Kündigung Mieter , aber kein Auszug

Folgender Fall:

Eine Wohung ist an ein Paar vermietet. Beide sind Mieter.
Beide kündigen die Wohnung fristgerecht. Es zieht allerdings nur einer der Mieter aus. Der andere verbleibt in der Wohnung, da keine neue Wohnung.

Frage :

  1. Wer ist für die ausstehenden Mietzahlungen haftbar ?

  2. Kann der Vermieter dem verbleibenden Mieter nach dessem Auszug, weitere Kosten in Rechnung stellen, da er keinen Nachmieter suchen konnte ??

Hallo,

Eine Wohung ist an ein Paar vermietet. Beide sind Mieter.
Beide kündigen die Wohnung fristgerecht. Es zieht allerdings
nur einer der Mieter aus. Der andere verbleibt in der Wohnung,
da keine neue Wohnung.

Frage :

  1. Wer ist für die ausstehenden Mietzahlungen haftbar ?

Vorerst einmal der, der noch in der Wohnung verbleibt, wobei der Ausgezogene vermutlich mit der Kaution noch haften dürfte, kommt aber auf den Mietvertrag drauf an. Dies gilt natürlich nur für Mietzahlungen, die nach dem Auszug entstanden sind.

  1. Kann der Vermieter dem verbleibenden Mieter nach dessem
    Auszug, weitere Kosten in Rechnung stellen, da er keinen
    Nachmieter suchen konnte ??

***Der Vermieter müsste der weiteren Nutzung der Wohnung durch den derzeitigen Mieter widersprechen und/oder Räumungsklage erheben; er kann aber auch mit dem derzeitigen Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen. Das ist eine Sache zwischen dem derz. Mieter und dem Vermieter.

si

  1. Wer ist für die ausstehenden Mietzahlungen haftbar ?

Vorerst einmal der, der noch in der Wohnung verbleibt, wobei
der Ausgezogene vermutlich mit der Kaution noch haften dürfte,
kommt aber auf den Mietvertrag drauf an. Dies gilt natürlich
nur für Mietzahlungen, die nach dem Auszug entstanden sind.

Man muss nicht zu allem irgendetwas schreiben. Das was hier geschrieben wurde ist absoluter Mist.

Natürlich sind beide aus dem Mietvertrag schadenersatzpflichtig.
Zu prüfen ist, ob aus dem Schadenersatz schon wieder Mietforderungen aus dem inzwischen wieder gültigen Vertrag geworden ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html

vnA

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