Hallo ertsmal,
Angenommen ich möchte meinen Mietvertrag kündigen. Mein Vermieter befindet sich im Urlaub. Würde nächste Woche wiederkommen.
Könnte ich bis Dienstag oder Mittwoch nächster Woche (3 Werktage) zum 30.10.2010 kündigen?
lg rosa
Hallo ertsmal,
Angenommen ich möchte meinen Mietvertrag kündigen. Mein Vermieter befindet sich im Urlaub. Würde nächste Woche wiederkommen.
Könnte ich bis Dienstag oder Mittwoch nächster Woche (3 Werktage) zum 30.10.2010 kündigen?
lg rosa
Dürfte eng werden, in der Regel hat man 3Monate Kündigungsfrist, sprich die Kündigung hätte am 30. Juli beim Vermieter sein müssen…
Aber 100 Pro sicher bin ich mir da auch nicht!
Aber 100 Pro sicher bin ich mir da auch nicht!
Eben! Deshalb lieber Nichts antworten!
Deine Antwort ist auch abgrundtief schlecht, weil FALSCH!
Hallo Rosa,
grundsätzlich gilt der 3. Werktag des Folgemonats noch als Kündigungstermin.
Also Mittwoch, 4. August ist ok wenn man zum 31.10. kündigen möchte.
Wichtig ist auch der Nachweis, wann das Kündigungsschreiben beim VM eingegangen ist. Dies kann selbst bei Einschreibebriefen zu Schwierigkeiten führen.
Eine Bestätigung der eingegangenen Kündigung (vom VM) währe das Sicherste.
Gruß
Hallo
Also Mittwoch, 4. August ist ok wenn man zum 31.10. kündigen
möchte.
Korrekt. Das ist die „Deadline“.
Wichtig ist auch der Nachweis, wann das Kündigungsschreiben
beim VM eingegangen ist. Dies kann selbst bei
Einschreibebriefen zu Schwierigkeiten führen.
Eine Bestätigung der eingegangenen Kündigung (vom VM) währe
das Sicherste.
Die ist - je nach Vermieter - halt auch nicht zuverlässig zu erlangen. Wer will schon eine Traumfrau ausziehen sehen?
Will sie wirklich (und unabhängig von der Laune des Vermieters) sichergehen, braucht sie
entweder einige seriöse Zeugen, denen sie den Brief erst zu lesen gibt, bevor sie ihn vor deren Augen eintütet und im - unzweifelhaft richtigen - Briefkasten einwirft
oder (eleganter, weil professioneller, aber auch teurer) bemüht sie den Gerichtsvollzieher zwecks förmlicher Zustellung. Ob der das bis Mittwoch hinkriegt, weiß ich allerdings auch nicht.
Gruß
smalbop
Wobei ein Einwurfeinschreiben durchaus auch seinen Dienst tut. Dies zu entkräften ist nicht einfach. (Rechtlich 100% sicher ist dies aber nicht)
vnA
Hallo Rosa,
grundsätzlich gilt der 3. Werktag des Folgemonats noch als
Kündigungstermin.
Also Mittwoch, 4. August ist ok wenn man zum 31.10. kündigen
möchte.
bist du sicher das der sonntag nicht mitzählt ? weil mal angenommen der vermieter ein korinthenk… ist
Aber auch da gilt: Zeugen haben, die bestätigen, was in dem Brief stand und dass der Brief auch in dem Umschlag war. Selbst wenn man die Sicherheit hat, dass der Brief angekommen ist kann der Empfänger immernoch sagen, dass beispielsweise kein Schreiben in dem Umschlag war.
Hallo Rosa,
grundsätzlich gilt der 3. Werktag des Folgemonats noch als
Kündigungstermin.
Also Mittwoch, 4. August ist ok wenn man zum 31.10. kündigen
möchte.
Ja ganz sicher. Die Antwort ist korrekt.
Die Kündigung muss bis spätestens 04.August beim Vermieter eingehen.
LG jasmin
Fairerweise muss man dazu sagen, dass es nicht wenige Richter gibt, die sich wahlweise je nach Tagesform bei der „Leerer-Umschlag-Geschichte“ totlachen oder fürchterlich aufregen.
dankeee an alle