kündigung lohnsteuerhilfe

Wenn ich die Mietgliedschaft in meinem Lohnsteuerhilfeverein kündigen möchte und auf der Homepage steht:
„Die Mitgliedschaft ist jährlich, auch ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Austrittserklärung muss bis spätestens am 31. Dezember des jeweiligen Jahres in der Verwaltung eingehen, um im gleichen Jahr wirksam zu werden.“
muss ich dann bis zum 31.12.2009 gekündigt haben, um im Jahr 2010 nicht mehr bezahlen zu müssen?

Ich hätte es so verstanden, dass ich soweit ich im Jahr 2010 keine Leistungen in Anspruch nehme und meine Steuererklärung für 2009 selbst mache auch bis zum 31.12.2010 kündigen kann.
Allerdings habe ich jetzt eine Mahnung bekommen.

Hat da jemand Erfahrung drin?

Sie müssen bis Ende 2009 gekündigt haben. Rückwirkende K. gibt es nicht.

Soweit ich es verstehe, geht es darum, dass mit einer Kündigung bis 31.12.09 der Anspruch verloren geht, dass noch die Steuererklärung für 2009 (die ja erst in 2010 angefertigt wird) beansprucht werden kann.

Wann der Beitrag für das jeweilige Jahr fällig wird, weiß ich nicht. Müsste im Vertrag stehen. Ist aber auch kein Problem mal beim/bei einem Lohnsteuerhilfeverein nachzufragen.

Ernst-Erwin