Kündigung Mietfrage

Unser Mietvertrag ist jetzt 15 Jahre. Müssen wir im Falle einer Kündigung die Kündigungsfrist §565II BGB, von über einem Jahr einhalten? Wir wollen in eine altersgerechte Wohnung ziehen. (Wohnen ab 60.de), Wir wohnen im DG. und sind 70/72 Jahre. Der Eigentümer und seine Mutter wohnen mit im Haus, es sind 3 Wohnungen vorhanden. Vielen Dank für eine kurze Rückantwort.

[verschoben von Plauderei nach Mietrecht vom www Team]

Die Verlängerung der Kündigungsfrist gilt nicht für Kündigungen durch den Mieter.

Im Übrigen ist die Frist woanders geregelt, nämlich in § 573c Absatz (1) und verlängert sich höchstens auf 9 Monate.

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Also noch mal zur Klarstellung:
Mieter immer 3 Monate , außer es ist im Vertrag eine Mindestmietzeit wirksam vereinbart.
Die Fristen je nach Mietdauer( 3, 6, 9 und alt 12 Monate) gelten nur für den Vermieter.

Dein genannter Paragraf ist älter als 25 Jahre und nicht mehr aktuell! Er wurde durch die Mietrechtsreform 2001 abgelöst und - wie von Valoo bereits erklärt - durch den § 573c Abs. 1 BGB ersetzt:

"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich ....." Abs. 4: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 ... abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

Die vertraglich mögliche Mindestmietzeit von max. 48 Monaten kommt im Fragefall nicht (mehr) zur Anwendung.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

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