Kündigung: Mehrere Ungereimtheiten

Hallo,ein freund von mir hat meinen Arbeitsvertrag am 07.04.2014 unterschieben, der Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgte am 8.04.2014.Er arbeitete als Landschaftsgärtner in Baden-Württemberg .

Nun wurde er letzte Woche wegen starken Rückenschmerzen  am 4.07.2014 krank geschrieben bis zum 11.07.2014. Nun hat er gestern Post von seinem Chef bekommen (datiert auf den 04.07.2014):  Sehr geehrter Herr …, hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 09.07.2014. Mit freundlichem Gruß…

In seinem Arbeitsvertrag steht nichts von einer Probezeit, nun wollte ich euch mal fragen ob der AN hier seine Fristen legal eingehalten hat (In dem Arbeitsvertrag ist von einer Probezeit nichts zu lesen)  weil er ja bis zum 11.07 auch einen Attest vom Arzt habe. Und noch etwas: Er  muss um 6:00 Uhr auf dem Bauhof sein, seine Kolone fährt mit dem Geschäftsauto zusammen dann immer zu der Baustelle sie sind dann immer so gegen 7:00Uhr dort, sie dürfen auf den Stunden-Zettel aber immer nur 7:00 Uhr drauf schreiben bis 17:00 Uhr ist das korrekt? Weil ich finde das er ab 6:00Uhr drauf schreiben dürfte.Eine Begründung in der Kündigung ist nicht erhalten ist ihm auch suspekt.Er geht am Montag zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lässt sich fach kompetent beraten.

Hallo

Nun hat er gestern Post von seinem Chef bekommen (datiert auf den 04.07.2014):  Sehr geehrter Herr …, hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 09.07.2014. Mit freundlichem Gruß…

4 Tage Kündigungsfrist? Klingt witzig.

In seinem Arbeitsvertrag steht nichts von einer Probezeit, nun wollte ich euch mal fragen ob der AN hier seine Fristen legal eingehalten hat (In dem Arbeitsvertrag ist von einer Probezeit nichts zu lesen)

Selbst wenn da was von Probezeit stünde, wäre es nicht fristgerecht. Auch dann hätte man eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Und die fängt an zu laufen, wenn er die Kündigung erhalten hat.

Da er aber offensichtlich keine Probezeit hat, gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Wenn der Arbeitgeber sich also beeilt, kann er noch zum 15. August kündigen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

 weil er ja bis zum 11.07 auch einen Attest vom Arzt habe.

Ich glaube, das spielt keine Rolle bei der Kündigung. Wenn er schwanger wäre, dann wäre es etwas anderes. - Der Arbeitgeber muss allerdings Lohnfortzahlung leisten, solange der AN krank ist, auch wenn er schon gekündigt ist (glaube ich jedenfalls).

Und noch etwas: Er  muss um 6:00 Uhr auf dem Bauhof sein, …

Ich würde denken, dass das sein Dienstbeginn ist, will mich aber lieber geschlossen halten, da es bestimmt drauf ankommt, was im Arbeitsvertrag steht, insbesondere welcher Arbeitsort da steht.

Er geht am Montag zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lässt sich fach kompetent beraten.

Weiß er, dass bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Anwalt selber bezahlt, egal, wer nachher gewinnt?

Aber wenn er hingeht, sollte er fragen, ob es ratsam wäre, gar nicht auf die Kündigung zu reagieren und einfach wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen (bzw. unmittelbar vorher bescheid sagen), wenn er wieder gesund ist. - Wenn diese Kündigung vollständig unwirksam sein sollte, und er dem Arbeitgeber keine Zeit geben möchte, so früh wie möglich zu kündigen, wäre das vielleicht ratsam. Allerdings wird sein Arbeitgeber dann sehr sauer sein.

Viele Grüße

Hallo,

wieso geht Dein Freund für Dich arbeiten?

16BIT

Er geht nicht für mich arbeiten aber ich darf hier bei WWW nicht in der ICH Form schreiben.

Is schon klar…nur

ein freund von mir hat meinen Arbeitsvertrag am 07.04.2014 unterschieben

:smile:

Er geht nicht für mich arbeiten aber ich darf hier bei WWW nicht in der ICH Form schreiben.

Du darfst dich hier (eigentlich) auch nicht für einen Freund erkundigen.
Du musst so schreiben, als hättest du dir den Fall ausgedacht und würdest nur aus akademischen Interesse den Fall diskutieren wollen.

nicht wirklich witzig
Hallo,

4 Tage Kündigungsfrist? Klingt witzig.

klingt vielleicht witzig, ist aber so. Es kommt letztendlich auf den Tarifvertrag an, aber guckst du hier:
https://www.igbau.de/Binaries/Binary10545/GaLaBau_Ta…
Es sind nicht mal 4 sondern genau 3 Tage:
in der Probezeit (4 Wochen) Ende des nächsten Tages
nach 4 Wochen 3 Kalendertage
nach 6 Monaten bis 12 Monate 6 Kalendertage
1 bis 3 Jahre 2 Wochen

In seinem Arbeitsvertrag steht nichts von einer Probezeit,

Dann hätte „ihm“ quasi sogar von jetzt auf gleich gekündigt werden können.

nun wollte ich euch mal fragen ob der AN hier seine Fristen legal eingehalten hat (In dem Arbeitsvertrag ist von einer Probezeit nichts zu lesen)

Selbst wenn da was von Probezeit stünde, wäre es nicht
fristgerecht.

Siehe oben.

Da er aber offensichtlich keine Probezeit hat, gilt eine
Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines
Monats. Wenn der Arbeitgeber sich also beeilt, kann er noch
zum 15. August kündigen.

Das gilt im GaLa-Bau leider nicht. Musste ich auch bitter erfahren, als mein Mann zwischenzeitlich im GaLa-Bau tätig war und ich die 3 Tage ebenfalls für einen Witz hielt.

,>Und noch etwas: Er muss um 6:00 Uhr auf dem Bauhof sein, …
War bei meinem Mann auch so, dass die sog. Aufrüstzeit nicht zur Arbeitszeti zählte. Fand ich genauso dämlich.

Er geht am Montag zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lässt sich fach kompetent beraten.

Weiß er, dass bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht
jeder seinen Anwalt selber bezahlt, egal, wer nachher gewinnt?

Ich würde in diesem Fall nur die Erstberatung in Anspruch nehmen, da halten sich die Kosten in überschaubaren Grenzen. Aber wer weiß, vielleicht ist es ein spitzfindiger Anwalt und es gibt in der ganzen Geschichte doch noch einen Haken, den der Anwalt findet.

Gruß
Christa

Hallo

Nun hat er gestern Post von seinem Chef bekommen (datiert auf den 04.07.2014):  Sehr geehrter Herr …, hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 09.07.2014. Mit freundlichem Gruß…

4 Tage Kündigungsfrist? Klingt witzig.

wenn der Tarifvertrag gilt, dann gilt BRTV § 15 und damit:

http://www.igbau.de/Binaries/Binary10545/GaLaBau_Tar…

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Die „Ungereimtheiten“ lassen sich mit einem Blick in den hier anwendbaren Tarifvertrag klären: Tatsächlich sind selbst derartig kurze Kündigungsfristen hierin bestimmbar. Ebenso Regelungen, wonach die Fahrtzeit von der Betriebsstätte zum Einsatzort keine Arbeitszeit darstellt.

G imager

Die erste Ungereimtheit finde ich bereits im ersten Satz!

Hallo,ein freund von mir hat meinen Arbeitsvertrag am
07.04.2014 unterschieben,

Wie kommt dein Freund dazu, deinen Arbeitsvertrag zu unterschreiben ???

Gruß Merger