Kündigung Meinungsverschiedenheit

Guten Tag,

Ich habe mich schon versucht selbst zu informieren und auch die Suche hier zu nutzen, doch genau wurde ich nicht fündig. Google half ebenso wenig.

Allgemeines:

Die Person ist seit Dezember in einem Supermarkt als Aushilfskraft auf 400 Euro Basis angestellt und arbeitet seitdem 3 mal die Woche. Sie hat sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen, kam nur einmal zu spät, fehlte aus Krankheitsgründen 4 Tage, arbeitete immer mit viel Elan und erledigte seine Aufgaben gründlich.
Ihre Aufgaben bestehen darin, sich um das Lager und die ankommenden neuen Waren zu kümmern, dass diese in den Regalen landen.

Der Arbeitsvertrag ist seit Dezember 2010 ausgeschrieben und sagt, dass die ersten 3 Monate Probezeit sind und eine Kündigungsfrist von 3 Tagen beinhaltet.
„Nach Ablauf der ersten 3 Monate kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Somit ist die Person aus der Probezeit und hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der 2 Jahre läuft.

Problem:

Die Person hatte vor kurzem eine Operation und fiel dementsprechend 2 Tage aus, aber hatte ,als sie wieder anfing, noch leichte Schwierigkeiten mit dem Heben von schweren Waren und war dementsprechend etwas langsamer.

Daraus folgte, dass der Filialleiter der Person einige Sprüche an den Kopf warf, was sie erst mit Gelassenheit hinnahm. Jedoch nach dem letzen Spruch bat sie den Filialleiter solche Bemerkungen zukünftig zu unterlassen, da diese der Person schlechte Laune verschaffen. Darauf folgte ein weiter Spruch vom Chef, dass man mit schlechter Laune nicht im Verkauf arbeiten dürfe.
Dies hat dann ausgereicht, damit die Person einen Gegenspruch brachte, der wie folgt lautet:

„Ich arbeite als Aushilfskraft und bin somit nicht direkt im Verkauf tätig, sondern in der Logistik.“

Das fand der Filialleiter gar nicht witzig und die verbale Auseinandersetzung ging weiter. Am Ende dieser hieß es von seiner Seite aus, dass ich gleich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und nach Hause gehen könne.
Nun war es so, dass die Person in noch darauf hinwies, dass sie es respektlos finde, wenn man ihr solche Sprüche an den Kopf werfe.

Das war dem Filialleiter egal und er gab der Person einen Aufhebungsvertrag. Sie schaute ihn sich an und sah nur die erste Zeile, in der Stand:
„Beide Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis zum _____ in beiderseitigem Einvernehmen endet.“

Sie beschloss diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, weil sie damit nicht einig war und ging nach Hause auf den Befehl ihres Vorgesetzten.

Nun erschien sie heute erneut im Supermarkt und wollte wie gewohnt arbeiten. Jedoch bis der stellvertretende Filialleiter ankam und sich wunderte, dass die Person noch da ist.
Sie gingen in das Büro und wollten das klären. Jedoch hat dieser Stellvertreter der Person auch nur einen neuen Aufhebungsvertrag hingehalten und sie weigerte sich wieder diesen zu unterschreiben.
Daraus folgte, dass er die Person nach Hause schickte.

Eine Kündigung soll noch folgen mit der Begründung von wirtschaftlichen Gründen.

Meine Fragen:

  1. Wie sieht das nun aus, ist der Grund gerechtfertigt? Die Filiale sucht die ganze Zeit über nach neuen Packern, somit müsste der Grund eigentlich ungültig sein oder falls sie eine neue Person einstellen.

  2. In wiefern kann die Person sich zur Wehr setzen?
    Die Person hat nichts falsch gemacht, sondern nur eine Meinungsverschiedenheit mit dem Filialleiter gehabt.

  3. Kann die Person einfach nach Hause geschickt werden und sind die 4 Monate Befristung nun völlig umsonst?

  4. Darf die Person sich an die Zentrale wenden?
    Die Person weiß, dass der Filialleiter seinen Beruf nur halbherzig ausübt und die Mitarbeiter sowie das Lager darunter zu leiden hat. Es wird immer bestellt ohne Rücksicht auf das Lager, das schon am explodieren ist, zu achten.

  5. Wird die Person noch bezahlt?

Ich habe mich über folgende Seiten informiert, bin jedoch noch nicht viel schlauer daraus geworden.

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=552

http://www.job-pages.de/pdf-recht/9-kuendigung.pdf

http://www.job-pages.de/pdf-recht/10-betiebsbed-kuen…

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Der Arbeitsvertrag ist seit Dezember 2010 ausgeschrieben und
sagt, dass die ersten 3 Monate Probezeit sind und eine
Kündigungsfrist von 3 Tagen beinhaltet.
„Nach Ablauf der ersten 3 Monate kann das Arbeitsverhältnis
mit einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende
eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Somit ist die Person aus der Probezeit und hat einen
befristeten Arbeitsvertrag, der 2 Jahre läuft.

Sie beschloss diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, weil sie
damit nicht einig war und ging nach Hause auf den Befehl ihres
Vorgesetzten.

Hallo, das war eine kluge Entscheidung, denn sonst hätte das AA eine Sperrfrist von bis zu 3 Monaten ausgesprochen.

Jedoch bis der stellvertretende Filialleiter
ankam und sich wunderte, dass die Person noch da ist.
Sie gingen in das Büro und wollten das klären. Jedoch hat
dieser Stellvertreter der Person auch nur einen neuen
Aufhebungsvertrag hingehalten und sie weigerte sich wieder
diesen zu unterschreiben.
Daraus folgte, dass er die Person nach Hause schickte.

Eine Kündigung soll noch folgen mit der Begründung von
wirtschaftlichen Gründen.

Meine Fragen:

  1. Wie sieht das nun aus, ist der Grund gerechtfertigt? Die
    Filiale sucht die ganze Zeit über nach neuen Packern, somit
    müsste der Grund eigentlich ungültig sein oder falls sie eine
    neue Person einstellen.

Wie oben geschrieben wurde, soll es sich um einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag von 2 Jahren handeln?
Bei einer Kü innerhalb der Probezeit muss die Kü nicht begründet werden,
bei Kü außerhalb der Probezeit muss eine Begründung erfolgen und
eine Kü in einem beristeten Arbeitsvertrag muss schon erhebliche Gründe vorliegen, damit ein Arbeitsgericht der Kü in einem befristeten AV zustimmt.

  1. In wiefern kann die Person sich zur Wehr setzen?

Kü-Schreiben abwarten und beim Arbeitsgericht eine Klage dann einreichen.

  1. Kann die Person einfach nach Hause geschickt werden und
    sind die 4 Monate Befristung nun völlig umsonst?

Natürlich kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer jederzeit nach Hause schicken, allerdings muss der Arbeitgeber dann ggf. diese Stunden vergüten,…

  1. Darf die Person sich an die Zentrale wenden?

Ja.

Die Person weiß, dass der Filialleiter seinen Beruf nur
halbherzig ausübt und die Mitarbeiter sowie das Lager darunter
zu leiden hat. Es wird immer bestellt ohne Rücksicht auf das
Lager, das schon am explodieren ist, zu achten.

Das interessiert die Zentrale nicht, wohl aber, wie es zur Kü bzw. zum Aufhebungsvertrag kommen konnte.

  1. Wird die Person noch bezahlt?

Natürlich, bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Ich habe mich über folgende Seiten informiert, bin jedoch noch
nicht viel schlauer daraus geworden.

Schönen Tag.

Folgende Frage noch in den Anhang:

Muss vor der Kündigung noch eine Abmahnung kommen?
Die Person erhielt nie eine.

Oh man! Totaler Blödsinn von vorne bis hinten
Hi!

Hallo, das war eine kluge Entscheidung, denn sonst hätte das
AA eine Sperrfrist von bis zu 3 Monaten ausgesprochen.

Das ist pauschal vollkommener Blödsinn, es kommt verdammt nochmal auf die Hintergründe an!

bei Kü außerhalb der Probezeit muss eine Begründung erfolgen

Auch das ist vollkommener Bullshit - nenne mir doch mal eine Quelle, aus der das hervorgeht!

eine Kü in einem beristeten Arbeitsvertrag muss schon
erhebliche Gründe vorliegen, damit ein Arbeitsgericht der Kü
in einem befristeten AV zustimmt.

Das ist erneut totaler Unfug.
Wenn eine Kündigung gem. § 15, Abs. 3 TzBfG ermöglicht wird, dann ist eine Kündigung überhaupt kein Problem, sofern man sich innerhalb der Wartezeit befindet.

Generell kann eine ArbG überhaupt nie einer Kündigung zustimmen!
Ein ArbG kann bei Klage feststellen, ob die Kündigung das Ende des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt hat oder auch nicht.

Meine Güte, wenn Du keine Ahnung hat, dann halte Dich mit Deiner Mentaldiarrhoe verdammt nochmal zurück!
Es kann echten Schaden anrichten!

Genervt
Guido

1 „Gefällt mir“

Ziemlich aussichtslos
Hi!

Die Tatsache, dass im Vertrag eine Kündigung während der Befristung vereinbart ist (§ 15, Abs. 3 TzBfG) im Zusammenhang mit der Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate existiert (§ 1, Abs 1 KSchG), mach eine Kündigung für den AG recht einfach.

Einen Grund braucht er generell für eine Kündigung nicht anzugeben, es sei denn, er kündigt außerordentlich (also fristlos), und der Arbeitnehmer verlangt nach dem Grund.

Ändern könnte natürlich ein greifender Manteltarifvertrag etwas, allerdings kann man dazu nur etwas sagen, wenn dieser auch bekannt ist.

Natürlich muss der AG zahlen, und das muss er auch bis zum Ende der Beschäftigung (also auch innerhalb einer Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist).

Sorry, ich würde lieber etwas Anderes schreiben, allerdings beschränke ich mich auf rechtliche Fakten, statt irgendeinen wild fantasierten Müll zu antworten, der sich zwar besser anhört, aber nicht der Realität entspricht.

Gruß
Guido

Hallo,

nochmal ein anderer Aspekt…

Die Person ist seit Dezember in einem Supermarkt als
Aushilfskraft auf 400 Euro Basis angestellt

kam nur einmal zu spät

fehlte aus Krankheitsgründen 4 Tage

Die Person hatte vor kurzem eine Operation und fiel
dementsprechend 2 Tage aus, aber hatte ,als sie wieder anfing,
noch leichte Schwierigkeiten mit dem Heben von schweren Waren
und war dementsprechend etwas langsamer.

bat sie den Filialleiter solche Bemerkungen zukünftig zu unterlassen, da diese der Person schlechte Laune verschaffen.

Die Person weiß, dass der Filialleiter seinen Beruf nur
halbherzig ausübt

Das sind m. E. alles Dinge, die kein Arbeitgeber lange mitmacht. Seit Dezember ist noch nicht viel Zeit vergangen, aber besagte 400€ Kraft kam bereits zu spät, an mehren Tagen wegen Erkrankung auch gar nicht, kann nach einer OP nur langsam arbeiten, droht dem Filialleiter damit, „schlechte Laune“ zu kriegen, wenn sie kritisiert wird und weiß ganz genau, dass der Filialleiter sowieso unfähig ist…

Ob sich rechtliche Schritte hier lohnen, um noch einen (halben) Monatslohn rauszuschlagen, wage ich auch zu bezweifeln, aber vielleicht sollte man bei der nächsten Stelle einfach etwas mehr Biss zeigen oder sich gleich als Filialleiter bewerben, wenn man meint, dass man selber es besser machen würde. :smile:)

Viel Erfolg!

Update - Krumme Dinger
Anwaltsbesprechung hat ergeben, dass die Person weiterhin auf der Arbeit erscheint, um ihre Arbeitskraft anzubieten.

Daraus folgte, dass der Filialleiter, der die Person wieder nach Hause schickte, weil ihre Arbeitskraft nicht benötigt wird, erst zusagte eine Bestätigung zur Anwesenheit schriftlich nieder zu schreiben und eine Bestätigung für die nächsten Wochen, dass die Arbeitskraft nicht benötigt wird. Er sagte auch noch, dass er das später mache.

Die Person kam also später noch einmal zur Arbeit, um die Bestätigung abzuholen, jedoch erfolglos, da der Filialleiter sich genug Gedanken machen konnte, um dies nicht tun zu müssen und um einen Kündigungsgrund zu arrangieren.
Der Grund fürs Nicht-Bestätigen war:

„Sie sind ohne Arbeitsklamotten zur Arbeit erschienen.“

Grund dafür ist, dass der Person diese vom vorgesetzten und stellvertretenden Filialleiter abgenommen wurden.
„Die Person hat den Anweisungen ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten.“
( So lautet eine Zeile des Vertrags )

Daraufhin sagte der Filialleiter, dass die Person nun zu Zeiten arbeiten soll, welche vorher 1. nicht vereinbart waren (es wurden nur mündlich welche vereinbart) und 2. nicht einhaltbar sind, aufgrund von Schule.

Damit will er die Person rauskatapultieren. Jedoch ist im Bewerbungsschreiben erwähnt worden, dass die Person nachmittags viel Zeit habe und noch zur Schule gehe.