Hallo Liebe Experten und Interessenten,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich gerne Eure Meinung und evtl. Ratschläge.
A ist seit mehreren Jahren im Unternehmen beschäftigt. Zuletzt im Vertriebsbereich, nachdem er jedoch auch in früheren Jahren in der Fertigung vertraglich eingestellt war, und dort auch weiterhin als Vertretung aushelfen muss.
Ganz plötzlich erhält er zu Beginn des Jahres eine betriebsbedingte Kündigung, nachdem er gerade in seinem Bereich enorme Gewinne eingefahren hat. Bei Übergabe der Kündigung wird er zusätzlich mit sofortiger Wirkung ab sofort und unwiderruflich beurlaubt.
Da im Unternehmen mehrere Mitarbeiter, die zum Teil erst seit wenigen Monaten beschäftigt sind reicht er Klage auf Wiedereinstellung ein. Sein Anwalt fordert von der Gegenseite eine Aufstellung des Sozialplans sowie detallierte Angaben der Finanzlage auf die man sich als Kündigungsgrund beruft. Beides wird nicht erbracht.
Nachdem das von der Gegenseite unterbreitete Angebot von x € abgelehnt wurde ging der Fall vor das Arbeitsgericht.
Nachdem die beiden Parteien vor dem Richter Platz genommen haben teilte die Gegenseite (Arbeitgeber) richtig aus. Man warf A vor das Unternehmen durch Fehlverhalten fast in den Ruin getrieben zu haben. Er habe auf eine ganz bestimmte E-Mail eines Kunden im Januar nicht geantwortet und diese auch nicht zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Erst im März (3 Tage vor der Verhandlung) wurde diese ungelesene E-Mail entdeckt und man konnte dadurch den Schaden von 185.000 €/Tag gerade noch so duch Wochenend- und Nachtschichten abwenden.
Man bedenke, das A bereits am 12.01. gekündigt und beurlaubt wurde, und das ab diesem Tag seine E-Mails von anderen Mitarbeitern gelesen und bearbeitet wurden. Er hatte also (sollte es diese E-Mail je gegeben haben) garkeine Möglichkeit darauf zu reagieren.
Zudem weiß A das es sich bei diesem Auftrag um keinen seiner Kunden handelt, und das man hier wissentlich versucht ihn schlecht darzustellen => Ist das schon Verleumdung?
Im nächsten Teil wurde der Solzialplan begutachtet, der A und dessen Anwalt 1 Tag vor Verhandlung vorlag. Dort wurde A lediglich mit den Mitarbeitern im Büro verglichen, obwohl ebenso die Mitarbeiter der Fertigung vergleichbar sind (A hilft dort öfters Vertretungsweise aus und hat früher auch vertraglich dort gearbeitet).
Die Gegenseite behauptet jedoch das A nach Erhalt des Vertrages für den kaufm. Bereich nicht mehr in der Fertigung aushilft, und dort nur zum „gucken“ hingeht, und deswegen auch nicht vergleichbar wäre ==> wissentliche Falschaussage?
Auf die Frage des Richters hin, ob man A nicht in der Fertigung unterbringen kann antwortet die Gegenseite mit: Nein, da sieht es auch schlecht aus, und wir mussten dort auch schon welche entlassen!
Tatsächlich haben nach der betriebsbedingten Kündigung von A in dem Zeitraun von Januar - März 2 Mitarbeiter der Fertigung eigenmächtig gekündigt. Die Aussage der Gegenseite das man selbst Leute entlassen musste ist also ebenso absolut falsch!
Dem Gericht konnten jedoch auch keinerlei Zahlen vorgelegt werden, daher wurde mittlerweile ein neuer Termin ausgemacht.
A denkt jetzt über weitere Schritte gegen den Arbeitgeber wegen wissentlichen Falschaussagen und Verleumdung nach. Zudem verweigert man Ihm noch immer sein Arbeitszeugnis.
Vielen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge.
Schönen Abend wünsche ich noch…