen Sperrklauseln vom Amt)
Egal, wie du dich entscheidest, ob Kündigung oder Auflösungsvertrag. Ich würde erst den neuen Vertrag unterschreiben, bevor ich das Ende des bestehenden Arbeitsvertrages schriftlich mache.
Denn wie heißt es so schön: Ich habe schon Pferde kotzen gesehen.
Ein Kollege aus der Weiterbildung hatte auch schon 'nen Job sicher, da sein alter Jobbereich aufgelöst wurde. Nur kam der neue Arbeitgeber nicht mit dem Vertrag um die Ecke. Am Ende stellte sich heraus, dass der neue Arbeitgeber schon insolvent ist und deshalb nicht den Vertrag zur Unterschrift vorlegte und voll die Verzögerungstaktik fuhr. Somit war das mündliche Arbeitsversprechen des neuen Arbeitgebers nicht mehr als 'ne große Seifenblase, die zerplatzte.
Für dich gilt jedenfalls, ohne selbst ein Arbeitsrechtler von Berufswegen zu sein, im Fall der Kündigung das Günstigkeitsprinzip ganz sicher. (So habe ich das noch für die Prüfungen vor einem Monat lernen müssen) Somit ist mit deinen geschriebenen Textpassagen: Ende des bestehenden Arbeitsvertrags mit dem Ende des Folgemonats nach Abgabe der Kündigung, dessen Eingangs du dir immer schriftlich bestätigen lassen solltest. (Quittung bei Abgabe bzw. Einschreiben am besten mit Rückschein, um auf ganz sicher zu gehen)
Ich hoffe, du hast etwas Klarheit mit den Fristen gewonnen.
Liebe Grüsse,
Reini