Kündigung Lohnsteuerhilfe

Wenn man die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein kündigen möchte und auf der Homepage steht:
„Die Mitgliedschaft ist jährlich, auch ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Austrittserklärung muss bis spätestens am 31. Dezember des jeweiligen Jahres in der Verwaltung eingehen, um im gleichen Jahr wirksam zu werden.“
muss man dann bis zum 31.12.2009 gekündigt haben, um im Jahr 2010 nicht mehr bezahlen zu müssen?

Ich würde es so verstehen, dass man soweit man im Jahr 2010 keine Leistungen in Anspruch nimmt und seine Steuererklärung für 2009 selbst macht auch bis zum 31.12.2010 kündigen kann.
Allerdings wurde bereits eine Mahnung geschickt.

Hat da jemand Erfahrung drin?

falsch:
wenn die kündigung bis zum 31.12.2009 eingeht, dann wird sie noch in 2009 für den zeitram ab 01.01.2010 wirksam, dh. wenn die kündigung erst am 01.01.2010 beim verien eingeht, wird sie zum 01.01.2011 wirksam, nichts anderes
gruß tom

Ok, vielen Dank.