Hallo Marianne,
ich brauche dringend Hilfe, und zwar muß ich meiner Mieterin
kündigen, möchte die Sache aber rechtlich richtig machen,
damit ich selber in das Haus einziehen kann. Sie hat mir
gedroht nicht auszuziehen, aber ich brauche die Wohnung
dringend selber. Wo finde ich im Internet Musterbriefe für
solche Fälle? Bin für jede Hilfe dankbar.
Setze Dich bitte mit mir in Verbindung, wenn Du nähere Hinweise möchtest.
Es sind folgende Rückfragen schon jetzt notwendig: Welche Gründe bestehen, dass Du die bisherige Wohnung verlassen musst ? Sind in dem Gebäude, in welches Du einziehen willst noch weitere Wohnungen von Dir? Wenn ja, warum soll ausgerechnet dieser Mieterin gekündigt werden ? Hast Du noch andere Wohnungen vermietet und weshalb kommen diese nicht infrage ? Seit wann wohnt die Mieterin in der Wohnung ? Welche Vereinbarungen bezüglich der Kündigungsfristen stehen im Mietvertrag. Wie groß (Personenzahl) ist Dein Haushalt und wie groß ist der Haushalt der Mieterin ? Wieviel qm hat diese Wohnung ? Gab es eine von der Mieterin zurück gewiesene Mieterhöhung innerhalb der letzten sechs Monate, die die Mieterin möglicherweise als Grund der jetzigen Eigenbedarfskündigung anführen könnte mit dem Hinweis, der Eigenbedarf sei vorgeschoben ? Gibt es Unstimmigkeiten wegen Nebenkosten ? Gibt es Streit wegen Mängeln oder unpünktlichen Mietzahlungen ? Gibt es Beschwerden anderer Mieter in dem Haus, das die Kündigung ausgelöst hat ?
Ich weiss, dies sind viele Fragen, aber es sind Fragen, die man bei der Klärung einer Eigenbedarfskündigung sowohl - wenn man Mieter oder auch Vermieter - vertritt stellen muss. Denn aus den Vorgängen kann man tatsächlich eine Begründung aufbauen, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist oder aber man muss dem Mieter erklären, dass es sinnvoll ist, sich eine Wohnung zu suchen. Oder, auf die Seite des Vermieters gerichtet, ob man diesem erklären muss, dass er aus Kostengründen die Finger von einer Kündigung unter diesem Aspekt lassen soll.
Eine einfachere Möglichkeit wäre auch, selbst in das Haus, sofern dort anderer Wohnraum frei ist oder wird einzuziehen, wenn das Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen hat. Voraussetzung ist aber, dass eine Kochgelegenheit, ein Bad und Wohnräume vorhanden sind. Insbesondere muss die Kochgelegenheit und das Bad vorhanden sein. Die Anzahl der Zimmer ist egal. Dann kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen mit einer um drei Monate verlängerten Kündigungsfrist ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Der Mieter hat in diesem Fall grundsätzlich kein Widerspruchsrecht.
Hier werden die meisten Fehler von Vermietern gemacht. Statt dass mit dem Sonderkündigungsrecht hier gekündigt wird, wird wegen Eigenbedarf gekündigt. Und damit hat der Mieter ein Widerspruchsrecht.
Setze Dich wegen der speziellen Probleme direkt mit mir in Verbindung. Werde Dir dann eine Fax-Nr. mitteilen. Darf Dich dann auch bitten mir den Mietvertrag zu faxen mit dem Mietbeginn und den Kündigungsfristen.
Gruss Günter