Kündigung meines Arbeitsvertrages

ich bin gerade dabei die Kündigung meines Arbeitsvertrages zu verfassen.
Dies ist ein üblicher Angestelltenvertrag mit dem Vermerk zur Kündigung „dieser ist auf unbestimmte Zeit begründet und kann dann beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden und muss jeweils 6 Wochen vor Quartalsschluss erfolgen“.

Womit ich mir jetzt nicht ganz sicher bin ist ob ich zum 31.12.2007 oder zum 01.01.2008 kündigen muss. Ich denke ja zum 31.12.2007 da dies ja der Quartalsschluss ist. Aber ich muss sicher sein, und das richtige nehmen da meine Chefs wegen allem und jedem vor Gericht ziehen, und meine Kündigung ganz sicher nicht willkommen ist.

Weiss jemand von Euch näheres, vielleicht auch schon eine Kündigung geschrieben?

Für jede Antwort dankbar.

VG
Victoria

dann beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen
Kündigungsfrist gekündigt werden und muss jeweils 6 Wochen vor
Quartalsschluss erfolgen".

Wann wurde dieser Arbeitsvertrag geschlossen ? Inzwischen ist die gesetzliche Kündigungsfrist nämlich nicht mehr „6 Wochen zum Quartalsschluß“, sondern kürzer. Ich bin mal gespannt, welche Kündigungsfrist für Dich zutrifft.

Auf jeden Fall müßtest Du zum 31.12.07 kündigen, der 1.1. wäre zu spät.

danke für Deine Antwort. Ja ich habe jetzt auch zum 31.12.07 geschrieben, schließlich ist dies ja der Quartalsschluss.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist 4 Wochen, mein Vertrag ist vom Nov./04. Aber ich gehe auf Nummer sicher und halte mich an meinem Arbeitsvertrag, ich glaube das muss man auch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist 4 Wochen, mein Vertrag ist
vom Nov./04. Aber ich gehe auf Nummer sicher und halte mich an
meinem Arbeitsvertrag, ich glaube das muss man auch.

Was mich irritiert ist, dass in Deinem Arbeitsvertrag zwei widersprüchliche Angaben stehen, nämlich „gesetzlich“ und „6 Wochen zum Quartalsende“. Wenn Du jetzt zum Jahresultimo kündigst, machst Du nichts falsch.