seit mitte Februar 2011 habe ich mich für zwei Tage pro Woche in ein Praxis einer Praxisgemeinschaft für Heilpraktiker eingemietet, wobei es nur eine Hauptmieterin gibt, ich arbeite selbständig. Für die Praxis habe ich Flyer und Visitenkarten gedruckt etc.
Nun kommt meine Raumvermieterin, die den Raum die restlichen Tage nutzt , vorgestern in meine Praxis und kündigt mir die Räumlichkeit mit der Begründung mein Internetauftritt wäre zu selbstbewußt, ich würde die Praxisgemeinschaft nicht erwähnen und ich würde mich in der Praxisgemeinschaft nicht einfügen bzw. harmonieren, dabei sind die Praxisräume fast immer lehr und eine Kolegin, die wie ich TCM macht, hat mich von Anfang an geschnitten und als Konkurent betrachtet. Wir sind insgesamt 8 Leute von denen ich eigentlich nur zwei zu Gesicht bekomme und außer einer Ausnahme(gute Freundin von Vermieterin) verstehe ich mich sonst mit allen prima.
Alles in allem, ist das ein triftiger Kündigungsgrund? und muß ich die Praxis in drei Monaten verlassen oder habe ich ein Recht zu bleiben? Die Kündigung scheint mir sehr konstruiert und unfair, da sie aus heiterem Himmel und ohne Vorgespräch statt fand. Die Kündigung habe ich natürlich nicht unterschrieben.
Hallo Anton,
Also hier muß ich Passen,Ich denke mal das die Kündigung nur möglich wird, ist diese Begründung auch im MV Festgehalten.Glaube auch das dich niemand Kündigen kann, nur weil du keine Werbung für sie machst? Leider denke ich bei"ich würde mich in der Praxisgemeinschaft nicht einfügen" schon eine Klausel im Untermietsrecht gibt? Leider habe ich im Gewerbe Mietrecht, nicht wirklich viel Erfahrung und möchte dich nicht weiter Verunsichern. Doch ich denke hier gibt es bestimmt Experten die dir genaueress sagen können? LG Uwe
Hallo, gibt es einen schriftlichen Mietvertrag? So oder so würde ich überlegen, ob dies ein guter Impuls ist der Dich auffordert an eine bessere Stelle zu gehen. Bei mieser Stimmung wird auch die Arbeit mies und überträgt sich auf alle Patienten. Schlank und elegant gehen, statt anzuhaften wäre meine Idee dazu.
Also wenn es nach meiner Meinung geht, fände ich es nicht berechtigt Dich zu kündigen.
Wie es rechtlich läuft müsstest Du Dich bei einem Anwalt informieren. Es gibt immer wieder mal so gratis Anwalts-Info-Tage (weiß nicht genau wie das heißt), informier’ Dich doch mal bei Deiner Heimatgemeinde.
Mfg
Ich bin zwar kein Experte in solchen Sachen, ich vermiete aber selber gewerblich Ladenflächen. So eine Kündigung erscheint mir aber sehr skuril, da es nicht so einfach ist, jemanden mit so einer Begründung zu kündigen.
Ich empfehle, einen Anwalt einzuschalten, da die Chancen gut stehen, dagegen anzugehen.
Auf der anderen Seite würde ich darüber nachdenken, eine andere Fläche zu suchen, denn wenn die Gemeinschaft nicht paßt, kommt es früher oder später sowieso zum Streit.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Ralf Wachsmuth
leider bin ich für diese Art der Fragestellung der falsche Ansprechpartner. Im Bezug auf Kündigungsrecht, vor allem im Bezug auf Gemeinschaftspraxen, kenne ich mich nicht allzu gut aus.
Ich hoffe, Sie finden noch einen guten Ansprechpartner für Ihr Problem.
Mit freundlichen Grüßen,
hast Du einen befristeten oder unbefristeten Untermietvertrag?
Spezielle Kündigungsklauseln?
Schriftliche Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft im Mietvertrag?
Grüße
Dino
seit mitte Februar 2011 habe ich mich für zwei Tage pro Woche
in ein Praxis einer Praxisgemeinschaft für Heilpraktiker
eingemietet, wobei es nur eine Hauptmieterin gibt, ich arbeite
selbständig…
Nun kommt meine Raumvermieterin, die den Raum die restlichen
Tage nutzt , vorgestern in meine Praxis und kündigt mir die
Räumlichkeit mit der Begründung mein Internetauftritt wäre zu
selbstbewußt, ich würde die Praxisgemeinschaft nicht erwähnen
und ich würde mich in der Praxisgemeinschaft nicht einfügen
bzw. harmonieren, dabei sind die Praxisräume fast immer lehr… und muß
ich die Praxis in drei Monaten verlassen oder habe ich ein
Recht zu bleiben? Die Kündigung scheint mir sehr konstruiert
und unfair, da sie aus heiterem Himmel und ohne Vorgespräch
statt fand. Die Kündigung habe ich natürlich nicht
unterschrieben.
Hallo,
mir ist die Anfrage heute erst aufgefallen. Entschuldigen sie die späte Antwort. Allerdings kann ich nichts dazu sagen. Ich weiß es nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz