Hallo,
ich habe vor 16 Jahren eine Lebensversicherung über meinen Arbeitgeber abgeschlossen. Der hat mir damals vorgeschlagen, ein wenig Lohn in die Versicherung zu stecken, weil das ganze mit einer kleineren Pauschalsteuer erledigt ist und die AOK nichts abzweigt. Vorgesehen war eine Auszahlung wenn ich 65 bin.
Nun bin ich arbeitslos, weil mein früherer Brötchengeber aufgeben musste. Die Versicherung (ne große deutsche aus Frankfurt) hat dann gesagt, dass der Vertrag auf mich übertragen wird, die aber meine Kündigung nicht akzeptieren.
Weil das ganze über meinen Arbeitgeber abgeschlossen wurde, darf ich angeblich nicht kündigen.
Ich möchte mit dem Geld eine Existenzgründung versuchen!!!
Kann mir jemand helfen, dass ich an mein Geld komme?
Tausend Dank.
Felix
Die Versicherung (ne große deutsche aus
Frankfurt) hat dann gesagt, dass der Vertrag auf mich
übertragen wird, die aber meine Kündigung nicht akzeptieren.
Weil das ganze über meinen Arbeitgeber abgeschlossen wurde,
darf ich angeblich nicht kündigen.
Das Ganze ist eine betriebliche Altersvorsorge. Diese Verträge sind nicht kündbar bzw. haben keine Rückkaufswert (ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung).
Kann mir jemand helfen, dass ich an mein Geld komme?
Ich denke nicht!
Jedoch gehört die BaV nicht zu den Disziplinen, die für meine tägliche Arbeite eine Relevanz haben, daher lasse ich mich gerne belehren.
Ebenfalls hallo,
es scheint sich um eine Dirktversicherung aus Sonderzahlungen zu handeln, die zur betrieblichen Altersversorgung gehört. Wenn dem so ist, dann ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich. Das liegt auch nicht an der Versicherungsgesellschaft, sondern an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. M. e. nach heutigem Stand der Dinge kann man den Vertrag frühestens mit 60 auflösen.
mfg Michael Rasche
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hm da das ganze schon ne weile läuft kommt eine zwangsabfindung bei beitragsfreistellung nicht in frage da sicher schon beitragsfreie renten vorhanden sind.
an geld kommst du somit frühestens zum 60.LJ ran.
du kannst den vertrag beitragsfrei stellen oder auf dich übertragen lassen und mit anderen beiträge weiterführen.
eine auszahlung zum jetzigen zeitpunkt ist nicht möglich - das liegt aber nicht an der grossen gesellschaft in frankfurt sondern an den gesetzlichen grundlagen der direktversicherung.
grüße
andreas sokol
Hallo,
wie meine Vorredner muß auch ich Dich leider enttäuschen. Lebensversicherungsverträge die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsoge laufen unter liegn dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG).
Dieses Gesetz beinhaltet eine sogenannte Unverfallbarkeitsregel. Auf Grund der langen Betriebzugehörigkeit oder der Tatsache das hier Teils Deines Lohnes umgewandlet wurden ist der Vertrag m.E. unverfallbar geworden.
Damit sind vorzeitige Kündigung, Beleihungen oder Abtretungen des Vertrages nicht möglich. Einzige Ausnahme ist die Abfindung bei Ausscheiden von Kleinstrenten(§3 BetrAVG). Jedoch dürfte der Rückkaufswert des Vertrages dabei ca. 2.800 Euro nicht übersteigen. Die Ablehnug der Kündigung ist daher keine willkür des Versicheres sondern eine gesetzliche Vorschrift an die er sich halten muß.
Eine Vorzeitige Kündigung ist in der Regel dann mit dem 60. Lebensjahr, also nach dem 59. Geburtstag möglich (§6 BetrAVG). Hier ist eine Auflösung zulässig wenn man gesetzliche Rente o.ä. bezieht. Die meisten Versicherer verlangen darüber keinen Nachweis.
Ich würde Dir ebenfalls raten den Vertrag beitragsfrei zu stellen zumindest bis ein neuer Arbeitgeber ggf. gefunden ist. Innerhalb von 2 Jahren ist in der Regel je nach Versicherer eine Reaktivierung des Vertrages wieder möglich. Auch steuerlich darf der Vertrag dann wieder als Direktversicherung nach alten Regeln geführt werden.
P.S. ein positives hat die unverfallbarkeit auch. Niemand kommt an den Vertrag weder Arbeitsamt oder Solzialamt. Selbst bei Pfändungen kann darauf erst bei Ablauf zugegriffen werden.
mfg
Sven
Hallo,
wie meine Vorredner muß auch ich Dich leider enttäuschen.
Lebensversicherungsverträge die im Rahmen der betrieblichen
Altersvorsoge laufen unter liegn dem Gesetz zur Verbesserung
der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG).
Das ist denke ich inzwischen klar geworden.
Dieses Gesetz beinhaltet eine sogenannte
Unverfallbarkeitsregel. Auf Grund der langen
Betriebzugehörigkeit oder der Tatsache das hier Teils Deines
Lohnes umgewandlet wurden ist der Vertrag m.E. unverfallbar
geworden.
Das bedeutet m.E. lediglich, dass die Ansprüche(!) des VP gesichert sind. Das hat mit der fehlenden Kündigungsmöglichkeit eher wenig zu tun.
Frank Wilke
Hallo,
Damit sind vorzeitige Kündigung, Beleihungen oder Abtretungen
des Vertrages nicht möglich. Einzige Ausnahme ist die
Abfindung bei Ausscheiden von Kleinstrenten(§3 BetrAVG).
Jedoch dürfte der Rückkaufswert des Vertrages dabei ca. 2.800
Euro nicht übersteigen.
Andere Zahlen in den NBL : 20,30 Rente oder 2436 KapAbfindung.
nur der Vollständigkeithalber
Innerhalb von 2 Jahren ist in der Regel je nach Versicherer
eine Reaktivierung des Vertrages wieder möglich.
Dies kann der AN nur innerhalb der Jahresfrist geltend machen, oder irre ich mich? § 4 der neue Absatz 3 BetrAVG. ( bei Übertragung auf neuen AG ), zumindest was den Rechtsanspruch des AN auf Übertragung betrifft.
Dieses Gesetz beinhaltet eine sogenannte
Unverfallbarkeitsregel. Auf Grund der langen
Betriebzugehörigkeit oder der Tatsache das hier Teils Deines
Lohnes umgewandlet wurden ist der Vertrag m.E. unverfallbar
geworden.
Das bedeutet m.E. lediglich, dass die Ansprüche(!) des VP
gesichert sind. Das hat mit der fehlenden
Kündigungsmöglichkeit eher wenig zu tun.
Lass das „m.E.“ weg.
Für mich klingt es so, als wäre die BaV zu 100% arbeitnehmerfinanziert, somit ist sie eh unverfallbar.
Hallo
nur der Vollständigkeithalber ganz genau 
Hallo,
Damit sind vorzeitige Kündigung, Beleihungen oder Abtretungen
des Vertrages nicht möglich. Einzige Ausnahme ist die
Abfindung bei Ausscheiden von Kleinstrenten(§3 BetrAVG).
Jedoch dürfte der Rückkaufswert des Vertrages dabei ca. 2.800
Euro nicht übersteigen.
Andere Zahlen in den NBL : 20,30 Rente oder 2436 KapAbfindung.
nur der Vollständigkeithalber
irre ich mich, oder sind das die Werte aus 2005?
Es sind keine festen Werte, sondern diese können sich jährlich ändern. Genau gesagt sind es Rente: 1% der monatlichen Bezugsgröße (§18 SGBIV), bei Kapitalleistung 12/10 dieser
Viele Grüße
Thomas K.
Andere Zahlen in den NBL : 20,30 Rente oder 2436 KapAbfindung.
nur der Vollständigkeithalber
Das sind Zahlen aus dem Vorjahr. Für 2006 gilt eine Wert für die Rente 24,50 Euro und für Kapital 2.940 Euro, wenn ich mich nicht verrechnet habe.
Innerhalb von 2 Jahren ist in der Regel je nach Versicherer
eine Reaktivierung des Vertrages wieder möglich.
Dies kann der AN nur innerhalb der Jahresfrist geltend machen,
oder irre ich mich? § 4 der neue Absatz 3 BetrAVG. ( bei
Übertragung auf neuen AG ), zumindest was den Rechtsanspruch
des AN auf Übertragung betrifft.
Das mit dem Rechtsanspruch ist soweit korrekt, in der Praxis habe ich dazu allerdings noch kein Problem bei Überschreitung der Jahresgrenze gesehen. Darüber hinaus hat jedoch das BMF mit einem Rundschreiben im Oktober oder November 2005 klargestellt das solche Altverträge ohne jede Befristung wieder als „alte“ Direktversicherung steuerlich anerkannt werden.
Und im Rahmen des AEG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Wiederherstellungen innerhalb 2 und im Aussenahmefall auch 5 Jahren wiederhergestellt werden können. Wo dies allerding genau steht weiß ich leider nicht. Einige Versicherer haben dies sogar aktiv genutzt und die Kunden beitragsfreier Verträge angeschrieben und eine Fortführung nach altem Recht angeboten.
Das sind Zahlen aus dem Vorjahr. Für 2006 gilt eine Wert für
die Rente 24,50 Euro und für Kapital 2.940 Euro, wenn ich mich
nicht verrechnet habe.
Hallo Sven, stimmt du hast natürlich recht und danke für die präzisierung.
viele grüße
andreas