Schönen guten Abend,
wenn ich das richtig verstanden habe, sieht Ihre Problematik wie folgt aus:
Sie haben geplant, in eine neue Whg./Haus zu ziehen und haben das dem Vermieter auch mündlich mitgeteilt. Aber ohne Auszugsdatum, weil Sie noch keine neue Wohnung haben. Der Vermieter wollte eine Absicherung bzw. was Schriftliches und hat um Ihre Kündigung gebeten. Sie haben - um Ärger zu vermeiden - eine Kündigung geschrieben. Aber mit welcher Frist denn überhaupt? Richtig wären drei Monate, wie sieht es bei Ihnen aus?
Nun denn, die Zeit verstrich, sie fanden keine neue Wohnung - jetzt rückt der Kündigungstermin näher und der Vermieter will, dass sie zum Termin ausziehen. Aufschub duldet er keinen.
So, rein rechtlich sehe ich die Sache so: Wenn Sie ordnungsgemäß gekündigt haben, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Mal angenommen, Sie kündigen am 28.01. zum 30.04.2012 - dann wäre Ihr letzter Tag in der alten Wohnung der 30.04.2012, bis einschl. diesem Tag müssen Sie Miete zahlen. Der Vermieter hat die Kündigung akzeptiert - er kann also guten Gewissens davon ausgehen, dass Sie ausziehen. Und er muss nicht zustimmen, wenn Sie nicht ausziehen wollen, weil Sie keine neue Whg. haben. Für ihn ist letzter Tag des Mietverhältnisses nach meinem Beispiel der 30.04.
Also bleibt Ihnen nur, bis zum 30.04. ganz fix eine Wohnung zu finden.
So, der Tag kommt, sie haben keine Wohnung. Natürlich können Sie nicht mit Kind, Kegel und Sack und Pack auf die Straße ziehen. Also bleiben Sie in der Wohnung, sind natürlich verpflichtet, dafür Miete zu zahlen. Aber der Vermieter kann klagen, dass sie ausziehen und er wird Recht bekommen und sie a) eine Menge Stress und b) eine Menge Kosten an den Hals.
Stellen Sie sich vor, der Vermieter hat ab 01.05. mit einer anderen Familie einen Mietvertrag gemacht. Die rücken am 01.05. mit Kind, Kegel, Sack und Pack und Möbelwagen an und sie sind noch nicht ausgezogen und tun das auch so bald nicht (jedenfalls so lange nicht, bis sie eine andere Wohnung haben). Jetzt kann der neue Mieter gegen den Vermieter vorgehen, der wird aber gegen Sie vorgehen und sie zahlen die Party. Z.B.: Einlagerung der Möbel des neuen Mieters, Unterbringungskosten des neuen Mieters (Hotel), Gerichts- und Anwaltskosten. Sie sehen: Das wird verdammt teuer und gibt jede Menge Ärger.
Umgekehrt würden Sie auch auf die Barrikaden gehen, wenn sie ab 01.05. eine neuen Wohnung gemietet haben aber der Vormieter dann noch drin sitzt, Sie aber ihre alte Wohnung gekündigt haben.
Und jetzt mal meine ganz persönliche Meinung, die ich nicht böse, aber doch ehrlich meine: Ist es nicht ein wenig behämmert, eine Wohnung zu kündigen, so lange man keine neue hat? Und dann noch mit drei Kindern???
Also mein Tipp: Reden Sie mit dem Vermieter. Fragen Sie, ob er schon einen neuen Mieter hat. Wenn nicht, bieten Sie ihm an, 50 Euro mehr Miete im Monat zu zahlen, dafür aber dort wohnen bleiben zu dürfen.
Rein rechtlich sitzen Sie am kürzeren Hebel, es hilft also nur noch hoffen, beten und bitten.
Viel Glück!
Micha