Kündigung Mietvertag - Welches Datum ist richtig?

Hallo zusammen!

Ich will zum 01. November 2010 umziehen und habe heute meinen bestehenden Mietvertrag zum 01.11.2010 gegündigt. Die Kündigungsfrist ist laut Mietvertrag 3 Monate.

Ist das richtig, das ich zum 01.11.2010 gekündigt habe oder hätte ich zum 31.10.2010 kündigen müssen? Kann mein Vermieter mir da noch nen Strick draus drehen?

Danke für die Hilfe!

Hallo monologist,

Das Kündigungsdatum ist OK, da Du angibst das Du zum 01.11.2010 kündigst. Da kann der Vermieter nicht zu Deinem Nachteil handeln. Vor allem weil Du die Kündigungsfrist eingehalten hast.

Gruß
MMLS

Hallo!

Danke für die Antwort. kann ich meinem Vermieter denn noch eine Kündigung mit geändertem Datum zu schicken bzw wäre das sinnvoll? So das die Erste nichtig wird?

Hallo!

Also laut Mieterverbund kannst du einfach direkt ab sofort den Mietvertrag kündigen zu 31.10.2010 und die drei Monatsmieten zahlst du dann ab August - also August, September, Oktober.

hoffe, ich konnte dir helfen.

Liebe Grüße,
Zooz

Soweit ich weiß ist es egal ob ein tag dran gehängt wird, voraussetzung ist das die drei monate eingehalten werden,du könntest auch 4 monate im voraus kündigen,und miete muß bis zu dem tag der ausgesprochenen kündigung gezahlt werden

lG Wolfgang

Hallo,

das Datum ist egal. Du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Du hast jetzt zum 01.11.2010 gekündigt, somit hast du die Kündigungsfrist eingehalten. Du kannst zum Beispiel auch zum 01.01.2011 kündigen. Dann hast du halt eine Küdnigungsfrist von 5 Monaten.

mfg Uwe

Hallo!

Ich denke, du hast das richtig gemacht, denn der 31.10. gehört ja noch zum letzen Monat in dem du Miete zahlst. Einen Strick wird/ kann er dir nicht daraus drehen.

Alles Gute für dich!

Ist das richtig, das ich zum 01.11.2010 gekündigt habe oder
hätte ich zum 31.10.2010 kündigen müssen? Kann mein Vermieter
mir da noch nen Strick draus drehen?

Danke für die Hilfe!

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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

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Hallo!

Ich denke, du hast das richtig gemacht, denn der 31.10. gehört ja noch zum letzen Monat in dem du Miete zahlst. Einen Strick wird/ kann er dir nicht daraus drehen.

Alles Gute für dich!

Ist das richtig, das ich zum 01.11.2010 gekündigt habe oder
hätte ich zum 31.10.2010 kündigen müssen? Kann mein Vermieter
mir da noch nen Strick draus drehen?

Danke für die Hilfe!

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Hallo!

Ich denke, du hast das richtig gemacht, denn der 31.10. gehört ja noch zum letzen Monat in dem du Miete zahlst. Einen Strick wird/ kann er dir nicht daraus drehen.

Alles Gute für dich!

Ist das richtig, das ich zum 01.11.2010 gekündigt habe oder
hätte ich zum 31.10.2010 kündigen müssen? Kann mein Vermieter
mir da noch nen Strick draus drehen?

Danke für die Hilfe!

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Hallo,

bin mir nicht sicher ob das sinvoll ist. In dem Falle könnte DIr der Vermieter das neue Kündigungsdatum als Eingang zu Grunde legen und dann wäre der Fristablauf 01.12.2010.

Gruß,
MMLS

Hallo,
also gekündigt wird immer zum Monatsende, sonst mußt du ja für einen Tag anteilig noch Mite zahlen. Aber ich würde den VErmieter über dein mißgeschick informieren und glaube nicht das er dir da etwas anhaben kann.
Liebe Grüße

Hallo,
richtig wäre natürlich der 31.10.2010 gewesen, ich glaube aber nicht, dass der Vermieter einen Strick draus dreht.
Ich würde ihn anrufen, oder noch einen Brief hinterher schicken, dass Du zum 31.10.2010 ausziehen willst, und die wohnung zum 1.11.2010 wieder vermietet werden kann.
Es ist grundsätzlich so dass man den letzten Tag der Nutzung angibt, egal ob Wohnung, Telefon, … gekündigt wird.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Petra