Kündigung Mietverhältnis per Einschreiben

Hallo,

jemand hat am 25.1. ein Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter geschickt und zum 30.4. gekündigt. Daher muss das Schreiben ja bis 31.1. beim Vermieter sein.

Nun meine Frage: als dieser jemand nach dem Sendungsstatus geschaut hat steht da, dass der Empfänger benachrichtigt ist und den Brief abholen muss.

Frage: wenn der Vermieter nun den Brief erst nach 1 Woche abholt (solange hat er ja Zeit) was ist dann mit der Kündigung? Gilt für die Einhaltung der Frist der Poststempel des Verschickens, wann der Postbote versucht hat den Brief zuzustellen oder wann der Vermieter den Brief abholt?

Danke im voraus.
Grüße

BGB §573c

Daher muss das Schreiben ja bis 31.1. beim Vermieter sein.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Nun meine Frage: als dieser jemand nach dem Sendungsstatus
geschaut hat steht da, dass der Empfänger benachrichtigt ist
und den Brief abholen muss.

… welcher damit als zugestellt gilt und die Frist läuft.

Gruß

Stefan

Hallo,

danke für Deine Antwort. Ich muss dann aber nochmal ganz doof nachfragen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Also bis zum 3.2. Aber was ist wenn der Vermieter den Brief erst am 4.2. abholt?

… welcher damit als zugestellt gilt und die Frist läuft.

Also gilt er jetzt schon als zugestellt und die Frist ist gewahrt?

Grüße
Jessica

Hallo,

er gilt nur dann schon jetzt als zugestellt, wenn die Zustellung über PZU (http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde), veranlasst durch einen Gerichtsvollzieher erfolgte.

Ansonsten ist er zugestellt, wenn er abgeholt wird.

VG
EK

Hallo,

okay, dann könnte es also ein Problem werden.

Wie ist es dann wenn man persönlich das Kündigungsschreiben dem Vermieter vorbeibringt? Und wenn er nicht da ist: gilt es auch als zugestellt wenn man es mit Zeugen in den Briefkasten wirft?

Grüße
Jessica

Hallo,

okay, dann könnte es also ein Problem werden.

jupp.

Wie ist es dann wenn man persönlich das Kündigungsschreiben
dem Vermieter vorbeibringt? Und wenn er nicht da ist: gilt es
auch als zugestellt wenn man es mit Zeugen in den Briefkasten
wirft?

Das geht selbstverständlich. Die Kündigung gilt als zugestellt, wenn sie in den Hoheitsbereich des Vermieters gelangt ist. Und dazu gehört auch sein Briefkasten.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo !

Damit wäre ja das preiswertere „Einwurf-Einschreiben“ sicherer als das Übergabe-Einschreiben.

MfG
duck313

Hallo,

vielen Dank! Jetzt bin ich schlauer :smile:

Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

gilt es auch als zugestellt wenn man es mit Zeugen in den Briefkasten wirft?

Die Kündigung gilt als zugestellt, wenn sie in den Hoheitsbereich des Vermieters gelangt ist. Und dazu gehört auch sein Briefkasten.

vielen Dank! Jetzt bin ich schlauer

als Laie (kein Jurist) kann ich mir aber vorstellen dass es auch wichtig sein könnte dass der Zeuge auch den genauen Inhalt des Schreibens bezeugen kann. Dem Mieter dürfte es wohl relativ wenig nutzen wenn der Zeuge nur bezeugen kann dass ein Brief in den Briefkasten geworfen wurde.

Gruß
N.N

Hallo !

Damit wäre ja das preiswertere „Einwurf-Einschreiben“ sicherer
als das Übergabe-Einschreiben.

ist es in diesen fällen auch!

Michael

Hallo,

keines der Einschreiben beweist, dass es eine Kündigung war, die da übergeben/eingeworfen wurde. VM

Sicher ist nur der Bote, der nicht identisch mit dem Mieter ist und im Streitfall bezeugen kann, was (Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter) wann (Tag und Uhrzeit) wo (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) in welchen Kasten (den des Vermieters des Mieters) geworfen hat.

VG
EK

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