Hallo,
ich will meine Lebensversicherung kündigen. Verkaufen geht wegen der noch sehr langen Restlaufzeit und zu geringem Rückkaufwert nicht.
Die LV wurde 2008 abgeschlossen und in den letzten vier Jahren 960 Euro einbezahlt. Jetzt steht in den damals zugestellten Unterlagen, dass 2012 der Rückkaufwert 329 Euro beträgt und Stornokosten 45 Euro betragen. Nun meine Frage, ich habe im Internet recherschiert und gelesen das es da Urteile gibt, das oft zu wenig Rückkaufwert angegeben wird und auch der Stornoabzug nicht zulässig ist. Stimmt das? Wenn ja wie kann man sich hier wehren oder der Lebensversicherung gegenüber belegen.
Vielen dank für eure Auskunft
Die LV wurde 2008 abgeschlossen und in den letzten vier Jahren
960 Euro einbezahlt. Jetzt steht in den damals zugestellten
Unterlagen, dass 2012 der Rückkaufwert 329 Euro beträgt
Das ist nach nur vier Jahren ein guter Wert.
Stornokosten 45 Euro betragen. Nun meine Frage, ich habe im
Internet recherschiert und gelesen das es da Urteile gibt, das
oft zu wenig Rückkaufwert angegeben wird
dann wirst Du auch sicher gelesen haben, dass bei LVs in den ersten Jahren primär die Kosten mit den Beiträgen gedeckt werden.
Stornoabzug nicht zulässig ist. Stimmt das?
Dazu kann ich nichts sagen, aber warum soll eine Bearbeitunsggebühr unzulässig sein ?