Kündigung meines Untermieters durch den Vermieter

Hallo zusammen,
mein Vermieter dreht (in meinen Augen) am Rad

Ich habe eine kleine Praxis, wo ich einen Raum, mit Genehmigung untervemietet habe.
In letzter Zeit wurden durch meinen Untermieter am Abend/Nacht die Fenster gekippt gelassen.
Der Vermieter hat es bei seinem abendlichen Kontrollgang bemerkt und (angeblich) von aussen zugezogen und mich aufgefordert die Fenster am Abend/Nacgtr geschlossen zu lassen, da er Angst vor eingefrorenen Leitungen und den zufolge einem Wasserschaden hat. Was in meinen Augen ein Blödsinn ist, da die Heizung an ist.
Ich habe es meinem Untermieter auch mit geteilt, dass die Fenster abends geschlossen werden müssen.
Vorgestern war es wieder und er hat mir eine Abmahnung geschickt

Ich musste leider feststellen, dass trotz meiner Bitte das Fenster heute wieder offenstand. Es ergeht hiermit 1. Abmahnung wegen Missachtung von Anweisungen zur Gebäudesicherheit.Die Zustimmung zur Untervermietung wird bis auf weiteres widerrufen, und ich fordere Sie auf, das im Moment bestehende Untermietverhältnis, ordentlich mit der vereinbarten Kündigungsfrist zu beenden.

Gestern hat er meinem Untermieter auf dem Hof gekündigt.
Mein Untermieter hat das Gezetter satt und wird am Montag schon ausziehen.

Ist das rechtens, dass der Vermieter, nach der ersten Abmahnug eine Kündigung ausspricht und darf er eigentlich meinem Untermieter einfach so kündigen?

Jestzt stehe ich da und weiss nicht wie ich gesamte Miete aufbringen soll, da auch die Zustimmung zur Untervermietung aufgehoben wurde.
Darf sich der Vermieter bei der Auswahl des Untermieters auch einmischen?

Fragen über Fragen, ich weiß, aber vllt kann mir jemand weiterhelfen

Vielen DANK vorab

Hallo !
Praxis ? Also Gewerbemietvertrag. Das ist in sofern schlecht, weil da die allgemeinen Mietrechtbestimmungen nicht gelten.

Allerdings muss sich auch hier ein Vermieter an das Gebot der Sachlichkeit und Objektivität halten, heißt der Vorwurf (Schädigung der Bausubstanz) muss tatsächlich und nicht nur vermutet gegeben sein.

Und er kann/darf den U-Mieter nicht kündigen. Denn der hat mit dem VM keinen Vertrag. Du bist der Vermieter des Untermieters, also müsstest Du ihm bei Verstößen kündigen.
Evtl. ergäbe sich dann ein Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter wegen des Ausfalls der Untermiete. Warum, weil die Kündigung und das Einmischen unzulässig war.

MfG
duck313

Vielen Dank!!!