Hallo liebe Experten,
Meine KFZ Versicherng hat mir zum Jahresende nach $29C gekündigt.
Bei einem Anruf wurde mir (vom Vorgesetzten der Abteilung) mitgeteilt das mein Fahrzeug (Fiesta BJ93) für die EUROPA nicht mehr tragbar sei, deshalb die Kündigung.
Im Januar03 habe ich dort einen Einbruchschaden abwickeln lassen (
Hallo,
der § 29c bezieht sich auf das Versicherungsvertragsgesetz und bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen (in Ihrem Fall) zum 01.01.2004 der Kfz-Zulassungsstelle das Erlöschen des Versicherungsschutzes mitteilt.
Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer haben das Recht, mit einer Frist von üblicherweise einem Monat zur Hauptfälligkeit (in der Regel der 1.1. eines Jahres) ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Die Kündigung der Europa ist daher rechtswirksam und bedeutet für Sie, dass Sie sich zum 01.01.04 zwingend um eine neue Kfz-Versicherung kümmern müssen.
Sollten Sie vor Abscghluss der neuen versicherung gefragt wdren, ob Sie von Ihrer früheren Versicherung gekündigt worden sind, sollte Sie diese Frage wahrheitsgemäß mit ja beantworten, auch wenn bei Falschbeantwortung von Fragen im Antrag eventuelle Sanktionen der neuen Versicherung nicht durchgeführt werden.
Jede Kfz-Versicherung muss ein Fahrzeug gemäß des Pflichtversicherungsgesetzes versichern, so dass eine von Ihnen kontaktierte Gesellschaft Ihnen auf jeden Fall eine Doppelkarte aushändigen und einen Vertrag bezüglich einer Haftpflichtversicherung (nicht auch mit einer Kaskoversicherung!!) mit Ihnen abschließen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Mührmann
Danke für die schnelle Info, Ohne Text
OT