Unser Mietvertrag ist jetzt 15 Jahre. Müssen wir im Falle einer Kündigung die Kündigungsfrist §565II BGB, von über einem Jahr einhalten? Wir wollen in eine altersgerechte Wohnung ziehen. (Wohnen ab 60.de), Wir wohnen im DG. und sind 70/72 Jahre. Der Eigentümer und seine Mutter wohnen mit im Haus, es sind 3 Wohnungen vorhanden. Vielen Dank für eine kurze Rückantwort.
[verschoben von Plauderei nach Mietrecht vom www Team]