jemand hat am 25.1. ein Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter geschickt und zum 30.4. gekündigt. Daher muss das Schreiben ja bis 31.1. beim Vermieter sein.
Nun meine Frage: als dieser jemand nach dem Sendungsstatus geschaut hat steht da, dass der Empfänger benachrichtigt ist und den Brief abholen muss.
Frage: wenn der Vermieter nun den Brief erst nach 1 Woche abholt (solange hat er ja Zeit) was ist dann mit der Kündigung? Gilt für die Einhaltung der Frist der Poststempel des Verschickens, wann der Postbote versucht hat den Brief zuzustellen oder wann der Vermieter den Brief abholt?
Wie ist es dann wenn man persönlich das Kündigungsschreiben dem Vermieter vorbeibringt? Und wenn er nicht da ist: gilt es auch als zugestellt wenn man es mit Zeugen in den Briefkasten wirft?
Wie ist es dann wenn man persönlich das Kündigungsschreiben
dem Vermieter vorbeibringt? Und wenn er nicht da ist: gilt es
auch als zugestellt wenn man es mit Zeugen in den Briefkasten
wirft?
Das geht selbstverständlich. Die Kündigung gilt als zugestellt, wenn sie in den Hoheitsbereich des Vermieters gelangt ist. Und dazu gehört auch sein Briefkasten.
Gruß
loderunner (ianal)
gilt es auch als zugestellt wenn man es mit Zeugen in den Briefkasten wirft?
Die Kündigung gilt als zugestellt, wenn sie in den Hoheitsbereich des Vermieters gelangt ist. Und dazu gehört auch sein Briefkasten.
vielen Dank! Jetzt bin ich schlauer
als Laie (kein Jurist) kann ich mir aber vorstellen dass es auch wichtig sein könnte dass der Zeuge auch den genauen Inhalt des Schreibens bezeugen kann. Dem Mieter dürfte es wohl relativ wenig nutzen wenn der Zeuge nur bezeugen kann dass ein Brief in den Briefkasten geworfen wurde.
keines der Einschreiben beweist, dass es eine Kündigung war, die da übergeben/eingeworfen wurde. VM
Sicher ist nur der Bote, der nicht identisch mit dem Mieter ist und im Streitfall bezeugen kann, was (Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter) wann (Tag und Uhrzeit) wo (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) in welchen Kasten (den des Vermieters des Mieters) geworfen hat.