Kündigung meines Mietvertrages

Hallo Experten,

wenn ich meinen Mietvertrag kündigen will, reicht es, den Brief am 31.03. in den Briefkasten meines Vermieters zu werfen (wohnt im gleichen Haus) oder sollte ich die Kündigung per Einschreiben schicken?

Den neuen Mietvertrag kann ich erst am 29.03. unterschreiben. Und ich möchte natürlich doppelte Mietzahlungen vermeiden, weil ich mit den Fristen nicht hinkomme.

Danke!
Zaubermaus

Wenn die Kündigung den Vermieter bis zum 3. Werktag erreicht (z. B. durch Briefkasteneinwurf) zählt der Monat noch mit zur Kündigungsfrist.
Die Fristen regeln sich (sofern kein Satffelmietvertrag abgeschlossen wurde) nach BGB (bis fünf Jahre = 3 Monate usw.).

Evt. ist im Vertrag geregelt, das die Kündigung per Einschreiben zu erfolgen hat. Das ist zwar nicht unbedingt rechtswirksam, aber wozu Trouble produzieren, wenn es nicht nötig tut.

-) bent
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

grummel, grummel… dritter Versuch…

Ähhh, Öhhh ???

Wie schön, dass auch Andere ab und zu so merkwürdige Probleme haben.

-) bent

Hallo Bent,

da es ja nun wieder geht…

lt. Mietvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Es steht dort nur, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.

Es würde also reichen, wenn ich die Kündigung bis zum 05.04.00 einwerfe und komme noch zum 30.06.00 raus? Das wäre super!

Danke für die Auskunft.
Zaubermaus

Wenn die Kündigung den Vermieter bis zum
3. Werktag erreicht (z. B. durch
Briefkasteneinwurf) zählt der Monat noch
mit zur Kündigungsfrist.
Die Fristen regeln sich (sofern kein
Satffelmietvertrag abgeschlossen wurde)
nach BGB (bis fünf Jahre = 3 Monate
usw.).

Evt. ist im Vertrag geregelt, das die
Kündigung per Einschreiben zu erfolgen
hat. Das ist zwar nicht unbedingt
rechtswirksam, aber wozu Trouble
produzieren, wenn es nicht nötig tut.

-) bent

ja, ja, … die verflixte Technik … :o)) (o.T.)
.

Hallo Bent,

da es ja nun wieder geht…

lt. Mietvertrag habe ich eine
Kündigungsfrist von drei Monaten. Es
steht dort nur, dass die Kündigung
schriftlich zu erfolgen hat.

Es würde also reichen, wenn ich die
Kündigung bis zum 05.04.00 einwerfe und
komme noch zum 30.06.00 raus? Das wäre
super!

Danke für die Auskunft.
Zaubermaus

Genau. Um unnötige Streitereien zu vermeiden (wenn denn nun schon alles auf die letzte Sekunde passiert) nimm besser einen Zeugen mit, der den Briefkasteneinwurf bestätigen kann, oder gib die Kündigung einfach persönlich ab.

-) bent