Kündigung Mietvertrag

Hallo.

Kurze Frage zur Kündigung:

Es besteht ein Mietvertrag mit „zwei“ aufgeführten Mietern in diesem.

-Ein Mieter ist ohne Verwandschaftsverhältnis zum Vermieter.
-Der andere Mieter ist 2. Grad mit dem Vermieter verwandt.

Wie kann nun eine Kündigung des Mietvertrages aussehen? Allerdings nur für den Mieter der „ohne“ Verwandschaftsverhältnis zum Vermieter steht.

§ 573 BGB Abs.2 Punkt 1 & Punkt 3 kommen nicht in Betracht.

Langfristige Strategie wäre Mieterhöhung.

Möglich wäre auch, dass man den Mitmieter aus dem Mietvertrag entlässt, so dass der andere Miete die volle Miete alleine nicht mehr zahlen kann und vielleicht gezwungen ist, eine andere kleinere Wohnung zu beziehen.

Kurzfristig könnte man ihm anbieten, dass er gegen Zahlung einer Abfindung auszieht.

Also um die Mietkosten geht es nicht, die sind auch alleine ohne Probleme tragbar, selbst eine Mieterhöhung.

Explizit geht es darum, dass man den Mieter „ohne“ Verwandschaftsverhältnis zum Vermieter loswerden möchte und der Mieter mit Verwandschaftsverhältnis 2.Grad in der Wohnung verbleiben soll.
Grund dieser Miettrennung sind private Konflikte zwischen den beiden Mietern.
Fallbeispiel: Ein Päärchen trennt sich, wohnen aber noch zusammen. Einer der beiden ist der Enkel des Vermieters.
3 Zimmer Wohnung.

Noch eine kurze Anmerkung zur Abfindung, wenn eine Mietaufhebung oder Kündigung zum einsatz kommen würde, für dem Mieter ohne Verwandschaftsverhältnis.

Dieser hat vor 8 Monaten die Wohnung komplett Renoviert. Heißt komplette 3 Zimmer WHG 67qm neu gestrichen. 50qm Laminat verlegt. Neue Küche Eingebaut die auch verbaut bleibt. 7 Türen inkl. Türrahmen neu gestrichen & Griffe poliert. Im Bad komplett Fliesen abgeschlagen (neu gefliest wurde gewerblich gemacht) & neues Waschbecken angebracht. Die Materialkosten wurden vom Vermieter getragen, bis auf die Farben und ein paar Kleinteile. Es geht hierbei „nur“ um die Arbeitszeitkraft bzw. um die aufgebrachte Arbeit die von nöten war um diese Renovierungsarbeiten zu bewältigen.

Nun „soll/muss“ eben dieser Mieter ausziehen und der zweite Mieter im Mietvertrag mit dem Verwandschaftsverhältnis 2.Grades soll alleine in der Wohnung verbleiben.

Kann eine Abfindung für diese ganzen Arbeiten verlangt werden?

Man müsste den Inhalt des Mietvertrages prüfen.
Denkbar wäre, dass der Enkel mit Wirkung für den Mitbewohner die Wohnung kündigt und der Vermieter diese Kündigung akzeptiert. Danach zieht der Enkel wieder alleine in die Wohnung.

Also ich versuche es mal auf den Punkt zu bringen.
Ich bin vor 8 Monaten mit meiner damaligen Freundin in die Wohnung eingezogen, die Ihrem Opa gehört.
Damals habe ich alles Renoviert, wie bereits in meinem Beitrag davor beschrieben.
Nun haben wir uns getrennt und es wird von mir verlangt das ich ausziehen soll.
Meine EX-Freundin/Enkelkind vom Vermieter will und soll in der Wohnung bleiben. Wir stehen beide im Mietvertrag.
Ein Kündigung habe ich noch nicht erhalten, daher war die Frage wie die Kündigung aussehen kann? Weil Eigenbedarf stellt sich für mich als schwierig dar. Denn für meine Ex-Freundin kann doch kein Eigenbedarf angemeldet werden, sie wohnt doch schon hier. Und wenn für jemand anderes angemeldet wird, so muss sie doch auch ausziehen oder wie ist das?
Und dann würde mich es interessieren ob ich eine gewisse Abfindung verlangen kann, da ich die Wohnung Renoviert habe,wie bereits beschrieben.
Daher habe ich auch den Mietaufhebungsvertrag angesprochen.
Ausziehen will ich und werde ich ja auch, aber will mich nicht überrumpeln oder „rausschmeissen“ lassen. Nachdem was ich hier alles gemacht habe. Habe nun auch vor mir eine Wohnung zu kaufen und das bedarf auch etwas zeit zur Auswahl etc.

Google mal unter dem Stichwort „ersatz von aufwendungen des mieters“:

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht…

Gekündigt werden kann von Seiten des Vermieters nicht ohne weiteres, wenn beide im Mietvertrag stehen, es sei denn, die Mitmieterin kündigt, wie oben bereits beschrieben mit Wirkung für den Mitmieter, wenn der Mietvertrag diese Möglichkeit vorsieht.

Möglich wäre allenfalls eine Kündigung, wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt.

Alles klar, dann weiß ich soweit bescheid.
Nein es handelt sich nicht um eine Einliegerwohnung. Es ist ein 4 Parteien Haus.
Ich werde mir den Mietvertrag noch einmal durchlesen und anschauen.
Ich gehe mittlerweile davon aus, dass mir ein Mietaufhebungsvertrag angeboten wird. Eben weil wie Sie gesagt haben, mir so einfach nicht gekündigt werden kann. Der Vermieter möchte das seine Enkelin(Ex-Freundin) hier wohnen bleibt, also kann er direkt ja kein Eigenbedarf für Sie anmelden. Sie müsste kündigen, aber sofern ich mich erinnere hat das keine Auswirkung auf mein Mietwohnrecht/vertrag. Meiner würde weiterlaufen.
Anbei werde ich versuchen beim falle eines Mietaufhebungsvertrages etwas Abfindung für die Renovierung auszuhandeln.
Diese Renovierung ist mit dem Wissen und Einverständniss des Vermieters geschehen. Er hat ja nun mal auch die Kosten für Fliesen, Laminat usw. bezahlt. Nur eben die Renovierungsarbeit an sich, also die „Arbeitsstunden“ die ich geleistet habe um die geht es mir. Weil das wir eine menge Arbeit und die Wohnung sah im gegensatz zu jetzt echt Grauenvoll aus. Und da das ganze nun erst 8 Monate her ist, ist alles noch absolut neuwertig.
Das sollte doch vielleicht klappen???

Am besten alles an Arbeitszeit auflisten und eine Abfindungszahlung vereinbaren.

Vielen Dank!!!
Ja das werde ich mal tun…ich möchte dabei auch nicht eine unverschämte Summe verlangen. Ich will ja auch nur meine ruhe und danach wieder für mich alleine wohnen und leben. Momentan stecke ich in Prüfungen und es ist sehr stressig.
Was kann man denn in etwa verlangen. Wenn ich z.b. ca. 60 stunden gearbeitet habe…weil das kommt in etwa hin. Ich dachte einfach mal an 500€. Ist das so ok???

Also es sind etwa 70 Arbeitsstunden bei der Renovierung gewesen.
Was kann man da in etwa als Abfindung beanschlagen?