Hallo,
Eine Wohung ist an ein Paar vermietet. Beide sind Mieter.
Beide kündigen die Wohnung fristgerecht. Es zieht allerdings
nur einer der Mieter aus. Der andere verbleibt in der Wohnung,
da keine neue Wohnung.
Frage :
- Wer ist für die ausstehenden Mietzahlungen haftbar ?
Vorerst einmal der, der noch in der Wohnung verbleibt, wobei der Ausgezogene vermutlich mit der Kaution noch haften dürfte, kommt aber auf den Mietvertrag drauf an. Dies gilt natürlich nur für Mietzahlungen, die nach dem Auszug entstanden sind.
- Kann der Vermieter dem verbleibenden Mieter nach dessem
Auszug, weitere Kosten in Rechnung stellen, da er keinen
Nachmieter suchen konnte ??
***Der Vermieter müsste der weiteren Nutzung der Wohnung durch den derzeitigen Mieter widersprechen und/oder Räumungsklage erheben; er kann aber auch mit dem derzeitigen Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen. Das ist eine Sache zwischen dem derz. Mieter und dem Vermieter.
si